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beck-online.GROSSKOMMENTAR Auszug Miet- und WEG-Recht

Das Mietrecht stellt ein Kerngebiet des Schuldrechts mit überragender Praxisbedeutung dar, wobei vor allem das Wohnraummietrecht häufigen Änderungen unterliegt. Auch auf dem Gebiet der WEG ist eine verlässliche und aktuelle Kommentierung Basis jeder zuverlässigen Beratung und Entscheidung. Hierbei hilft die Kommentierung des BGB im BeckOGK, die, stets auf dem neuesten Stand, die gründliche Aufbereitung von Rechtsprechung und Literatur mit der Entwicklung eigener Standpunkte und Gestaltungshinweisen für die Praxis verbindet.

Der beck-online.GROSSKOMMENTAR verbindet als innovative Großkommentierung, speziell für die digitale Nutzung entwickelt, das Niveau der umfangreichsten Erläuterungswerke mit den Vorzügen ständiger Aktualität. Fortlaufend arbeiten Sie mit der neuesten Kommentierung, ohne sich durch einen Dschungel unregelmäßig aktualisierter Einzelbände wühlen zu müssen. Der BeckOGK wird damit zum führenden Wegweiser durch das sich immer schneller wandelnde Recht.

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Der beck-online.GROSSKOMMENTAR verbindet als innovative Großkommentierung, speziell für die digitale Nutzung entwickelt, das Niveau der umfangreichsten Erläuterungswerke mit den Vorzügen ständiger Aktualität. Fortlaufend arbeiten Sie mit der neuesten Kommentierung, ohne sich durch einen Dschungel unregelmäßig aktualisierter Einzelbände wühlen zu müssen. Der BeckOGK wird damit zum führenden Wegweiser durch das sich immer schneller wandelnde Recht.

Weitere Module zum BeckOGK: beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrechtbeck-online.GROSSKOMMENTAR Auszug Werkvertragsrechtbeck-online.GROSSKOMMENTAR Auszug EuErbVO (mit Art. 25 und 26 EGBGB)

Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentierungen

Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen der §§ 535 bis 597 BGB aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Betriebskostenverordnung aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert was Betriebskosten und in welcher Höhe diese erstattungsfähig sind. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 der am 1. November 1957 in Kraft getretenen Zweiten Berechnungsverordnung sowie deren Anlage 3 und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. 

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Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Heizkostenverordnung aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) regelt die Abrechnung über die Heizkosten und das Warmwasser im Mietverhältnis und Wohnungseigentümerverhältnis. Sie ist neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts.

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Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Wärmelieferverordnung aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Mit der Mitrechtsreform 2013 hat der Gesetzgeber mit dem neu eingeführten § 556c BGB eine Regelung für den Vermieter geschaffen, nach der die Kosten von Wämelieferungen auf den Mieter umgelegt werden können. Die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung wird jetzt komplett durch die neue Wärmelieferverordnung (WärmeLV) gesetzlich geregelt.

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Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) normiert in Deutschland die zivilrechtlichen Fragen für Heimverträge und Pflegeverträge und hat die entsprechenden Regelungen der §§ 5 bis 9 des Heimgesetzes des Bundes zum 1. Oktober 2009 ersetzt. Für die Anwendbarkeit des Gesetzes kommt es nicht mehr auf die die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen. Das WBVG gilt für Verträge, die die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen verbinden. Ausgenommen sind Verträge, bei denen neben dem Wohnraum allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste angeboten werden.

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Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Das WEG enthält abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht sowie zum Dauerwohnrecht. Hinzu kommen Verfahrensvorschriften, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit auch Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln.  § 1 WEG besteimmt relevante Begriffe. Wohnungseigentum ist danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem das Wohnungseigentum gehört. Wichtiger Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts sind die Regelungen bezüglich des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum des Rechts auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

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Normen

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

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Der beck-online.GROSSKOMMENTAR verbindet als innovative Großkommentierung, speziell für die digitale Nutzung entwickelt, das Niveau der umfangreichsten Erläuterungswerke mit den Vorzügen ständiger Aktualität. Fortlaufend arbeiten Sie mit der neuesten Kommentierung, ohne sich durch einen Dschungel unregelmäßig aktualisierter Einzelbände wühlen zu müssen. Der BeckOGK wird damit zum führenden Wegweiser durch das sich immer schneller wandelnde Recht.

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