Das Fachmodul Arbeitsrecht OPTIMUM ist für all diejenigen geeignet, die noch tiefer in die Rechtsmaterie eintauchen möchten und die auf spezifische Fragen Antworten benötigen. So viele wertvolle Kommentare und Handbücher finden Sie sonst nirgendwo.
Zusätzlich zu den Inhalten des Fachmoduls Arbeitsrecht PREMIUM stellt es weitere hochkarätige Handbücher und Kommentierungen zu Spezialthemen des Arbeitsrechts sowie zum Sozialrecht zur Verfügung, unter anderem
Holthausen/Kurschat, Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt, Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, sowie
Linck/Krause/Bayreuther, Kündigungsschutzgesetz.
Sehen Sie alle Vorteile auf einen Blick im Modulvergleich. Für die international ausgerichtete Praxis lässt sich das Modul mit Arbeitsrecht INTERNATIONAL erweitern.
Der führende Kommentar zum Arbeitsrecht erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und erscheint jährlich neu. Die Autoren geben einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, legen eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 1 enthält insbesondere
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 2 enthält insbesondere
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 3 enthält insbesondere
Zur Neuauflage
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 4 enthält insbesondere
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen im BetrVG zum 1. Januar 2018 sowie die Änderungen im ArbGG zum 1. Januar 2018.
Auszug zum Arbeitsrecht aus dem Münchener Kommentars zum BGB. Enthalten sind die Kommentierungen zum Dienstvertrag und ähnlichen Verträgen (Buch 2 Abschnitt 8 Titel 8 des BGB).
Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.
Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Bereiche des Arbeitsrechts. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet die jüngsten gesetzlichen Änderungen, z.B. im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, die auch zu neuen Erscheinungsformen der Arbeit geführt haben, werden ebenfalls thematisiert: New Work z.B. Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen sowie Unternehmensberatung.
Der Schwerpunkt dieses Handbuchs liegt auf den spezifischen Besonderheiten von mobiler Arbeit in der arbeitsrechtlichen Praxis.
Es ist als Praxishandbuch konzipiert und behandelt alle spezifischen Homeoffice- bzw. Mobile Working-Themen. Neben dem Arbeitsrecht sollen auch Schnittmengen zum Sozialversicherungsrecht - und wo notwendig - zum Steuerrecht dargestellt werden. Auch die zunehmend wichtiger werdenden internationalen Sachverhalte werden aufgegriffen, etwaige Rechtsprobleme dargestellt und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Inhalte sind:
Vorteile auf einen Blick
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt hat mit mehr oder weniger starken Auswirkungen nahezu alle Arbeitsverhältnisse erreicht. Dabei stehen längst nicht mehr nur Fragen der Arbeitszeit oder des Datenschutzes im Fokus. Allen Aspekten der Arbeit 4.0, die auf das Arbeitsrecht einwirken, gehen die Autoren in diesem Werk nach und verbinden damit praktische Lösungsvorschläge.
Das Werk behandelt in 7 Kapiteln die folgenden Themen:
Die Neuauflage greift wichtige Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf, z.B. das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz und die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht. Auch die Rechtsprechung wurde aktualisiert, etwa mit der Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung oder dem Urteil des BAG zur Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers.
Das Werk liefert Antworten auf die arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Profisports.
Themenschwerpunkte sind u.a. die Arbeitnehmereigenschaft von Sportlern, Trainern und Sportdirektoren, die Besonderheiten bei einzelnen Beschäftigtengruppen (zB Minderjährige, Ausländer), das AGG im Spitzensport und diskriminierende Verbandsregularien und die Vergütungspflicht, insbes. Prämien und Lohnzahlung bei Verletzung, Sperre und Freistellung, der Beschäftigungsanspruch und Freistellung.
Die Autoren behandeln in diesem Werk die relevanten Aspekte aus dem Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Die Darstellung beginnt mit der Charakterisierung verschiedener Arten von Führungskräften und der Legitimation ihrer Leitungsmacht, geht über zu Begründung und Inhalt der Anstellungsverhältnisse mit typischen Vertragsklauseln, Direktionsrecht und Auslandseinsatz, Altersversorgung, Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitspflichten, Beendigung des Anstellungsverhältnisses, Haftung der Führungskräfte und Verfahrensrecht.
Auch spezielle Fragestellungen aus den Bereichen Krise und Insolvenz, Betriebsübergang und Unternehmensumwandlungen sowie Compliance und Datenschutz werden von erfahrenen Spezialisten dargestellt.
