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KiJuP-online – Recht der Kinder- und Jugendhilfe Nomos/DIJuF

Das Modul KiJuP-online – Recht der Kinder- und Jugendhilfe Nomos/DIJuF ist ein gemeinsames Produkt zum gesamten Recht der Kinder- und Jugendhilfe des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) und des Nomos Verlags. Mit umfassenden, praxisorientierten Kommentierungen zu allen materiellen und verfahrensrechtlichen Aspekten des Kinder- und Jugendhilferechts. Hinzu kommen Themengutachten und DIJuF-Rechtsgutachten sowie die Zeitschrift "DAS JUGENDAMT" (JAmt). Abgerundet mit mehr als 1100 einschlägigen Gesetzen und der relevanten Rechtsprechung.

Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentare

Die Beratungslösung aus einer Hand
Der Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung sammelt alle wichtigen Anspruchsnormen für Betroffenenleistungen in einem Band. Er entwickelt aus der Perspektive der Leistungsberechtigten konkrete Prüfreihenfolgen für die Beratungssituation und verknüpft diese mit vertiefenden Normkommentierungen sowie präzisen Hinweisen zur Leistungsdurchsetzung aus den wichtigsten Beratungsbereichen.

Besonders hilfreich
Die Kombination von vertiefter Kommentierung mit Prüfreihenfolgen, konkreten Berechnungsbeispielen und Beispielsfällen. Mitbehandelt sind alle wichtigen verfahrensrechtlichen Fragen auch gegenüber der Verwaltung wie vor Gericht. Außerdem sind alle wichtigen Paragrafen, die zum Verständnis der kommentierten Norm notwendig sind, mit abgedruckt. Eine verständliche Sprache, konkrete Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene juristische Definitionen und Beispielsfälle erleichtern den Beratungszugang.

Die Neuauflage
Die 3. Auflage reagiert auf umfassende Reformen gerade im Leistungsbereich, u.a.:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende: Elftes G zur Änd. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
  • Krankenversicherung: Terminservice- und VersorgungsgG, Patientendaten-Schutz-G, GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG
  • Unfallversicherung: Siebtes G zur Änd. des Vierten Buches SGB und anderer G
  • Pflegeversicherung: GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG, G für bessere und unabhängigere Prüfungen, Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G
  • Sozialhilfe: Angehörigen-EntlastungsG
  • Entschädigungsrecht: G zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Familienförderung, Kindergeldrecht: Zweites G zur Änd. des Bundeselterngeld- und ElternzeitG, Starke-Familien-G, G gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, Zweites FamilienentlastungsG
  • sowie topaktuell: BAföG-Reform

Die neue Rechtsprechung u.a. zu Genehmigungsfiktion, Beschränkung der Sanktionen im SGB II und Anrechnung von variablen Entgeltbestandteilen ist eingearbeitet.

Nochmals beratungsnäher

  • Das neue SGB XIV ist erstmalig berücksichtigt.
  • Mitbehandelt sind alle wesentlichen verfahrensrechtlichen Fragen auch gegenüber der Verwaltung und vor Gericht.
  • Alle wichtigen Paragrafen, die zum Verständnis der kommentierten Normen notwendig sind, werden abgedruckt.
  • Eine verständliche Sprache, konkrete Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene juristische Definitionen und praxisnahe Hinweise erleichtern den Beratungszugang.

Herausgeber:innen und Autor:innen bündeln die Kompetenz und Berufserfahrung aus Richterschaft und Sozialberatung und verantworten die richtige Auswahl der Bezugsnormen:
Prof. Dr. Claudia Beetz | Prof. Dr. Carola Berneiser | Prof. Dr. Cornelia Bohnert | RiLG Dr. Kathrin Braune | Prof. Dr. Angela Busse | Diana Dubiel | Prof. Dr. Frank Ehmann | Prof. (i.R.) Dr. Ursula Fasselt | RA Peter Frings | Stefan Gerlach | RiSG Iven Gräf | Prof. Dr. Harald Guha | Prof. Dr. Daniel Herbe | RiThürLSG Dr. Sebastian Herbst | Prof. Dr. Ragnar Hoenig | RiBSG Carsten Karmanski | RiLSG Dr. David Kemper | Prof. (i.R.) Dr. Rainer Kessler | Ass. jur. Katja Kracke | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber |Ri’inSG Silke Kunkel | Prof. Dr. Jens Löcher | RiSG Dr. Jakob Nolte | Ri‘inLSG Dr. Stephanie Rieke | Prof. Dr. Jürgen Sauer | Fabian Székely | Prof. Dr. Stefan Treichel | Ri’inLSG Dr. Nicola Waldhorst-Kahnau | Prof. Dr. Carsten Wendtland | RA Ludwig Zimmermann, FAArbR u FASozR

