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PersonalDirekt

PersonalDirekt bietet Ihnen das jährlich aktualisierte Personalbuch, Küttner, Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrenshandbuch, Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang, aktuelle Rechtsprechung aus führenden Zeitschriften, alle relevanten Gesetze und Vorschriften aus bewährten Textausgaben, über 1.200 Tarifverträge sowie praktische Arbeitshilfen, Rundschreiben und Besprechungsergebnisse, Berechnungsprogramme und Fach-News zum Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.

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Weitere Module zum Thema

Folgende Module könnten für Sie auch interessant sein:

Arbeitsrecht PLUS
Das Fachmodul Arbeitsrecht PLUS bietet zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Themen Kommentare, Handbücher u.a. Exklusiver Bestandteil des Fachmoduls sind aktuelle Fach-News aus dem Arbeitsrecht sowie über unsere Printmedien hinaus weitere Rechtsprechung im Volltext.

Arbeitsrecht PREMIUM

Arbeitsrecht PREMIUM ist die ideale Ergänzung zum Fachmodul Arbeitrecht plus. Die ausgewählten Inhalte zum Sozialrecht und weiteren arbeitsrechtlichen Spezialgebieten wie "Betriebliche Altersversorgung" oder Regelungen zur Arbeitszeit unterstützen Sie bei der Bearbeitung der Mandate.

Arbeitsrecht OPTIMUM
Arbeitsrecht OPTIMUM ist ideal für die Bearbeitung anspruchsvoller arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Sachverhalte. Es erweitert die Inhalte von Arbeitsrecht PREMIUM um hochkarätige Handbücher und Kommentierungen zum Arbeits- und Sozialrecht und bietet eine optimale Recherche für jeden der in diesen Rechtsgebieten tätig ist.

Detaillierte Inhaltsübersicht

Handbuch

Der Küttner - hier kommt zusammen, was im Personalrecht zusammen gehört. Er bietet rasche Problemlösung in allen Fragen zu Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Arbeitsrecht + Lohnsteuer + Sozialversicherung

Das jährlich neu erscheinende Personalbuch ist aufgebaut wie ein Lexikon. Es enthält über 400 Stichworte aus der betrieblichen Praxis und liefert zu jedem Stichwort die richtige Antwort - jeweils aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Dieses Konzept sorgt für die umfassende, rasche und befriedigende Problemlösung in allen Fragen des Personalrechts.
Ein ausführliches Stichwortregister erschließt das Werk über die Hauptstichworte hinaus.

Vorteile auf einen Blick

  • über 400 Stichworte aus der betrieblichen Personalpraxis
  • umfassende und vernetzte Darstellung der Stichworte aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
  • ausführliches Stichwortverzeichnis für die schnelle und exakte Suche
  • alles auch online mit der im Buch zitierten Rechtsprechung, Verwaltung, Gesetzgebung im Volltext abrufbar
  • zusätzlich in der Online-Version: Vertragsmuster und Formulare und unterjährige Aktualisierungen zum 1.7., 1.10.2022 und 1.1.2023

Alle Stichwörter wurden auf den Rechtsstand 1. Januar 2022 aktualisiert. Neue Themen wurden in die bestehenden Stichworte eingearbeitet

Zielgruppe
Für Personalabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Richter, Betriebsräte.

 

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Formulare

Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).

Zur Neuauflage
Sämtliche Muster und Formulare wurden entsprechend der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung im Arbeitsleben wird durch neue Themen Rechnung getragen, wodurch zahlreiche neue Muster ergänzt wurden. Dies betrifft u.a. anwendungs- und datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von MS 365, Kollektivvereinbarung zur elektronischen Personalakte, Betriebsvereinbarungen zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit Grundregeln für keine oder abgestufte Leistungs-/Verhaltenskontrolle u.v.m.
Auf die zunehmende Bedeutung und künftig daraus erwachsende rechtliche Fragestellungen des Einsatzes von KI und ChatGPT wird hingewiesen.

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Rechtsprechung

Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.

Materialien

Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Mit den unverzichtbaren Abstimmungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Arbeitshilfen

Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.

Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.

Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.

Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.

 

Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.

Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:

  • Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreslohn nach der allgemeinen und besonderen Lohnsteuertabelle
  • automatische Berücksichtigung aller Freibeträge einschließlich Kinderfreibeträge sowie Hinzurechnungsbeträge
  • Hochrechnung von Netto- auf Bruttolohn
  • Berechnung Geringfügige Beschäftigung, Gleitzone und Mini-Jobs
  • Berechnung der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge einschl. Zuschläge
  • Variable Eingabe aller Beitragssätze für die Sozialversicherung

Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.

Normen

Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).

Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:

  • Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),

  • Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),

  • Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),

  • Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),

  • Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),

  • Arbeitnehmerüberlassung usw.

Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.

Loseblattausgabe des Nipperdey I im beck-shop bestellen.

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Das Werk bietet Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht und enthält damit alle Vorschriften der bewährten Textsammlung "Aichberger Sozialgesetzbuch" und einige mehr. Es liefert den unentbehrlichen Grundstock für die sozialrechtliche Praxis.

Änderungsgesetze mit ihren umfangreichen Auswirkungen auf die verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuchs und darüber hinaus werden laufend und schnell berücksichtigt.

Ihre Vorteile:

  • bewährte Textredaktion

  • laufende Aktualisierung

  • inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität

  • Recherche in der gesamten Datenbank

  • fest kalkulierbare Abo-Preise

  • attraktiver Sonderpreis für Fortsetzungsbezieher des Loseblattwerks "Aichberger Sozialgesetzbuch".

Loseblattausgabe des Hauptbandes im beck-shop bestellen.

Der Aichberger-Ergänzungsband ist in beck-online nur in Auszügen enthalten. Loseblattausgabe des Ergänzungsbandes im beck-shop bestellen.

 

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Tarifverträge

Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.

Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.

Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich – was heißt das?

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses  – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.

Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.

Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).

Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.

Zahlung des Tariflohnes

Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.

Es besteht keine Tarifbindung

Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.

Es besteht eine Tarifbindung

Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.

 

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Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.

Steuergesetze

Die Online-Version

Steuergesetze zum Einkommensteuerrecht

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

Komplett
Auf rund 3700 Seiten in einem einzigen Band haben Sie hier alle für die tägliche Beratung notwendigen Steuergesetze und Durchführungsverordnungen zum materiellen und formellen Steuerrecht, die EG-Mehrwertsteuerrichtlinien, die berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einen ausführlichen Tabellenanhang (Einkommen- und Lohnsteuertabellen) mit Berechnungsprogramm auf CD-ROM.

Übersichtlich
Textsynopsen sowie in Klammern gesetzte Textergänzungen weisen auf unterschiedliche Geltungs- und Anwendungszeiträume hin. Fußnotenerläuterungen sowie Querverweise erschließen die Texte zusätzlich.

Aktuell
Je nach Anfall von Gesetzesänderungen wird die Sammlung mit etwa drei Lieferungen jährlich aktualisiert.

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Die Online-Version

Steuergesetze zum Lohnsteuerrecht

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

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Auf rund 3700 Seiten in einem einzigen Band haben Sie hier alle für die tägliche Beratung notwendigen Steuergesetze und Durchführungsverordnungen zum materiellen und formellen Steuerrecht, die EG-Mehrwertsteuerrichtlinien, die berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einen ausführlichen Tabellenanhang (Einkommen- und Lohnsteuertabellen) mit Berechnungsprogramm auf CD-ROM.

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Förderungsgesetze und sonstiges Gesetze aus dem Steuerrecht

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

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Die Online-Version

Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen (über 200 Gesetze) inkl. der berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

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Die Online-Version

Die wichtigen Wirtschaftsgesetze für Juristen und Wirtschaftsfachleute aus dem Bereich des Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Öffentlichen Recht

Beck'sche Textausgaben Wirtschaftsgesetze

Abgestimmt auf Ihre Anforderungen:
Abgestimmt auf die besonderen Anforderungen von Wirtschaftspraxis und Wirtschaftsstudium enthält die Textsammlung mehr als 120 Gesetze, Verordnungen und Bedingungswerke aus Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Zivilrecht mit Bankrecht, Versicherungs-, Wettbewerbs- und Insolvenzrecht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Verfassungsrecht .

Die übersichtliche Anordnung erleichtert die Benutzung des Werkes. Zwei Inhaltsverzeichnisse und ein Schlagwortregister helfen beim Auffinden des gewünschten Textes.

Die ideale Hilfe für:
Juristen, Wirtschaftsfachleute, Betriebswirte, Mitarbeiter in Banken und Versicherungen, Studenten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.

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Arbeitsrecht PREMIUM

Arbeitsrecht PREMIUM ist die ideale Ergänzung zum Fachmodul Arbeitrecht plus. Die ausgewählten Inhalte zum Sozialrecht und weiteren arbeitsrechtlichen Spezialgebieten wie "Betriebliche Altersversorgung" oder Regelungen zur Arbeitszeit unterstützen Sie bei der Bearbeitung der Mandate.

Arbeitsrecht OPTIMUM
Arbeitsrecht OPTIMUM ist ideal für die Bearbeitung anspruchsvoller arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Sachverhalte. Es erweitert die Inhalte von Arbeitsrecht PREMIUM um hochkarätige Handbücher und Kommentierungen zum Arbeits- und Sozialrecht und bietet eine optimale Recherche für jeden der in diesen Rechtsgebieten tätig ist.

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