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Arbeitsrecht in der Kirche PLUS

Auf Grundlage des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts sind die Kirchen befugt, die rechtliche Ausgestaltung ihrer Dienst- und Arbeitsverhältnisse selbst zu regeln. Mit diesem Fachmodul stehen Ihnen praxisrelevante Kommentare, Handbücher, Lexika etc. zum kirchlichen Arbeitsrecht zur Verfügung, die einen guten Einstieg in diese besondere Rechtsmaterie bieten, und alle arbeits- und tarifrechtlichen Fragen zuverlässig beantworten.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentare und Handbücher

Der »Bredemeier/Neffke« kommentiert sowohl die Vorschriften des TVöD als auch des TV-L und berücksichtigt die neue höchstrichterliche Rechtsprechung beispielsweise zur Eingruppierung oder zum Urlaubsrecht. Der jeweils aktuelle Stand der Tarifverhandlungen für die Bereiche Bund, Länder und Kommunen wird dargestellt und die Ergebnisse erläutert.

Das Werk berücksichtigt besonders:
  • Besitzstandsregelungen 
  • Entgeltregelungen und Eingruppierung in die Entgeltordnungen
  • Führung auf Probe und auf Zeit
  • Urlaubsansprüche und Arbeitsbefreiung
  • Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Neuerungen im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Mitbestimmung im Rahmen der Stufenzuordnung.
 
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere die Ergebnisse der Tarifeinigung 2020 von Bund und Kommunen und deren Auswirkungen auf die Entgelttabellen sowie die Ergebnisse der Tarifeinigung der Länder 2019.

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In dem Werk wird das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD nebst Wahlordnung kommentiert. Diese Vorschriften finden bei ca. 40.000 kirchlichen und diakonischen Dienstgebern Anwendung. Auf landeskirchliche Besonderheiten wird jeweils zusätzlich hingewiesen, wenn die Abweichungen zum MVG-EKD erheblich und für die Anwendungen des Rechts relevant sind.

Vorteile auf einen Blick

  • umfassende Kommentierung
  • für Dienstgeber und Dienstnehmer
  • praxisgerecht


Zur Neuauflage
In der Neuauflage werden folgende Themen behandelt:

  • Einführung der Möglichkeit zur digitalen Sitzung
  • Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit
  • Einigungsstelle


Zielgruppe
Für Dienstgeber diakonischer Einrichtungen und Vertretungen der Dienstnehmer, Landeskirchen und deren Gliederungen, Anwaltschaft.

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Das Werk kommentiert praxistauglich die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Auf landeskirchliche Regelungen wird dann zusätzlich eingegangen, wenn die Abweichungen zu den AVR.DD erheblich und für die Anwendungen des Rechts relevant sind. Der Kommentar enthält auch die in Bezug genommenen Anlagen, die zum Teil ebenfalls kommentiert sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • umfassende Kommentierung
  • für Dienstgeber und Dienstnehmer
  • praxisgerecht

Perfekt

für Dienstgeber diakonischer Einrichtungen und Vertretungen der Dienstnehmer, Landeskirchen, Kirchengerichte sowie für Anwälte.

Die Experten

Herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Marc-Oliver Steuernagel.

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Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts prägnant und anschaulich dar und behandelt das Staatskirchenrecht sowie das auf dieser Grundlage im staatlichen Recht geltende Recht der evangelischen und der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.

Die 8. Auflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen und Neuerungen, darunter:
  • Staatskirchenrechtliche Grundlagen beim Antidiskriminierungsrecht der EU
  • Auswirkungen von § 611a BGB auf das kirchliche Individualarbeitsrecht und das Mitarbeitervertretungsrecht
  • Streikfreiheit im kirchlichen Dienst nach der Rechtsprechung des BAG
  • Anforderungen an die Zuordnung zur Kirche für die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts nach der Rechtsprechung des BAG
  • Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der evangelischen Kirche
  • Geltung der Grundordnung der katholischen Kirche durch Übernahme in das Statut eines Rechtsträgers
  • Geltung des Mindestlohngesetzes im kirchlichen Bereich
  • Schranken des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere der Leiharbeit im kirchlichen Bereich
  • Rechtsprechung des EuGH für Menschenrechte zum kirchlichen Bereich
  • Änderung im Mitarbeitervertretungsrecht beider Kirchen
  • Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte, insbesondere des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs.

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Das kirchliche Arbeitsrecht betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeiter. Das neue Handbuch bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen u.a. aus den Bereichen Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Beschäftigtendatenschutz und Rechtsschutz.

Das kirchliche Arbeitsrecht
der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle.

Das neue Handbuch
bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen und Rechtsprobleme:

  • Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrichtlinien, Loyalitätspflichten, außereheliches Verhalten, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsregelungen, Beteiligung Mitarbeitervertretungen)
  • Kollektivarbeitsrecht („Dritter Weg“, Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretungsrecht – MVG.EKD, MAVO -, Arbeitskampfrecht, Schlichtung)
  • Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz (Anwendungsbereich/-vorrang DS-GVO/BDSG versus DSG-EKD und KDG, Beschäftigtendatenschutz, Zulässigkeit der DV, Informationspflichten, Sanktionen und Rechtsbehelfe)
  • Rechtsschutz (innerkirchliche Schlichtungsstellen, kirchliche Arbeitsgerichte, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckung)

Aktuell
Die neuesten Entscheidungen des BAG wie des EuGH (z.B. Egenberger-Entscheidung) sind durchgängig berücksichtigt.