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Direkter Zugriff auf das aktuelle familienrechtliche Know-how
Alphabetisch sortierte Stichworte ermöglichen das rasche Erschließen einer Fragestellung. Die Stichworte umfassen sowohl die typischen juristischen Sachverhalte (Beispiel: „Erwerbsobliegenheit“) als auch beratungsnahe Lebenslagen (Beispiel: „Kindesentführung“), setzen sie in den juristischen Kontext und erläutern sie auf hohem Kommentarniveau und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Direkter Zugriff auf das aktuelle familienrechtliche Know-how
Alphabetisch sortierte Stichworte ermöglichen das rasche Erschließen einer Fragestellung. Die Stichworte umfassen sowohl die typischen juristischen Sachverhalte (Beispiel: „Erwerbsobliegenheit“) als auch beratungsnahe Lebenslagen (Beispiel: „Kindesentführung“), setzen sie in den juristischen Kontext und erläutern sie auf hohem Kommentarniveau und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Neben den klassischen Bereichen können so auch die Berührungspunkte des Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten abgebildet werden: zum Erbrecht, zum Kinder- und Jugendhilferecht (z.B. „Inobhutnahme“), zum Sozialrecht (z.B. „Bedarfsgemeinschaft"), zum Steuerrecht. Die 3. Auflage berücksichtigt die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung (z.B. zum „Wechselmodell“), greift aktuelle Entwicklungen auf (z.B. „Intersexualität“) und hat alle Gesetzesänderungen im Blick (z.B. im Vollstreckungsrecht, Stichwort „Pfändungsschutzkonto“).

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Die Reform
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) reformiert das SGB VIII umfassend.
Der „Kunkel“ in Neuauflage
Der LPK-SGB VIII, Standard setzend in der Interpretation der Regelungen rund um das Kinder- und Jugendhilferecht, reagiert hierauf mit seiner Neuauflage.

Die 8. Auflage kommentiert alle wichtigen Neuerungen durch das KJSG, u.a.:

  • Stärkung der Rechte der Betroffenen
  • Besserer Kinderschutz in Einrichtungen und bei Auslandsmaßnahmen
  • Engeres Zusammenwirken der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, Familien- und Jugendgerichten sowie Strafverfolgungsbehörden
  • Unterstützung junger Menschen beim Schritt in ein selbständiges Erwachsenenleben (Careleaver)
  • Förderung von Inklusion und Schulsozialarbeit
  • Ombudsstellen
  • Bessere Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie das Ganztagsförderungsgesetz werden ebenso berücksichtigt.
Praxisnah
Die enge Verzahnung von KJHG mit den Regeln aus BGB, FamFG, JGG, StGB, SGB X und KKG. Die Beiträge zum Verfahren und Rechtsschutz sowie zur Beistandschaft sind nochmals vertieft.
Der „Kunkel“
ist die praxisnahe und aktuelle Arbeitshilfe für Jugendämter, freie Träger, Kommunen, Anwaltschaft, Gerichte und Studierende.
Die Autoren
Mediatorin Prof. Dr. Carola Berneiser; Patrik Böcherer; VRiLG i.R. RA Prof. Dr. Peter Bringewat; Dr. Andreas Dexheimer; VRiOLG a.D. Gretel Diehl; Dr. Sandra Dlugosch; Edda Elmauer; Peter Frings; Prof. Heinz-Dieter Gottlieb; Roland Kaiser; Dr. Johanna Kemper; Prof. Dr. Jan Kepert; Prof. em. Peter-Christian Kunkel; RPfl’in Astrid Leonhardt; Diethelm Mauthe; Prof. Dr. Torsten Noak; Sybille Nonninger; Prof. Dr. Andreas Pattar; RA Prof. em. Dr. Klaus Riekenbrauk; RA Helmut Schindler; Rolf Sievertsen; StadtRDir’in Dr. Henrike Vetter; MinDir a.D. Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz; Prof. Dr. Holger Wendelin und Dipl.-Vw. Frank Zapp.