Verfahrensrechtliche Themen runden das Handbuch ab, während Praxishinweise, Musterformulierungen und Beispiele dem Nutzer bei der Beratung und Vertragsgestaltung helfen.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen zu arbeitsrechtlichen Themen rund um Leitung und Führung in Unternehmen und bringt dieses vielzitierte Handbuch auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Dabei orientiert sich das Werk an den Bedürfnissen der Praxis und enthält Antworten auf all die Fragen rund um die Dienstverhältnisse leitender Angestellter, von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und Vorständen. Darüber hinaus gibt das Handbuch sachdienliche Antworten in Verfahrensfragen. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert den Zugang.
Zielgruppe
Für die anwaltliche Beratungspraxis und Personalabteilungen von Unternehmen und Konzernen.
Darstellung der Arbeitnehmerüberlassung und aller anderen gängigen Formen personeller Dienstleistungen, die in der betrieblichen Praxis eine Rolle spielen:
Im Zentrum des Kommentars steht das am 2.7.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das den Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bildet (BGBL. I 2023 Nr. 140).
Das HinSchG stellt als neues Stammgesetz erstmals detaillierte Regelungen für den individualrechtlichen und institutionellen Umgang mit Hinweisgeberfällen auf und bildet damit das Fundament des neuen deutschen Whistleblowing-Rechts. Es erlaubt insbesondere bei Vorliegen der Schutzvoraussetzungen die freie Wahl zwischen internem und externem Whistleblowing. Bei der Kommentierung wurde großen Wert darauf gelegt, die jeweiligen unionsrechtlichen Bezüge herauszuarbeiten.
Über das HinSchG hinaus werden zahlreiche weitere Vorschriften mit Bezug zum Hinweisgeberschutz kommentiert, z.B. sektorspezifische Bestimmungen zum Whistleblowing, die auf ältere Rechtsakte der EU zurückgehen, sachgegenstandsbezogene Regelungen wie die §§ 3 und 5 GeschGehG, Vorschriften, die spezielle Beschwerderechte enthalten, wie etwa § 17 ArbSchG und § 8 LKSG, sowie Normen aus anderen Rechtsgebieten mit besonderer hinweisgeberrechtlicher Relevanz, beispielsweise § 87 BetrVG.
Herausgeber
Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus:
Die zweite Auflage enthält aktuelle Neuerungen sowie ein neues Kapitel zum Thema Compliance und Hinweisgeberschutz im Matrixkonzern.
Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Verfahrensrecht, insbesondere der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in rechtliche Auseinandersetzungen zu führen.
In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z.B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die dem Praktiker eine schnelle Übersicht verschafft.
Arbeitsstrafrecht auf den Punkt gebracht.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Strafverfolger und Richter.
Korruption wirksam begegnen: Dieses Handbuch zeigt Unternehmen Möglichkeiten der Prävention und für die Verfolgung von Verstößen auf.
Der Bekämpfung von Korruption wird in den Unternehmen immer größere, aber oft doch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten werden dabei häufig falsch oder gar nicht berücksichtigt.
Diese Neuerscheinung zeigt auf, welche Maßnahmen den Unternehmen zur Prävention zur Verfügung stehen und welche Wege für die Verfolgung von Verstößen gegeben sind – wie etwa Kündigung, Arreste mit folgender Zwangsvollstreckung und Zahlungsklagen. Schließlich werden prozessuale Besonderheiten dargestellt. Viele Beispiele aus der Praxis veranschaulichen die Darstellung und helfen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Das Werk richtet sich an Personalverantwortliche und Compliance-Verantwortliche in Unternehmen, Rechtsanwälte, Arbeit-geberverbände und Gewerkschaften.
Handbuch für alle Rechtsfragen rund um Flexible Beschäftigungsverhältnisse, Personalanpassung, Vergütungssysteme, Arbeitszeitmodelle und Aufgabenänderung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM - ist vom Gesetzgeber als ein Instrument der betrieblichen Rehabilitation eingeführt worden. Ein strukturiertes Verfahren kann neben der Klärung von möglichen Maßnahmen im Rahmen eines BEM-Verfahrens auch zur Verringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und den damit verbundenen betrieblichen und finanziellen Belastungen des Arbeitgebers führen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können über ein BEM-Verfahren nach einer Erkrankung auch früher wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Hierbei kann auch eine finanzielle Unterstützung durch die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter erfolgen.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Einarbeitung und Erläuterung der neuesten Rechtsprechung, überarbeitete Muster und Formulare für eine rechtssichere BEM-Durchführung.
Zielgruppe
Für Personalleitung, Rechtsabteilungen, Betriebsratsgremien, Schwerbehindertenvertretungen, Mitarbeitende und Anwaltschaft.
