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NomosOnline Existenzsicherung

Das Fachmodul für alle Mandate zu Grundsicherung und Sozialhilfe. Mit den bedeutenden Lehr- und Praxiskommentaren, Handbüchern und Lexika zu allen materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekten der Existenzsicherung. Eine Gesamtschau von Ansprüchen, Verfahren und Prozess. Monatlich aktuell mit der unentbehrlichen Nomos-Fachzeitschrift "info also". Abgerundet mit mehr als 500 aktuellen Gesetzen und der relevanten Rechtsprechung.

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Rechtsprechung

Aus den Zeitschriften info also und Sozialrecht aktuell, der Beck’schen Neuen Juristischen Online Zeitschrift (NJOZ) und der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) – sowie aktuell direkt von den Gerichten (BeckRS).

Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentare und Handbücher

Die Neuauflage des Prozesshandbuchs bietet strategisches Know-how und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren einschließlich des behördlichen Vorverfahrens. Berücksichtigt ist die Bürgergeld-Reform, komplett neu verfasst wurde das Kapitel "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen".

Der Erfolg in Sozialrechtsprozessen entscheidet sich vor allem durch den sicheren und vorausschauenden Umgang mit den Instrumenten, die das Verfahrensrecht für das behördliche Vorverfahren und den sozial gerichtlichen Prozess zur Verfügung stellt. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Instanzgerichte und gesetzgeberischen Vorgaben für ein beschleunigtes und möglichst kostengünstiges Verfahren ist nur eine kompetente und treffsichere Beratung und Prozessführung in der Lage, weiteren Schaden von den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden.

Die Neuauflage bietet strategisches Know-how und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren:

  • detaillierte Erläuterung der rechtlichen Mittel und Handlungsmöglichkeiten für alle Phasen des Mandats
  • aktueller Stand der Gesetzgebung in allen Bereichen des Sozialrechts
  • neueste Entwicklungen (etwa Reform des Bürgergeldes, Änderungen des SGB IX und SGB XIV).

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Das Recht der Existenzsicherung war in den letzten Jahren von einer Fülle an Rechtsänderungen sowie Entscheidungen der Rechtsprechung betroffen. Hierauf reagiert das bewährte „Handbuch Existenzsicherungsrecht“ mit der in allen Bereichen aktualisierten 3. Auflage. Orientierungsleitsätze und die Angabe der wichtigsten Normen erleichtern den Nutzern den schnellen Einstieg in „ihre“ individuelle Beratungssituation und bieten Lösungswege auch für komplexe Fragen.

Das „Handbuch Existenzsicherung“ 
hat sich zu dem Standardwerk für die sozialrechtliche Beratungspraxis entwickelt. Behandelt werden u.a. 

  • das allgemeine Leistungsrecht vom grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Existenzsicherungsleistungen über Wunsch- und Wahlrechte und die verschiedenen Leistungsarten bis hin zu den Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen und Bedarfslagen; 
  • die Regelungen über Anspruchsübergang und -überleitung sowie über die Erstattung und Rückforderung von Leistungen; 
  • das Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. 

Die 3. Auflage
reagiert auf die Fülle an Rechtsänderungen und neuer Rechtsprechung: 

  • Eingearbeitet sind über 30 Gesetzes-Reformen (u.a. bereits das Starke-Familien-Gesetz)
  • Hunderte neuere Entscheidungen aller Sozialgerichtsinstanzen (z.B. zu Sperrzeiten oder Anrechnungsfragen)
  • Neue behördliche Entscheidungspraxis (z.B. bei den Mehrbedarfen im SGB II und SGB XII)

Herausgeber und Autoren:
Dr. Irene Becker, Institut für empirische Verteilungsforschung, Riedstadt | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena | Dr. Andy Groth, Richter am Landessozialgericht Schleswig | Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Duisburg | Prof. Dr. Ute Kötter, Hochschule München | Andreas Krampe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge eV, Berlin | Gottfried Krutzki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht, Frankfurt?/?Main | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Prof. Dr. Johannes Münder, vormals Technische Universität Berlin | Thomas Ottersbach, Richter am Landessozialgericht Essen | Prof. Dr. Andreas Kurt Pattar, Hochschule Kehl | Dr. Ulrich Sartorius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht, Breisach | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Berlin | Heiko Siebel-Huffmann, Stv. Direktor des Sozialgerichts Schleswig | Prof. Dr. Helga Spindler, vormals Universität Duisburg-Essen | Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Maria Wersig, Fachhochschule Dortmund | Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht Dessau-Roßlau

 

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Der LPK-SGB XII
ist eine Institution. Die 12. Auflage reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:

  • Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz, 3. Reform-Stufe 2020: Überführung des Eingliederungshilferechts in den Teil 2 des SGB IX
  • SGB IX und XII-ÄndG
  • Angehörigen-EntlastungsG
  • Starke-Familien-G
  • AusländerbeschäftigungsförderungsG
  • Regelbedarfsstufen-FortschreibungsVO 2019

 

Der LPK-SGB XII
ist eine Institution. Die 12. Auflage reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:

  • Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz, 3. Reform-Stufe 2020: Überführung des Eingliederungshilferechts in den Teil 2 des SGB IX
  • SGB IX und XII-ÄndG
  • Angehörigen-EntlastungsG
  • Starke-Familien-G
  • AusländerbeschäftigungsförderungsG
  • Regelbedarfsstufen-FortschreibungsVO 2019

Die Reformen führen zu umfassenden Änderungen im SGB XII, der Zuständigkeiten und der materiellen Ansprüche. Berücksichtigt wird zudem die Flut neuer Entscheidungen deutscher wie europäischer Gerichte, u. a. das Sanktionen-Urteil des BVerfG.
Bereits kommentiert ist die Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Corona) aus dem Sozialschutz-Paket.
Die Autoren
Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Sozia­les, Jugend und Familie, i.R., Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Fachhochschule Potsdam | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fach­anwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Carsten Homann, Hochschule RheinMain, Wiesbaden | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Ingo Palsherm, Technische Hochschule Nürnberg | Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Duisburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-­Brandenburg | Prof. Dr. Stefan Treichel, Hochschule Emden/Leer

 

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Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Die Neuauflage des LPK-SGB III verschafft Klarheit und Überblick: Die Fülle der Gesetzesänderungen ist berücksichtigt, so z.B. das Qualifizierungschancengesetz; auf aktuellem Stand ist die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet.

Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Geschuldet ist dies u.a. der Suche nach angemessenen Förderkonzepten als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen, z.B. durch Flüchtlingsströme, aber auch den Folgewirkungen neuer sozialrechtlicher Regelungskonzepte im Schwerbehinderten- und Pflegerecht.
Die Neuauflage des LPK-SGB III 
verschafft Klarheit und Überblick angesichts der z.T. äußerst detailreichen und daher unübersichtlichen Normentwicklungen. Die Kommentierung berücksichtigt die Fülle der Gesetzesänderungen, u.a.:

  • Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
  • 9. SGB II-Änderungsgesetz (Rechtsvereinfachung)
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
  • Pflegeberufereformgesetz
  • Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der RL (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • Familiennachzugsneuregelungsgesetz
  • RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
  • Teilhabechancengesetz
  • Qualifizierungschancengesetz

Die durch den Entwurf des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU vorgesehenen Änderungen sind ebenfalls bereits berücksichtigt.
Auf aktuellem Stand ist zudem die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet, so die Entscheidung des EuGH zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers oder die Urteile des BSG etwa zur Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen sowie zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungen.

Indem der LPK-SGB III Systematik und Normzweck der Vorschriften sowie die dazu ergangene Rechtsprechung auswertet, ermöglicht er eine am gegenwärtigen Stand orientierte Beratung. Nicht gerechtfertigten Forderungen an Arbeitslose wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten begegnet, konkrete Ansprüche werden durch zweckmäßige Rechtsgestaltungsvorschläge optimiert. 

Besonders praxisnah
Der Kommentar arbeitet sauber und leicht auffindbar die aktuellen Schnittstellen zum SGB II und die europäischen Einflüsse, gerade durch die Rechtsprechung des EuGH, heraus.

Der LPK-SGB III
ist damit der grundlegende Kommentar für Ausbildung und Praxis. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten im Bereich der Arbeitsförderung aus Justiz, Anwaltschaft, Lehre sowie der BA: 
Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche, Universität Kassel | Walter Böttiger, Richter am Landessozialgericht, Stuttgart | Dr. Petra Cormann, Richterin am Landessozialgericht, Mainz | Sandra Ewig, Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Werner Guldan †, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Yasemin Körtek, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Bayreuth | Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht i.R. | Prof. Dr. Alexandra-Isabel Reidel, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Hochschule Fulda | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | Markus Schön, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Sport, Migration und Integration der Stadt Krefeld | Kristin Steinecke, LL.M. oec., Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Jürgen Winkler, Katholische Hochschule Freiburg

 

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Der neue HK-AsylbLG berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte ein und setzt Schwerpunkte bei den Neuregelungen.

Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.

Der neue Handkommentar 
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das „Asylpaket II“ bis hin zum Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften. Die ersten Pläne zur Anpassung der Bedarfe hat er im Blick. Der Kommentar bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Forderung nach einem menschenwürdigen Existenzminimum ein. Im Vordergrund steht die Judikatur des BSG, des BVerfG und des EuGH, aber auch der Tatsacheninstanzen.
Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.

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Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt nicht nur die Änderungen durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, sondern auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.

Der NomosKommentar zum SGB III
ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung.