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Der Familienrechtsband enthält die Kommentierung der Vorschriften des Vierten Buches des BGB, der §§ 1297-1921.
Gemäß den Anforderungen in der Praxis liegt der Schwerpunkt der Kommentierung auf dem Unterhaltsrecht, dem Güterrecht sowie dem Sorge- und Umgangsrecht. Dabei vernetzt der Großkommentar zum Familienrecht konsequent die Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht, Sozialhilferecht und Prozessrecht.

Außerdem werden das Versorgungsausgleichsgesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Gewaltschutzgesetz umfassend erläutert. Auf aktuellstem Stand der Rechtsprechung verbindet der Kommentar praxisorientierte Informationen mit wissenschaftlichem Anspruch.
Das ausländische Familienrecht wird in 14 Länderberichten dargestellt. Diese bieten einen Überblick über die landesspezifische Rechtsmaterie mit weiterführenden Verweisen und ersparen jedem, der mit dem Familienrecht eines anderen Landes konfrontiert wird, zeitaufwändige Recherchen.
Die Autoren
AkadR’in a.Z. Dr. Jennifer Antomo; RiAG Susanne Berning; RiOLG a.D. Albert Bisping; Bezirksnotar a.D. Prof. Walter Böhringer; RA Urs Bürgi; RA Arnim Cremer, FAFamR; Prof. Dr. Ignacio Czeguhn; Prof. Dr. Katharina Dahm; DirAG Dr. Stephan Ebeling; Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard); RA Dr. Andreas Fränken, FAFamR; DirAG Andreas Frank; VRiOLG a.D. Dr. Peter Friederici †; Prof. Dr. Ingo Fritsche; RA Dr. Niklas Füchtenkord; RiFG Dr. Oliver Geißler; RiOLG Frank Götsche; RA Dr. Torben Götz, FAMedR; Prof. Dr. Urs Peter Gruber; Prof. Dr. Martin Gutzeit; RiOLG Michael Harms; RAin Dr. Nicole Heimann, FAFamR; weitere aufsichtsf. RiAG Sabine Heinke; RA Dr. Georg Heiß, M.Jur (Oxford); RiAG Ulrich Heistermann; DirAG a.D. Ernst Heitmann; RA, RiOLG a.D., Prof. em. Dr. Gerhard Hohloch; RiAG Carolin Holzapfl-Jordan; RA Peter Junggeburth, D.E.A. (Paris); Prof. Dr. Dagmar Kaiser; Henriette Katzenstein; Prof. Dr. Ferdinand Kerschner; VRiLG Dr. Peter Kieß; RAin Doris A. Klüsener, FAFamR; RAin Vera Knatz, FAErbR u FAFamR; Dr. habil. Eugenia Kurzynsky-Singer; Prof. Dr. Martin Löhnig; Katharina Lohse; Notar Dr. Dr. Ingo Ludwig; RiKG Dr. Martin Menne; RAin Dr. Stephanie Müller-Bromley; Prof. Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.; Avukat Dr. Akun Papakçi, LL.M. (Tübingen); Senatorin für Justiz a.D., RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit; RAinuN Ingeborg Rakete-Dombek, FAFamR; Avvocato Cassazionista, RAin Dott. Viviana Ramon; RAin Dr. Monika Reckhorn-Hengemühle, FAFamR; RiAG Dr. Daniela Recknagel; Frank Rehbein; Prof. Dr. Jörg Reinhardt; Ri‘inOLG Daniela Reuter; Prof. Dr. Gerhard Ring; VRi‘inOLG Renate Rohde; RAin Inge Saathoff, FAFamR; Juristin u Mediatorin Mag. Dr. Katharina Sagerer-Foric; Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford); RA u Dikigoros Anastasios Savidis; RiBGH Roger Schilling; RA Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt, LL.M. (England); MinR a.D. Dr. Heribert Schmitz; RA Klaus Schnitzler, FAFaMR; VRiOLG a.D. Heinrich Schürmann; RiAG Daniel Terp; RiOLG Prof. Mallory Völker; weiterer aufsichtf. RiAG a.D. Dr. Harald Vogel; Prof. Dr. Marina Wellenhofer; PD Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (London); RAin Almuth Zempel, FAFamR

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Der aktuelle Kommentar für Familienrechtler: profund und ausführlich kommentieren langjährige Experten im Verfahrensrecht die Vorschriften des FamFG (Allgemeiner Teil und Familienverfahren) und gehen ausführlich auf die Entwicklung in den rund zwei Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ein.