In dem Werk wird aus arbeits- und betriebswirtschaftlicher Sicht das in der Praxis höchst relevante Problem des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern (sog. Low Performern) behandelt. Betrachtet werden vor allem die typischen Ursachen dieser Schwächen, Krankheit, fehlende Motivation sowie die Schwierigkeit, mit Veränderungen am Arbeitsplatz Schritt zu halten.
Die Autoren geben Hilfestellungen, inwieweit durch eine frühzeitige Ansprache und durch weitere Mittel arbeitsrechtliche Folgen weitgehend vermieden oder abgemildert werden können. Parallel dazu werden aber auch die weitergehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten wie Abmahnung, Änderungskündigung oder Vertragsbeendigung dargestellt.
Checklisten und Muster helfen bei der Umsetzung von Maßnahmen.
Vorteile auf einen Blick
Dieses Handbuch stellt umfassend und auch wissenschaftlich anspruchsvoll die Unternehmensumstrukturierung und Übertragung von Unternehmen dar. Das Werk enthält zahlreiche, aus der Berufspraxis der Autoren entwickelte Fallbeispiele, Checklisten und Übersichten, die den unmittelbaren und effektiven Zugang zur Problemlösung eröffnen. Das Handbuch ist angesichts der Bedeutung des Arbeitsrechts für jede Umstrukturierung und Transaktion ein unentbehrliches Werkzeug für alle damit befassten Unternehmensjuristen, Personalverantwortlichen und Berater.
Zielgruppe
Für Fachanwälte für Arbeitsrecht, Unternehmensberater, Personalleiter, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Unternehmensvorstands, die für Personal zuständig sind, Geschäftsführer sowie Betriebsräte.
Das Werk ist eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes unter Verweisung auf Kommentierungen zur ZPO. Diese beantwortet auch spezielle Fragen und macht vor allem deren Zusammenhänge mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
Die 10. Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Arbeitsgerichtsverfahren und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur zum 1.1.2022. Der Praxiskommentar vertieft folgende Themen:
Darüber hinaus finden sich ausführliche Anhänge zu Sonderschlichtungsverfahren, wie
Der Kommentar bietet eine an wissenschaftlichen Ansprüchen orientierte und dennoch praxisorientierte und auf das Wesentliche konzentrierte Darstellung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und erläutert in knapper, präziser Weise und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage die Besonderheiten dieses Verfahrens, natürlich immer mit den erforderlichen Bezügen zur ZPO.
Das Standardwerk zum Arbeitskampfrecht behandelt Praxisfragen: Wann ist ein Streik legal? Wie sind die Gegenmittel des Arbeitgebers beschaffen? Welche anderen Druckmittel stehen der Arbeitnehmerseite zur Verfügung? Welche Chancen bestehen vor Gericht? Auch wer zum ersten Mal mit solchen Problemen konfrontiert ist, wird in dem umfassenden Handbuch profunde und gut dokumentierte Antworten finden.
Das Standardwerk zum Arbeitskampfrecht behandelt Praxisfragen: Wann ist ein Streik legal? Wie sind die Gegenmittel des Arbeitgebers beschaffen? Welche anderen Druckmittel stehen der Arbeitnehmerseite zur Verfügung? Welche Chancen bestehen vor Gericht? Auch wer zum ersten Mal mit solchen Problemen konfrontiert ist, wird in dem umfassenden Handbuch profunde und gut dokumentierte Antworten finden.
Ganz aktuell: Dargestellt wird auch, welche Auswirkungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2017 zum Tarifeinheitsgesetz auf das Arbeitskampfrecht hat.
Das Streikgeschehen
hat sich von der Industrie in den Dienstleistungssektor verlagert. Die Rechtsprechung des BAG hat hierauf reagiert und durchaus auch Widerspruch erfahren.
Die 4. Auflage des von Wolfgang Däubler
herausgegebenen Handbuchs lotet exakt aus, was an Maßnahmen rechtlich zulässig und damit von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite zu beachten ist. Die Überarbeitung misst die Rechtsprechung des BAG an verfassungsrechtlichen Maßstäben und bezieht auch neue Konstellationen mit ein:
Wann ist ein Solidaritätsstreik zulässig, welche Gegenmaßnahmen kann ein bestreikter Arbeitgeber ergreifen, nachdem die Aussperrung ihre praktische Bedeutung weithin verloren hat? Wann kann ein Streik durch einstweilige Verfügung verboten werden? Hat das neue Tarifeinheitsgesetz etwas am Arbeitskampfrecht geändert, und wie wirkt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2017 zum Tarifeinheitsgesetz auf das Arbeitskampfrecht aus?