 

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In dem Werk werden die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und die neue kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) kommentiert. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt bei der für die Dienstgeber und Mitarbeiter der katholischen Kirche und Caritas geltenden MAVO. Dabei werden auch bistumsbezogene Besonderheiten behandelt.
Die Darstellung ist für Dienstgeber, Mitarbeitervertreter und Mitarbeiter in gleicher Weise geeignet.

Vorteile auf einen Blick

  • umfassende Kommentierung
  • für Dienstgeber und Dienstnehmer in Kirche und Caritas
  • praxisgerecht


Zielgruppe
Für Dienstgeber in der katholischen Kirche und Caritas, Vertretungen der Mitarbeiter, Bistümer, Gerichte und Anwälte.

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Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche hat aufgrund der DS-GVO und des novellierten BDSG durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG, KDG-Durchführungsverordnung) und verschiedene weitere Normen eine vollkommene Neuregelung erfahren.

Mit dem neuen Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht
liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des Datenschutzrechts der katholischen Kirche vor.

Schwerpunkte
der Kommentierungen liegen auf den Abweichungen des kirchlichen Datenschutzrechts gegenüber der DS-GVO bzw. dem BDSG. Der Nutzer erkennt auf den ersten Blick, welche Regelungen auch im kirchlichen Bereich gelten, wie die kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind und welche kirchlichen Institutionen mit Datenschutzaufgaben betraut sind.
Die Autoren
Marcus Baumann-Gretza, Justitiar des Erzbistums Paderborn, Leiter der Unterkommission Datenschutz- und Melderecht/IT-Recht der VDD-Rechtskommission | Ursula Becker-Rathmair, Diözesandatenschutzbeauftragte, Leiterin des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/Main | Andreas Braun, M.A., LL.M., Universität Münster | Raimund J. Evers, Juris­tischer Referent, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Dr. Martin Fuhrmann, Leiter der Rechtsabteilung beim Verband der Diözesen Deutschlands | Dr. Danielle Gaukel, Syndikusrechtsanwältin, Bischöfliches Ordinariat Limburg | Prof. Dr. Felix Hammer, Diözesan­justitiar und Kanzler, Bistum Rottenburg-Stuttgart | Prof. Dr. Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Maike Herrlein, Universität Münster/Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Abteilung Weltliches Recht | Stephanie Melzow, Juristische Referentin, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Steffen Pau, Diözesan­datenschutzbeauftragter, Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums, Dortmund | Prof. Dr. Peter Platen, Leiter der Abteilung Kirchliches Recht und Kanzler der Kurie, Bischöfliches Ordinariat Limburg; apl. Professor für Kirchenrecht, Universität Münster | Alexandra Recke, Juristische Referentin, DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. | Prof. Dr. Martin Rehak, Professor für Kirchenrecht, Universität Würz­burg, Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht | Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, Ordentlicher Professor für Kirchenrecht, Pontificia Università Gregoriana, Rom | Dr. Markus Schulten, Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Pia Marie Siebert, Universität Münster | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Universität Münster, Vorsitzender des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz | Matthias Ullrich, Datenschutzbeauftragter der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs, Schönebeck | Johanna Werpers, Universität Münster

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Lexika

Das Lexikon zum Arbeits- und Tarifrecht der Evangelischen Kirche.

Das Werk stellt das Arbeits- und Tarifrecht der Evangelischen Kirche in lexikalischer Form dar. Es beantwortet – untergliedert in ca. 100 Stichwörter – die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen für kirchliche Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen sowie ihre anwaltlichen Berater und bietet Hilfestellungen und Tipps für die Praxis. Dabei geht das Werk auf die Besonderheiten der kirchenrechtlichen Regelungen ebenso ein wie auf Anlehnungen an den TVöD oder TV-L. Auch abweichende Regelungen einzelner Landeskirchen werden berücksichtigt.

mehr Info zum Werk

Das Werk stellt das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche in lexikalischer Form in mehr als 100 Stichwörtern vor. Es geht auf die zahlreichen Besonderheiten ein, die das katholische Arbeitsrecht kennzeichnen, z.B. - geregelt durch eigene Gesetze - im Mitarbeitervertretungsrecht, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es werden dabei sowohl Unterschiede als auch Überschneidungen zum staatlichen Arbeitsrecht aufgezeigt.

Vorteile auf einen Blick

  • lexikalischer Aufbau von A (wie Abmahnung) bis Z (wie Zuordnung zum kirchlichen Dienst)
  • schneller Zugriff auf Lebenssachverhalte
  • umfassender Einstieg in die Materie

Zu den Autoren
Prof. Dr. Hermann Reichold, Universität Tübingen; Ulf Kortstock, Richter am Arbeitsgericht, Lübeck; Dr. Martin Böckel, Direktor im Erzbischöflichen Generalvikariat Köln; Dr. Martin Fuhrmann, Deutsche Bischofskonferenz, Bonn; RA, FAArbR Dr. Thomas Ritter, Berlin; RA, FAArbR Dr. Jörg Vogel, Freiburg.

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Zeitschrift

Die Fachzeitschrift informiert Sie schnell und präzise über das Arbeits- und Tarifrecht in Kirche und Caritas. Renommierte Autoren greifen aktuelle Fragen aus der Gesetzgebung sowie Rechtspraxis auf.

Aufsätze und Rechtsprechung

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Normen

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

von Arbeitsrecht in der Kirche PLUS