Die ergangene umfangreiche Rechtsprechung, die vielfältigen Publikationen und die Gesetzesänderungen im materiellen Recht sind umfassend berücksichtigt, insbesondere zu den Themen:

  • Einbeziehung bzw. Auflösung des Verbundes (kurze Zweiwochenfrist!)
  • Schicksal von Teilstreitigkeiten nach Auflösung des Verbundes (selbstständige Familiensache oder noch Folgesache)
  • Verfahrenskostenhilfe bei einfachen Familiensachen (Beiordnung eines Rechtsanwalts)
  • Ausbau der internationalen Rechtsgrundlagen 2010 und 2011: Rom III, EuUnterhaltsVO, Kinderschutzübereinkommen

Sie erhalten mit der vollständig überarbeiteten Neuauflage:

  • aktuelle Kommentierung des FamFG, Buch 1 und 2, auf dem Stand von März 2011
  • hohe Praxistauglichkeit aufgrund zahlreicher Beispiele und Hinweise
  • noch mehr Muster für Anträge, Tenorierungen etc.
  • Schwerpunktsetzung beim Eilrechtsschutz, den Rechtsmitteln, der Zwangsvollstreckung, dem internationalen Kontext sowie dem Kostenrecht.

Die Autoren:
RAin u FAFamR Monika Clausius | Prof. Dr. Ingo Fritsche | VRiOLG Bodo von Harbou | RAin u FAFamR Petra Harms | RiOLG Frank Götsche | Dr. Rainer Kemper | VRiOLG a.D. Uwe Klußmann | RA Norbert Schneider | Prof. Dr. Klaus Schreiber | RAin u FAFamR Dr. Anna Simon | DirAG Roland Stockmann | aufsichtsf. Richter am AG Dr. Wolfram Viefhues | RiOLG Mallory Völker | RAin u FAFamR Andrea Volpp

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Der Handkommentar JGG bringt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie unter Berücksichtigung aller wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht).

Die aktuelle Neuauflage
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die zahlreichen Änderungen durch

  • das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (»Warnschussgesetz«),
  • das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs;
  • das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung und
  • die Änderungen zur Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern.

Besonders hilfreich
sind die integrierten Antrags- und Beratungshinweise sowie konkrete Leistungsbeschreibungen für die soziale Arbeit.

Die Praxis schätzt die Anwendungsnähe der Darstellung, die die notwendigen jugendkriminologischen Grundlagen der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen vermittelt und die Normanwendungsrichtlinien der Praxis wie besondere jugendstrafrechtliche Instrumente (Anti-Gewalt-Training, Diversions-Richtlinien, JGG-Richtlinien) einbezieht.

Das renommierte Herausgeber- und Autorenteam
aus allen relevanten Berufszweigen gewährleistet die Rückführung der Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und dem Haftanstaltsalltag in die juristische Anwendung des JGG:

Gernot Blessing, OStA a.D., Leiter einer Jugendabteilung bei der StA Stuttgart | ­Reinhold Buhr, Direktor des AG Bruchsal a.D. | Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Univ. Kassel | Dr. jur. Jörg Habetha, RA und FA für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Univ. des Saarlandes | Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der JVA Wiesbaden | Mark Kern, RA in Lauda Königshofen | Priv.-Doz. Dr. jur. ­Christian Laue, Priv.-Doz. am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Univ. Heidelberg | Dr. jur. Alexander Linke, Richter am LG Köln | Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Univ. Hannover | Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Prof. (em.), Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg | Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.-Prof. i.R. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg, Rechtsanwalt in Tübingen | Priv.-Doz. Dr. jur. Gerson Trüg, RA und FA für Strafrecht in Freiburg/Karlsruhe, Priv.-Doz. an der Eberhard Karls Univ. Tübingen | Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender ­Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Univ. Bonn | Dr. Beate Weik, OStA, Abteilungsleiterin bei der StA Stuttgart | Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Univ. Tübingen, Ministerialrat – Referatsleiter „Vollzugsgestaltung“ – in der Abteilung „Justizvollzug“ im JuM Baden-Württemberg

Der führende Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe lässt darüber hinaus keine Fragen offen. Mitkommentiert ist bereits der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter 3, wie er ab 1. August 2013 gelten wird, mit den brennenden Fragen nach der Auslegung des „individuellen Bedarfs“ und der Haftung. Berücksichtigt sind drei Jahre Erfahrungen und Rechtsprechung zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren seit dem FamFG. Der Bereich Datenschutz wurde nochmals erweitert.