Ein Blick über die Grenzen
ist auch im Arbeitskampfrecht unabdingbar geworden. Was sagt die EU-Grundrechtecharta zum Streik? Welche Bedeutung haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für das deutsche Recht?
Hilfreich und praxisnah
sind die Ausführungen zu den atypischen Kampfformen: Flashmob, Lahmlegung von Servern, gemeinsamer Widerspruch gegen einen Betriebsübergang, Dienst nach Vorschrift – diese und viele andere Aktionen können vergleichbare Wirkungen wie ein Streik entfalten. Wo liegt hier die Grenze des rechtlich Zulässigen?
Die Autoren kommen aus der Wissenschaft, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft. Sie bringen ihre unterschiedlichen Erfahrungen mit, was der Ausgewogenheit der Lösungen zugute kommt.
Das Handbuch behandelt das Arbeitskampfrecht, seine normativen Grundlagen und die möglichen Kampfmaßnahmen auf Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innen‘seite mit ihren jeweiligen Voraussetzungen. Ausgehend vom aktuellen Stand der Rechtsprechung beleuchten die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis die Folgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen für das Arbeitsverhältnis, die Betriebsverfassung, im Hinblick auf das Sozialrecht und auf Haftungsfragen. Abgerundet wird das Werk durch Erläuterungen zum (einstweiligen) Rechtsschutz und zur Schlichtung.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Das Arbeitsschutzrecht bildet die Grundlage für die Schaffung und den Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen und damit für ein funktionierendes Beschäftigungssystem insgesamt. Effizienter Arbeitsschutz, wirksame Unfallvermeidung und eine ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, von physischen Gefährdungen bis hin zu psychischen Belastungen, sind enorm wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung und einer sich immer schneller und anspruchsvoller entwickelnden globalen Arbeitswelt einhergehen.
Eine breit aufgestellte und regelmäßig aktualisierte Kommentierung der Normen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit in diesem BeckOK Arbeitsschutzrecht geben Antworten auf wichtige Fragen in der tätlichen Arbeit.
Der ehemals von Prof. Dr. Herbert Buchner mitbegründete Kommentar wird in der 9. Auflage von Prof. Dr. Wiebke Brose, Prof. Dr. Stefan Weth und Richterin am BAG Dr. Annette Volk fortgeführt.
Die Autorinnen und Autoren stellen die gesetzlichen (Neu-)Regelungen des MuSchG und beim BEEG umfassend aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht dar.
Das Mutterschutzgesetz wurde neu gefasst und insbesondere um umfassende Regelungen zu Gesundheitsschutz erweitert. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch die Einführung eines Ausschusses für Mutterschutz, der Grundlagen für eine Gefährdungsbeurteilung erarbeiten soll.
Die Kommentierung zum BEEG wurde ebenfalls dem aktuellen Rechtsstand und der geänderten Rechtsprechung angepasst.
Zentrale Regelungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen technischen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche, zumeist auf seiner Grundlage erlassenen, Rechtsverordnungen.
Das Werk bietet deshalb neben der ausführlichen und fundierten Erläuterung des Arbeitsschutzgesetzes auch prägnante und praxisgerechte Kurzkommentierungen:
Die Kommentierungen werden ergänzt durch eine instruktive Einführung zur Systematik und zu den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Arbeitschutzrechts sowie durch systematische Darstellungen zu wichtigen ergänzenden Themen, wie
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt den Kommentar durchgehend auf den Stand von Mitte 2020. Vertieft behandelt wurden die seit der Ausweitung des Schutzbereichs des Arbeitsschutzgesetzes auf psychische Belastungen vor allem durch die entsprechenden gewonnenen Erfahrungen. Zu berücksichtigen waren weiterhin die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangenen Änderungen
Weiterhin waren auch die Auswirkungen der Änderungen des Gefahrstoffrechts auf das Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen.
Aktuell berücksichtigt sind die Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsschutz. In die Kommentierungen eingearbeitet sind insbes. die Regelungen der neuen Corona-Arbeitsstättenrichtlinie.
Zielgruppe
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalabteilungen, Arbeitgeber, Betriebsräte, Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Richter und Rechtsanwälte.
Gerade vor dem Hintergrund des Ausbleibens einer gesetzlichen Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz gibt dieses Handbuch einen wertvollen, systematischen Überblick über die ungeregelten Problemkreise und offenen Fragen.
Klare Linie bei Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen. Mit diesem Werk haben Sie den vollen Überblick bei Fragen zu allen Eignungskontrollen und einschlägigen Sicherheitsanforderungen, einschließlich der Besonderheiten im Beamtenverhältnis.