Die 7. Auflage
lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet

  • das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
  • das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz
  • und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.

Ganz aktuell
berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.

Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht.

Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter.

 

 

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Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss steht fest: Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengelds II („Hartz IV“). Das Handbuch lotst Sie verständlich durch alle Neuregelungen. Auf einen Blick werden die Abweichungen zum bestehenden Recht deutlich, die neuen Vorschriften anhand konkreter Berechnungsbeispielen transparent.

Das neue Bürgergeld
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss steht fest: Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengelds II („Hartz IV“).

Der Einführungsband
Das Handbuch lotst Sie verständlich durch alle Neuregelungen. Auf einen Blick werden die Abweichungen zum bestehenden Recht deutlich, die neuen Vorschriften anhand konkreter Berechnungsbeispiele transparent. Die Abweichungen der gefundenen Kompromissregelung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind stets kenntlich gemacht.

Schwerpunkte

  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs/Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
  • Bürgergeldbonus, Weiterbildungsgeld
  • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen
  • Erhöhte Freibeträge beim Einkommen für Schüler:innen/Studierende und Auszubildende/Erwerbstätige Leistungsberechtigte
  • Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
  • Zu berücksichtigendes Vermögen, höhere Freistellung
  • Neuregelung der Leistungsminderungen („Sanktionen“)

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Das Formularbuch sichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Sicht heraus entwickeln die Autoren anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkrete Arbeitshilfen. Die Reformvorhaben, insbesondere das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz bzw. die Neureglungen von Ansprüchen ausländischer Personen, sind bereits berücksichtigt.

Das Formularbuch 
sichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Praxis heraus entwickeln die Autoren anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Arbeitshilfen heraus. Wiederkehrende Verfahrenssituationen im Verwaltungs- und Klageverfahren sowie die Rechtmittelverfahren I. und II. Instanz werden vor die Klammer gezogen, der Besondere Teil bearbeitet das materielle Recht in seinen vielfältigen Facetten.
Die 2. Auflage 
berücksichtigt die Rechtsvereinfachungsnovelle sowie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Wichtige neue Entscheidungen des BSG, z.B. zum Leistungsausschluss von Ausländern bzw. Unionsbürgern, zur Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, zu Eingliederungsvereinbarungen und zu Eingliederungsleistungen sind in konkrete Praxishilfen umgemünzt. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ist ebenso berücksichtigt, wie die Neuregelungen von Ansprüchen ausländischer Personen.
Schwerpunkte der Neuauflage sind:

  • die Dauerstreitthemen der Kosten und Unterkunft sowie der Sanktionen
  • die Mitwirkungspflichten, Mehrbedarfe und Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
  • die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
  • die Aufhebungen und Erstattungen.

Besonders hilfreich 
ist der zusätzliche Kostenteil (Kostengrundantrag, Kostenfestsetzungsantrag, Erinnerung), in dem erläutert wird, wie das sozialrechtliche Mandat abgerechnet und die Anwaltsvergütung – ggf. gerichtlich – geltend gemacht werden kann. Ebenfalls dargestellt wird das Vorgehen für den immer häufigeren Fall, dass die Behörde trotz Obsiegens des Leistungsempfängers im Prozess untätig bleibt (Vollstreckung von Entscheidungen).

 

 

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Der „Münder“ ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis. Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die sich zentral im SGB II auswirkt.

Der „Münder“ ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis.
Die Reformauflage zum Bürgergeldgesetz
Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die einen Paradigmenwechsel weg vom Vermittlungsvorrang darstellt und sich zentral im SGB II auswirkt. Schwerpunkte liegen auf

  • Begriff der Hilfebedürftigkeit/Mehrbedarfe
  • Anrechenbarkeit von Einkommen/Vermögen/Schonvermögen/Rückforderungen
  • Leistungsminderung
  • Angemessenheit der Wohnung
  • Kooperationsplan ab 1.7.2023
  • Übernahme von Weiterbildungskosten

Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sowie die neue Erreichbarkeitsverordnung zu § 7b SGB II.

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Rechtsvereinfachungsgesetz, neue Regelsätze, novelliertes Regelbedarfsermittlungsgesetz
Beim SGB II hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen im Recht der Grundsicherung vorgenommen. Insbesondere das Rechtsvereinfachungsgesetz ist hochumstritten.

Die 4. Auflage des Handbuchs
zum Grundsicherungsrecht reagiert mit einer in allen Bereichen aktualisierten Neuauflage und bietet praxisnahe Interpretationshilfen. Egal, ob es um die Zusammensetzung des Regelsatzes, die neuen Berechnungsgrößen oder die zum Teil neuen Voraussetzungen für Leistungsansprüche geht - das Handbuch erläutert detailliert, wie sich diese Neuregelungen in der praktischen Umsetzung auswirken und ob die Vorgaben durch das Bundessozialgericht wie das Bundesverfassungsgericht eingehalten wurden.