Das Werk liefert auch eine umfassende Kommentierung der neueren kreativen Rechtsprechung des BVerwG zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung, berücksichtigt das neue Mediationsgesetz und gibt einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen im Familienrecht mit der Reform des Sorgerechts und der Einführung des Umgangsrechts biologischer Väter, wie das Betreuungsgeld.

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Der Frankfurter Kommentar
spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.

Die 9. Auflage
legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:

  • Förderung der Inklusion
  • Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
  • Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
  • Kinderschutz und Kooperation
  • Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
  • Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
  • Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 53 ff. SGB VIII in der Fassung ab 1.1.2023) sowie der
  • für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)

Die Neuauflage
berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.

Herausgeber, Autorinnen und Autoren
sind führende Expertinnen und Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dr. Janna Beckmann; Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach; Prof. Dr. Birgit Hoffmann; Dr. Thomas Meysen; Prof. em. Dr. Johannes Münder; Dr. Eric van Santen, StSekr a.D. Prof. Klaus Schäfer; RAin Gila Schindler, FAinSozR; Lydia Schönecker; Angela Smessaert; Norbert Struck; Prof. Dr. Britta Tammen; Prof. Dr. Thomas Trenczek und Dr. Gabriele Weitzmann.

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Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zur nachgehenden Begleitung von Bedeutung sind.
Die Neuauflage berücksichtigt alle jüngst in Kraft getretenen Neuerungen, etwa zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Partnerschaften, das reformierte Internationale Privatrecht zur Adoption, die umfassenden Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz und die grundlegende Neuregelung zu Ablauf und Anerkennung von Auslandsadoptionen.

Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zur nachgehenden Begleitung von Bedeutung sind.
Die Neuauflage berücksichtigt alle jüngst in Kraft getretenen Neuerungen, etwa zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Partnerschaften, das reformierte Internationale Privatrecht zur Adoption, die umfassenden Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz und die grundlegende Neuregelung zu Ablauf und Anerkennung von Auslandsadoptionen. Auch das Datenschutzrecht wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Das Werk richtet sich an alle Fachkräfte in den Vermittlungsstellen der Jugendämter, Landesjugendämter und freien Träger sowie an Gerichte, Notariate, Standesämter und Anwaltskanzleien.

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Handbücher

Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf – keine Angst vor Auslandsmandaten!
Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen im internationalen Familienrecht viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, in Fällen mit Auslandsberührung rechtssicher beraten und beurkunden zu können. Das bewährte Praktikerhandbuch zum internationalen Familienrecht verfolgt in der hochaktuellen 4. Auflage wieder einen konsequent praxisnahen Ansatz und führt sicher durch die Materie. Die Neuauflage 2019 nimmt insbesondere die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen in den Blick.

Das internationale Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, auch im internationalen Familienrecht rechtssicher beraten und beurkunden zu können.

Das bewährte Praktikerhandbuch zum internationalen Familienrecht führt sicher durch die Materie. Es hat in der 4. Auflage eine gründliche Neubearbeitung erfahren. Beibehalten wurde der konsequent praxisnahe Ansatz:

  • vom konkreten familienrechtlichen Sachproblem aus (z.B. Unterhalt, Vermögensbeziehungen, Abstammung) leitet es von den Rechtsgrundlagen Schritt für Schritt über die praktische Umsetzung bis hin zur Lösung.
  • Parallel dazu wird die Theorie anhand zahlreicher Fallbeispiele und -varianten anschaulich und nachvollziehbar gemacht.

Die Neuauflage 2019 nimmt insbesondere in den Blick:

  • die Neuerungen durch die europäischen Güterrechtsverordnungen mit ihren Übergangsproblemen und der Abgrenzung zur Erbrechtsverordnung,
  • die Veränderungen und Konsequenzen durch Einführung der „Ehe für alle“ im IZVR und IPR,
  • den gewöhnlichen Aufenthalt von Kindern, auch Neugeborener, als Anknüpfungsmoment,
  • weitere Stichworte wie Leihmutterschaften, Privatscheidungen, mehrere Väteranwärter etc.,
  • die zu erwartenden Neuregelungen der Brüssel IIa-VO.

 

 

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Das neue Handbuch 
vermittelt eine klar strukturierte und verständliche Handhabe der Finanzierungsregelungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Praxisnah werden alle relevanten Regelungen und deren Umsetzung erläutert: 

  • welche Regelung bietet sich für welchen Zweck an? 
  • welche Verhandlungsspielräume bestehen? 
  • wie können die Vereinbarungen abgesichert werden? 
  • wie sieht das Schiedsstellenverfahren aus?