Praxisnahe Kommentierung der Vergütungsregeln für die Finanz- und Versicherungsbranche.
Diese Neuerscheinung
kommentiert praxisnah die Institutsvergütungsverordnung, die die Grundsätze der Vergütung für Banken und Teile der Versicherungen für die Geschäftsleiter, aber auch für deren Mitarbeiter regelt. Erläutert werden – neben den zentralen Vorschriften der Solvency II-Verordnung und dem § 25 VAG – auch die Neuregelung der Versicherungsvergütungsverordnung, die über die InstitutsVergV hinausgehende Regelungen für die Versicherungswirtschaft enthält. Auch die Vergütung in Kapitalverwaltungsgesellschaften wird anhand des KAGB in Auszügen behandelt. Zusätzlich wird auf die ergänzenden Vorschriften der MaComp Bezug genommen
Bestes Know-how
für Aufsichtsstellen und Vergütungsreferenten der Institute sowie für deren Berater.
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sind
als schnelles und zweckmäßiges Mittel des Interessenausgleichs zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach wie vor die Alternative zur
risikoreichen Kündigung. Dieses Handbuch gibt rechtliche und
taktische Ratschläge zu allen arbeits-, gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Problemen der einvernehmlichen Beendigung
von Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Zahlreiche Beispiele und Muster
tragen zur Verständlichkeit des Werkes bei.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Personalleiter und -sachbearbeiter, Mitarbeiter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Betriebsratsmitglieder, Richter.
Praxisnahe und verständliche Kommentierung des Arbeitnehmererfindergesetzes und der Vergütungsrichtlinien auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte.
Das Werk kommentiert die §§ 305 ff. BGB umfassend aus einem arbeitsrechtlichen Blickwinkel. Hierbei finden neben der Rechtsprechung des EuGH auch die Entscheidungen des BAG sowie der Instanzgerichte Berücksichtigung.
Der Kommentar greift dabei alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden - dies trifft mit Ausnahme der Gehaltshöhe auf nahezu alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu, egal ob diese schriftlich oder mündlich vereinbart wurden. Die Praxisrelevanz ist besonders hoch, da etwaige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Bonusklauseln, Zielvereinbarungen, Verfallfristen, Rückzahlungsklauseln, Abgeltung von Überstunden, Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalte, Wettbewerbsverbote) regelmäßig Streitgegenstand vor Gericht sind.
Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für die Anwaltschaft, Personalleitung, Wissenschaft, Betriebs- und Personalräte, Arbeitsrichterschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitsverwaltungen.
Der Kommentar überträgt das AGB-Recht auf das Arbeitsrecht. Er greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Im Anhang, der rund ein Drittel des Buches ausmacht, werden insgesamt 93 verbreitete Klauseln analysiert, die rechtlich angreifbar sein könnten. Damit ist der Kommentar sowohl für die Vertragsgestaltung als auch für die gerichtliche Auseinandersetzung einsetzbar.
Die Neuauflage greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Im Anhang, der rund ein Drittel des Buches ausmacht, werden nahezu 100 Klauseln in alphabetischer Reihenfolge abgehandelt. Immer geht es um die Frage, was nach den §§ 305-310 BGB zulässig ist und was nicht.
Erstmals in die Kommentierung aufgenommen wurden diverse Klauseln zu Homeofficeregelungen, die zum unverzichtbaren Repertoire von Arbeitgebern geworden sind. Ergänzt wurden auch Regelungen bei Quarantäne sowie die spezifische Form der "Entlohnung" bei Angestellten im Private-Equity-Sektor.
Änderungsschwerpunkte sind:
Die gesamte Kommentierung wurde vollständig auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Literatur gebracht. Dabei nimmt der Kommentar die BAG-Rechtsprechung in den Fokus und plädiert bei umstrittenen Fragen für die sichere Lösung.
Das Werk hilft dem Praktiker, Verträge mit Geschäftsführern und Vorständen zu entwickeln und vorgelegte Verträge kritisch auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Zum Werk
Praktische Anleitungen zeigen auf, wie Verträge nach dem Prinzip des sichersten Weges zu gestalten sind. Dabei werden Regelungsspielräume konsequent aufgezeigt und auch die widerstreitenden Interessen zur Sprache gebracht, damit eine Beratung sowohl von Unternehmensseite, wie auch von Dienstnehmerseite möglich ist. Die Ergebnisse orientieren sich dabei an der einschlägigen Rechtsprechung, zeigen aber auch auf, wenn sich Gestaltungsspielräume eröffnen.
