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Zeitschrift

Die Zeitschrift KommJur wendet sich an die Kommunaljuristen in Gemeinden, Landkreisen, Gemeindeverbänden und kommunalen Unternehmen sowie an Rechtsanwälte. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Kommunalrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunalfinanzen, Vergaberecht, Baurecht, Umweltrecht, Personalrecht, Ordnungsrecht und Haftungsrecht.

Juristen, die bei Kommunen, Kommunalverbänden oder kommunalen Unternehmen tätig sind oder solche Einrichtungen anwaltlich beraten, werden bei ihrer täglichen Arbeit mit den unterschiedlichsten Rechtsfragen konfrontiert. Da die Antwort in der Regel keinen Aufschub duldet, ist es für sie von essentieller Bedeutung, den Überblick über die wichtigsten Problemfelder zu behalten.  Die Zeitschrift KommJur befasst sich zum einen mit dem klassischen Kommunalrecht einschließlich des Kommunalen Wirtschaftsrechts und der Kommunalfinanzen, zum anderen aber auch mit dem Vergaberecht, dem Baurecht, dem Umweltrecht, dem Sicherheits- und Ordnungsrecht, dem Personalrecht und dem  Haftungsrecht. Sie deckt damit die wesentlichen Arbeitsgebiete der Kommunaljuristen ab und ist eine unentbehrliche Arbeitshilfe für die tägliche Praxis.

In der Zeitschrift finden sich neben anwendungsorientierten Beiträgen ausgewiesener Praktiker des Kommunalrechts und einer sorgfältigen Auswahl der einschlägigen Rechtsprechung auch ausführliche Vorschläge für die rechtliche Gestaltung von Bescheiden, Satzungen, Konzessionen, Verordnungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen.

Für die Qualität der Beiträge bürgt ein qualifiziertes Herausgebergremium, dem Praktiker aus der Kommunalverwaltung, Rechtsanwälte und Hochschullehrer angehören.

Herausgeberschaft: Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Prof. Dr. Christoph Brüning, Prof. Dr. Christoph Brüning, Helmut Dedy, Prof. Dr. Matthias Dombert, Dr. Curt M. Jeromin, Dr. Bernd Köster, Dr. Gerd Landsberg, Michael Löher, Prof. Dr. Thomas Mann, Dr. Alfred Scheidler, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Uwe Zimmermann, Dr. Andreas Zuber

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