 

Die Finanzierungsregeln in der Sozialwirtschaft
sind für Leistungsanbieter, Finanzierungsträger und Leistungsempfänger von entscheidender Bedeutung. Umgang, Qualität und Nachhaltigkeit der gesetzlich verankerten Sozialleistungen hängen entscheidend von den vereinbarten Finanzierungsregeln ab.

Das neue Handbuch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft 
vermittelt eine klar strukturierte und verständliche Handhabe der Finanzierungsregelungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Besonders hilfreich ist hierbei die enge Verzahnung zur Praxis. Punkt für Punkt sind alle relevanten Regelungen erklärt und deren Umsetzung erläutert. Welche Regelung bietet sich für welchen Zweck an, welche Verhandlungsspielräume bestehen, wie können die Vereinbarungen abgesichert werden, wie sieht das Schiedsstellenverfahren aus? 

Schwerpunkte sind

  • Leistungsvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 78b-g SGB VIII) und in der Eingliederungshilfe (§§ 75 – 81 SGB XII)
  • Leistungsmerkmale wie die Ausstattung einer Einrichtung und deren Personaleinsatz und die der Leistungen
  • Entgeltvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe
  • Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, die Durchführung von Prüfungen und die Frage nach der Wirksamkeit 
  • Landesrahmenverträge und ihre Bedeutung
  • Schiedsstellenverfahren

Einen Ausblick zum Vergaberecht und den Sekundäransprüchen runden das Werk ab. 
Das Handbuch richtet sich sowohl an Praktikerinnen und Praktiker aus der Sozialwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Sozialen Arbeit wie an Studierende, die sich mit Fragen der Organisation und der Leitung in der Sozialen Arbeit befassen.

 

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Das Handbuch dient als Nachschlagewerk für all diejenigen, die in Angelegenheiten der Personensorge rechtlich beraten, wie Rechtsanwälte und Fachkräfte der Trennungs- und Scheidungsberatung, oder entscheiden, wie Vormünder oder Pfleger. Es gibt konkrete Anleitungen für Fachkräfte der Jugendämter, ebenso wie für Familienrichter, Rechtsanwälte oder die Eltern selbst.

 

Das Recht der Entstehung und Ausübung der elterlichen Personensorge 
hat zum Abschluss der vergangenen Legislatur noch etliche Anpassungen und Neuerungen erfahren. Die neue Gesetzeslage durch 

  • die Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
  • das Verbot der Minderjährigenehe
  • das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
  • das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
  • die Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen sowie durch
  • Änderungen im Personenstandsrecht

ist nun unmittelbar in die Praxis der Jugendämter, der Familiengerichte und der Rechtsanwälte einzubeziehen. Zurückliegende Reformen, etwa das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Paare oder das Umgangsrecht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters, stellt das Buch in ihrer Wirkung und praktischen Bedeutung, die sie erlangt haben, dar.

Das Buch gibt konkrete Antworten 
für Fachkräfte der Jugendämter, ebenso wie für Familienrichter, Rechtsanwälte oder die Eltern selbst.
Die Autorin lehrt an der Fachhochschule Mannheim Kindschaftsrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht und ist seit Jahren als Gutachterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit Aspekten der Personensorge befasst.

 

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Die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB ersetzt 131 alte durch 113 neue Paragrafen, ändert weitere grundlegend und schafft eine neue Notvertretung unter Ehegatten. Mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befasste Anwaltschaft, Notariate, Rechtspflege und Justiz müssen ab 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter bei Vormundschaft, Pflege oder Betreuung.

Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende.

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor
Das neue Handbuch

  • stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar
  • erklärt für alle Bereiche worauf es in der Praxis nun besonders ankommt
  • erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes
  • löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht.

Das bekannte Autorenteam
aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität:
RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer

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Seit August 2013 haben alle Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Das Gesetz leitet gleichzeitig einen Paradigmenwechsel in der Tagesbetreuung ein: Nicht mehr allein die Planung der Kommunen ist maßgeblich, sondern die Eltern und Kinder bestimmen mit ihrem „individuellen Bedarf“ mit.