Um dem Leser einen schnellen Einstieg und Überblick zu ermöglichen, stehen am Anfang des Werkes gängige Vertragsmuster, deren Klauseln dann im Hauptteil des Werkes in zusammenhängenden Themenblöcken in alphabetischer Reihenfolge von A wie Abfindung bis Z wie Zustimmungsvorbehalt analysiert werden. Zusätzlich werden dabei auch Alternativklauseln und nicht empfehlenswerte Klauseln angesprochen, möglichst mit Hinweisen zur Verhandlungstaktik.
In dem Werk sind typische Verträge für Geschäftsführer, Vorstände sowie zur Überleitung im Volltext jeweils in einer Kurz- und einer Langfassung abgedruckt.
Vorteile auf einen Blick
- kommt ohne überflüssige Theorie gleich zum Thema
- Grundlagen zur Vertragsverhandlung und -gestaltung
- vollständige Muster gängiger Verträge und Regelungen
- Klauselvorschläge mit Kommentierung
Zielgruppe
Zentrale Zielgruppe für dieses Werk sind die juristischen Berater von Unternehmen und Vorständen sowie Juristen in größeren Unternehmen.
Die Neuauflage überzeugt durch den Ausbau der kommentierten Klauselstichworte und Muster sowie eine bessere
Verzahnung zwischen Muster- und Kommentierungsteil durch stärkere
gegenseitige Verweisung.
Neu aufgenommene Stichworte sind z.B.: Arbeitnehmererfindung, Arbeitszeitkonten, Ausgleichsklausel, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsbeauftragte (Datenschutz, Umweltschutz, Abfall, Arbeitssicherheit), Bonus- und Sonderzahlungen, Bring Your Own Device, Dualer Studiengang, Erprobung (Einfühlungsverhältnis, Probearbeitsverhältnis), Pflege- und Familienpflegezeit, Halteprämie, Homeoffice / Telearbeit, Jeweiligkeitsregelungen, Kinderbetreuung, Kündigungsvereinbarung mit Low Performer, Kurzarbeit, Mindestlohn, Pflichtendelegation, Social Media Guidelines, Überstunden, Vergütung, Veröffentlichungen und Vorträge sowie Zielvereinbarung.
Das Handbuch bietet viele Praxishinweise zu Alternativregelungen. Betriebsvereinbarungen stellen - neben Arbeits- und Tarifvertrag - einen der wichtigsten Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene dar. Auf eine Einführung zu den rechtlichen - Grundlagen, Rechtsnatur, Arten und Wirkung von Betriebsvereinbarungen, Nachwirkung, Mitbestimmungsrechte - folgt die Darstellung der verschiedenen Gruppen von Betriebsvereinbarungen (BV).
Das Werk erläutert die Grundsätze für eine rechtmäßige Weisung anhand der systematisch aufgearbeiteten Rechtsprechung. Hierbei wird die ganze Bandbreite von unterschiedlichen Weisungen in Fallgruppen erläutert und auf die einzuhaltenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hingewiesen. Zu allen Fragestellungen liefert das Werk wertvolle Lösungsvorschläge für die Praxis und ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, sowie Arbeitsgerichte.
Der Referentenkommentar beantwortet alle relevanten Fragen zum Mindestlohngesetz mit Blick auf die betriebliche Praxis.
Die Autoren haben das Gesetz als Referenten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales maßgeblich mitgestaltet und geben hier ihr umfassendes Fachwissen weiter. Dabei wird auch die Kontrollpraxis der Zollbehörden eingehend berücksichtigt.
Die 2. Auflage spiegelt die neueste Rechtslage wider und verarbeitet insbesondere die richtungweisenden BAG-Entscheidungen zum Mindestlohn. Der Kommentar gibt aber auch Antworten auf die zahlreichen höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Detailfragen, etwa zur Entlohnung von Praktika, zur Generalunternehmerhaftung oder zur international zwingenden Wirkung von Mindestlöhnen.
In dem Handbuch werden alle Fragestellungen, die bei Gestaltungen zum Entgelt eine Rolle spielen, behandelt. Neben der Gestaltung der Grundvergütung werden alle individualrechtlichen Flexibilisierungselemente ebenso dargestellt, wie betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Dabei wird neben der Neueinführung von Entgeltsystemen auch dargestellt, wie bestehende Systeme umgestellt werden können. Eine Vielzahl von Mustern erleichtert die direkte Umsetzung von Entgeltflexibilisierungen.