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Der Leitfaden SGB II/SGB XII, Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z, setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Eine Institution
Der Leitfaden SGB II/SGB XII, Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z, setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick. Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.
Die Neuauflage zur Bürgergeld-Reform
Die 32. Auflage des Leitfadens, Stand 2023/2024, erscheint erstmals im Nomos-Verlag. Sie berücksichtigt topaktuell alle Auswirkungen der Bürgergeld-Reform und bezieht diese selbstverständlich mit ein. Neue Stichworte kamen hinzu, andere sind redaktionell angepasst. Zahlreiche weitere Gesetzesänderungen, vom Wohngeld-plus-Gesetz bis zum Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, sind ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte berücksichtigt.
Ihre Vorteile
Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von über 40 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde. Er stellt zugleich die Regelungen des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld II) und der Sozialhilfe dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) ist er für Beratungszwecke und als Nachschlagewerk sowohl für Rechtsanwender:innen als auch für Laien ein Muss.

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Auf das neue Bürgergeld reagiert der „Zimmermann“ unmittelbar, erweitert seine Schwerpunkte und

  • bezieht nun das gesamte Grundsicherungsrecht ein;
  • wendet sich an alle mit der Materie befassten Einrichtungen: Sozialbehörden, Sozialrechtsberatung und Anwaltschaft;
  • deckt inhaltlich alles zum neuen Recht ab;
  • besticht durch unzählige, auf die Neuregelungen abgestimmte Berechnungsbeispiele und Musterschriftsätze.

Der „Zimmermann“ ist das Standardwerk für die erfolgreiche Bearbeitung von Fällen im Existenzsicherungsrecht. Seine Vorteile:

  • Praxisorientierte Darstellung aller Anspruchsgrundlagen
  • Behandelt das gesamte Themenspektrum: Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz, Gebühren und Kostenerstattung inkl. Prozesskostenhilfe

Die Reformauflage zum Bürgergeld
Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II. Hierauf reagiert der „Zimmermann“ unmittelbar und erweitert seine Schwerpunkte:

  • Er bezieht nun das gesamte Grundsicherungsrecht ein
  • wendet sich an alle mit der Materie befassten Einrichtungen (Sozialbehörden, Sozialrechtsberatung und Anwaltschaft)
  • deckt inhaltlich alles zum neuen Recht ab: von den neuen Bezugsvoraussetzungen über die Regelungen für Einkommen, Vermögen und Wohnung bis hin zur neuen Eingliederungsvereinbarung und
  • besticht durch viele, auf die Neuregelungen abgestimmte Beratungsstrategien, Berechnungsbeispiele und Musterschriftsätze.

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Zeitschriften

Die „info also“ ist die einzige Zeitschrift, die sich auf das Arbeitslosen- und Sozialhilferecht konzentriert. Sie dokumentiert profund und auf das Wesentliche komprimiert alle relevanten Entwicklungen in diesem Bereich mit

  • Aufsätzen zu rechtlichen Fragestellungen
  • Kurzkommentaren und
  • Gerichtsentscheidungen.

Neben den höchstrichterlichen Entscheidungen, die oftmals nur ein begrenztes Bild vermitteln, werden auch die Entscheidungen der ersten Instanzen berücksichtigt. Darüber hinaus informiert die „info also“ über Gesetzesentwürfe und Verordnungen.

Die Zeitschrift ist somit die Informationsdrehscheibe für Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Richter, Arbeitslosenzentren und Sozialhilfezentren.

Die Herausgeber:

Christian Armborst, Uwe Berlit, Wolfgang Conradis, Susanne Dern, Udo Geiger, Gerd Goldmann, Jörn Hökendorff, Uwe Klerks, Ute Kötter, Ingo Palsherm, Ulrich Stascheit, Horst Steinmeyer, Hedi Vogel, Maria Wersig, Ute Winkler

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Rechtsprechung

Aus den Zeitschriften info also und Sozialrecht aktuell, der Beck’schen Neuen Juristischen Online Zeitschrift (NJOZ) und der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) – sowie aktuell direkt von den Gerichten (BeckRS).

Dieses "Werk" führt eine auf Ihr Modul eingeschränkte Suche nach Rechtsprechungsdokumenten aus den genannten Zeitschriften aus.

Dieses "Werk" führt eine auf Ihr Modul eingeschränkte Suche nach Rechtsprechungsdokumenten aus den genannten Zeitschriften aus.

Normen

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.

Das Onlineprodukt enthält den Inhalt dieser drei Beck'schen Textsammlungen nahezu komplett:
  • Aichberger Sozialgesetzbuch
  • Aichberger Ergänzungsband - Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung
  • Aichberger Rentenversicherung.

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von NomosOnline Existenzsicherung