Der topaktuelle Band gibt allen mit der Jugendhilfe Befassten konkrete Antworten, wie ab dem 1. August der Rechtsanspruch U3 umzusetzen ist. Die praktischen Fragen sind Legion, z.B.:

  • Welchen zeitlichen Umfang an täglicher Förderung können Kinder beanspruchen, deren Eltern nicht erwerbstätig sind?
  • Kann eine Förderung auch in atypischen Zeiten verlangt werden (Morgen-, Abend- oder Nachtstunden, Wochenende)?
  • Wie weit geht das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten?
  • Welcher Schaden, den Erziehungsberechtigte infolge eines fehlenden oder nicht gewährten Platzes erleiden, muss ersetzt werden? Wann kommt ein Haftungsausschluss in Betracht?

Das Buch gibt konkrete Antworten für Jugendämter, freie Träger, Kommunen sowie Eltern und ihre Kinder. Nicht nur der Inhalt des „Rechtsanspruchs U3“, sein Umfang und seine Grenzen werden umfassend und leicht zugänglich aufbereitet; auch Klagemöglichkeiten und Haftungsansprüche sowie landesrechtliche Besonderheiten werden berücksichtigt.

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Rechtsfragen zur Leistungsfinanzierung im SGB VIII sind für die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe elementar. Doch worum geht es eigentlich, wenn Worte wie Sozialraumorientierung, trägerbezogenes Budget, Mischfinanzierung in die Runde geworfen werden oder eine Verknüpfung mit Regelstrukturen (Schule, Kita) sowie eine bessere Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung gefordert wird? Gerade weil die Abschaffung des Rechtsanspruchs vom Tisch zu sein scheint, sind die Fragen nach dem rechtlichen Ob und Wie für die Praxis der Jugendhilfefinanzierung drängender denn je.

Dies beleuchtet das Buch, dem eine Expertise im Auftrag von vier Bundesländern zur "Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung" zugrunde liegt. Das Handbuch Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt sowohl Grundlagen als auch Detailwissen zu all den Rechtsfragen der Finanzierung nach SGB VIII und gibt Antworten. Die komplexe Materie ist so aufbereitet, dass sie sowohl für juristische als auch nicht-juristische Leser/innen in Praxis und Politik verständlich und von Nutzen ist. Beispiele aus der Praxis machen insbesondere sozialräumliche bzw. infrastrukturelle Angebotsformen handhabbar. Die systematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen folgt dabei einen – hinter den gesetzlichen Vorschriften versteckten – klaren Ordnungsprinzip des SGB VIII:

  • Leistungserbringung ohne Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung der Leistung: Finanzierung jenseits des jugendhilferechtlichen Dreiecks
  • Leistungserbringung mit Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung einer Leistung: Finanzierung im jugendhilferechtlichen Dreieck
  • Leistungserbringung in Mischformen von Angeboten mit und ohne Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung einer Leistung: Zulässigkeit von Mischfinanzierung trotz jugendhilferechtlichen Dreiecks?
  • Leistungserbringung in Kooperation mit Regelstrukturen (Schule, Tageseinrichtungen) Schaubilder veranschaulichen die rechtliche Systematik. Praxisnah und zukunftsorientiert werden zudem die Funktionalitäten und Dysfunktionalitäten an der Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung (SGB II, SGB III) beleuchtet. Die unterschiedlichen (fach)politischen Vorstellungen der bisherigen Diskussionen zu einem möglichen rechtlichen Änderungsbedarf sind durchgängig aufgegriffen. Es wird klar, wie eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen aussehen könnte bzw. müsste, um die – teilweise divergierenden – (fach)politischen Zielsetzungen der beteiligten Akteure zu erreichen, und welche Chancen und Risiken jeweils damit verbunden wären.
  • mehr Info zum Werk

    Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen. Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.

    Das neue Recht
    Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen.
    Das Buch zur Reform
    Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.
    Die Schwerpunkte

    • Stärkung von Rechten der Kinder und Eltern
    • inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII
    • bedarfsgerechtere Hilfen
    • Hilfeplanung, Perspektivklärung und Verbleibensanordnung
    • Junge Volljährige und Careleaver
    • Kinderschutz und Kooperation
    • Kinderschutz in stationären Hilfen
    • Digitale Neujustierung, Schnittstellen zur Gesundheitshilfe, Statistik

    Geschrieben von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe:
    Susanne Achterfeld, LL.M., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Janna Beckmann, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Sabine Gallep, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam; Katharina Lohse, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth; Lydia Schönecker, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Angela Smesssaert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin

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    Seit August 2013 haben alle Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Das Gesetz leitet gleichzeitig einen Paradigmenwechsel in der Tagesbetreuung ein: Nicht mehr allein die Planung der Kommunen ist maßgeblich, sondern die Eltern und Kinder bestimmen mit ihrem „individuellen Bedarf“ mit.