Dieses Werk erläutert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von den Grundzügen bis zu den Einzelthemen. Der Band bietet u.a.:
Zur Neuauflage
Umfassend ausgewertet sind insbesondere die seit der Vorauflage ergangenen Entscheidungen des BAG zum Entgeltfortzahlungsrecht sowie besonders relevante Entscheidungen der Instanzgerichte, etwa
Bereits kommentiert sind auch die Änderungen in Folge des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl. I S. 1746) vom 22.11.2019, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten sind.
Der »Schüren/Hamann« kommentiert das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert.
Das Werk hilft beim rechtssicheren Aufbau präventiver Angebote in allen
Bereichen des Gesundheitsschutzes, bei der Gestaltung von
Eingliederungsmaßnahmen bis hin zur Kündigung langfristig erkrankter
Arbeitnehmer.
Konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis und viele Hinweise zur
Gestaltung machen das Werk zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel
Der demographische Wandel führt zu alternden Belegschaften. Für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit müssen die Unternehmen mehr und mehr präventiven Gesundheitsschutz aufbauen und erkrankten Mitarbeitern erweiterte Hilfen anbieten. Dabei wird auch eine deutlich höhere Berücksichtigung psychischer Belastungen erforderlich werden. Schließlich haben auch die Fälle krankheitsbedingter Beendigung von Arbeitsverhältnissen zugenommen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werfen umfangreiche juristische Fragen für Unternehmen und deren Berater auf.
Gegliedert ist das Werk in folgende Kapitel:
Vorteile auf einen Blick
Zu den Autoren
Neben den Herausgebern ist eine Gruppe von 40 Autoren aus dem BMAS, der BAuA, Anwaltschaft, Justiz und Unternehmen beteiligt.
Zielgruppe
Für Personalabteilungen, beratende Anwälte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sozialversicherungsträger, Sozialverbände.
Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz.
"(...) Die praxisorientierte Kommentierung behandelt alle derzeit bekannten Brennpunkte des Arbeitszeitrechts und ermöglicht dem Nutzer eine umfassende Beratung aller betrieblichen Beteiligten, auch bei diffizilen Fragen."
in: juralit 20.02.2020, zur 4. Auflage 2020
Der bewährte Standardkommentar zum Arbeitszeitrecht bietet eine zuverlässige und präzise Kommentierung des Arbeitszeitgesetzes unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Ladenöffnungsgesetze. Das Werk enthält außerdem einen instruktiven Anhang für die Praxis mit den Sondervorschriften des Arbeitszeitrechts.
Der Kommentar erläutert fundiert und praxisnah das gesamte Recht der Berufsausbildung sowie der maßgebenden Bestimmungen zu Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte der Kommentierung sind u.a. der Berufsausbildungsvertrag, der Kündigungsschutz für Auszubildende, die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie die Berufsbildung im öffentlichen Dienst und anderen Wirtschaftszweigen. Für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis beinhaltet der Kommentar zahlreiche Hinweise auf amtliche Muster sowie auf Empfehlungen und Beschlüsse zur Berufsausbildung
Das Standardwerk kommentiert die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BetrAVG eingehend für die Praxis. Den steuerrechtlichen Teil stellt das Werk wie ein Handbuch dar und behandelt dabei auch die bilanziellen, insolvenz- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte mit.
Zur Neuauflage
aus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen Teil
ferner wichtig:
ferner wichtig:
Zielgruppe:
Rentenberaterinnen und Rentenberater, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsratsgremien, Versicherungsunternehmen.
Umfassend und hochaktuell zum Betriebsrentenrecht!
Band I kommentiert auf ca. 3000 Seiten das gesamte Arbeitsrecht des Betriebsrentenrechts und den Versorgungsausgleich, wobei ca. 550 Seiten auf die Änderung des Betriebsrentengesetzes und die jüngste Rechtsprechung entfallen.
Die 29. Auflage hat den Stand März 2023.
Umfassend und hochaktuell zum Betriebsrentenrecht!
Band II kommentiert das Steuer- und Sozialabgabenrecht sowie die Rechnungslegung nach HGB/IFRS
Die 25. Ergänzungslieferung hat den Stand Januar 2024.
Die umfassende Gesamtdarstellung der betrieblichen Altersversorgung
für beratende Anwälte, Rentenberater, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Unternehmen und Betriebsräte.
Aus der Hand unabhängiger Berater
Herausgegeben von Sebastian Uckermann, Rentenberater.
Die 3. Auflage zeichnet ein aktuelles Bild des Mitbestimmungrechts. Berücksichtigt sind insbesondere das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sowie das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, das die europäische Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung umgesetzt hat.