    Der topaktuelle Band gibt allen mit der Jugendhilfe Befassten konkrete Antworten, wie ab dem 1. August der Rechtsanspruch U3 umzusetzen ist. Die praktischen Fragen sind Legion, z.B.:

    • Welchen zeitlichen Umfang an täglicher Förderung können Kinder beanspruchen, deren Eltern nicht erwerbstätig sind?
    • Kann eine Förderung auch in atypischen Zeiten verlangt werden (Morgen-, Abend- oder Nachtstunden, Wochenende)?
    • Wie weit geht das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten?
    • Welcher Schaden, den Erziehungsberechtigte infolge eines fehlenden oder nicht gewährten Platzes erleiden, muss ersetzt werden? Wann kommt ein Haftungsausschluss in Betracht?

    Das Buch gibt konkrete Antworten für Jugendämter, freie Träger, Kommunen sowie Eltern und ihre Kinder. Nicht nur der Inhalt des „Rechtsanspruchs U3“, sein Umfang und seine Grenzen werden umfassend und leicht zugänglich aufbereitet; auch Klagemöglichkeiten und Haftungsansprüche sowie landesrechtliche Besonderheiten werden berücksichtigt.

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    Gutachten

    Die schriftliche Beratung des DIJuF erfolgt in gutachtlicher Form durch in Praxis und Wissenschaft ausgewiesene Expertinnen und Experten. Im vorliegenden Werk können Sie aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten und Themengutachten zu den zentralen Bereichen des Kinder- und Jugendhilferechts abrufen.

    Die unparteilichen „DIJuF-Rechtsgutachten” sollen zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung in den Jugendämtern beitragen und die Rechtssicherheit in der Praxis erhöhen. Eine Auswahl von DIJuF-Rechtsgutachten wird monatlich auch in der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT veröffentlicht. Sowohl die eigens für KiJuP-online.de zusammengestellten Gutachten als auch die DIJuF-Rechtsgutachten, die seit 2010 im JAmt erschienen sind, stehen für die Praxis nach Arbeits- und Themenfeldern sortiert zur Verfügung.

    In Themengutachten beantworten renommierte Autor/inn/en die zu einem bestimmten Themenbereich in der Praxis relevanten und/oder häufig vorkommenden Fragen. Die Themengutachten verbinden das gut lesbare, komprimierte Format „häufig gestellter Fragen“ (FAQ) mit einem gutachtlichen Anspruch. Der Praxis wird so eine schnelle Recherche im Internet zu jugendhilfe- und familienrechtlichen Fragestellungen ermöglicht.

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    Zeitschrift

    Die Zeitschrift "DAS JUGENDAMT" widmet sich aktuellen Themen aus Jugendhilfe und Familienrecht. Neben der Veröffentlichung von Rechtsgutachten und aktueller Rechtsprechung behandelt die Mitgliederzeitschrift Themen aus der Praxis von Jugendämtern und Familiengerichten und dokumentiert fach- und rechtspolitische Positionen und Diskussionen. Tagungshinweise und Buchbesprechungen runden das Informationsangebot ab.

    Zielgruppe der Fachzeitschrift sind alle Abteilungen bzw. Mitarbeiter/innen in den Jugendämtern und Landesjugendämtern sowie Fachministerien und Behörden (Bund und Länder), Familien-, Vormundschafts- und Verwaltungsgerichte, Hochschulen, wissenschaftliche Forschungsinstitute, Bibliotheken, Fachverbände und freie Träger der Jugendhilfe (inkl. ausländische Behörden und Einrichtungen) sowie Rechtsanwälte und Notare.

    Herausgeber: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg.

    Schriftleitung:  Katharina Lohse, DIJuF, Heidelberg und Janna Beckmann, DIJuF, Heidelberg.

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    Rechtsprechung

    Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.

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    Normen

    Relevante Gesetze zum Familienrecht für den schnellen Überblick.

    Diese Textsammlung enthält nahezu alle Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum Familienrecht und ist damit unverzichtbar für alle Notare, Rechtsanwälte und Familienrichter.

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    Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.

    Das Onlineprodukt enthält den Inhalt dieser drei Beck'schen Textsammlungen nahezu komplett:
    • Aichberger Sozialgesetzbuch
    • Aichberger Ergänzungsband - Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung
    • Aichberger Rentenversicherung.

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    Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

    von KiJuP-online – Recht der Kinder- und Jugendhilfe Nomos/DIJuF