Das Werk bietet eine herausragende Bündelung von arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Kompetenz und zählt daher zu den meistzitierten Kommentaren im Mitbestimmungsrecht. Erläutert sind:
Der zuverlässige Wegweiser durch die Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Betrieb. Die Neuauflage zur Betriebsratswahl 2018 hilft bei drängenden Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Betriebsratswahl.
Die zentralen Themen des Werkes reichen von der Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, über Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats. Alles, was man in der Betriebsratspraxis braucht, wird man hier finden können. Damit ist der Richardi sowohl für den Vertreter des Arbeitgebers als auch für den Vertreter des Betriebsrats eine gute Wahl.
Seit langem ist dieser Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen Wahlverfahrens.
Zur Neuauflage
Zielgruppe
Für Aufsichtsratsgremien, Unternehmensleitungen, Betriebsratsgremien, Wahlvorstände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Rechtsanwaltschaft, Gerichte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Zu den Betriebsratswahlen im Jahre 2022 berücksichtigt der Gemeinschaftskommentar zum BetrVG die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Der Zweibänder bietet als wissenschaftliches Standardwerk eine umfassende Kommentierung des BetrVG unter Berücksichtigung der in den letzten vier Jahren ergangenen Rechtsprechung..
Band I: Kommentierung der §§ 1-73b BetrVG (Schwerpunkte auf den für die Praxis wichtigen Vorschriften, wie z.B. die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und das Wahlverfahren)
Band II: Kommentierung der §§ 74-132 BetrVG (Schwerpunkte: die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG, die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten insbesondere bei Betriebsänderungen).
NEU in der 12. Auflage: Kommentiert wird vor dem Hintergrund der Corona-Krise u.a.
Steuert sicher durch das europäische Arbeitsrecht.
Zur Neuauflage
Zum Autorenteam
Der Kommentar wird von hochkarätigen Spezialistinnen und Spezialisten aus Justiz, Rechtswissenschaft und Anwaltschaft bearbeitet.
Zielgruppe
Für Justiz, Anwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsratsmitglieder.
Das neue Handbuch
bietet juristischen Rat im Arbeits- und Aufenthaltsrecht für jedes Stadium der Beschäftigung von Ausländern:
Das neue Handbuch
bietet juristischen Rat im Arbeits- und Aufenthaltsrecht für jedes Stadium der Beschäftigung von Ausländern:
Topaktuell: Alle Neuregelungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind berücksichtigt. Auf die Besonderheiten einer coronabedingten Ausreise und der Aufnahme/Wiederaufnahme einer Beschäftigung im Inland wird eingegangen.
Die Autoren
befassen sich als Experten in ihrer anwaltlichen Beratungspraxis schwerpunktmäßig mit Fragen der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in Deutschland:
Rechtsanwältin Dr. Petra Timmermann, Fachanwältin für Arbeitsrecht | Rechtsanwältin Dr. Julia Uznanski, LL.B. | Rechtsanwalt Dr. Gunter Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Maître en Droit | Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist seit 26.4.2019 in Kraft und soll für einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse sorgen. Es handelt sich um die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943.
Unternehmen können künftig bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach dem GeschGehG leichter als bisher geltend machen.
Auch bei der Definition von Geschäftsgeheimnissen hat sich etwas Entscheidendes verändert. Sie sind in Zukunft nur noch dann geschützt, wenn im Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ getroffen wurden.
Unternehmen müssen das im Streitfall beweisen können – und sollten sich daher beraten lassen, ob sie für das neue GeschGehG rechtssicher aufgestellt sind.
Der Geheimnisschutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist für Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Geschäftsgeheimnisse stellen einen bedeutenden Unternehmenswert dar, der einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verspricht und grundlegend für das Geschäftsmodell sein kann. Dies gilt nicht nur für große Konzerne, sondern besonders für Start-Ups, die über eine gute Idee und ein vielversprechendes Geschäftsmodell verfügen.
Herausgeber
Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam kommentieren das neue GeschGehG umfassend und stets auf aktuellem Stand.
Der BeckOK GeschGehG ist Bestandteil von:
Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet worden, ein gewisses Niveau des Geheimnisschutzes zu regeln. Um den Pflichten zur Regelung des Geheimnisschutzes zu entsprechen, wurde ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erlassen, das die bisher in unterschiedlichen Gesetze verstreuten Regelungen des Geheimnisschutzes zusammenfasst und den rechtlichen Vorgaben der Richtlinie entspricht.
Das neue Gesetz regelt dazu insbesondere:
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Für die 2. Auflage haben die Autoren das Werk auf den Stand von Mai 2023 gebracht und haben dabei insbesondere neue Rechtsprechung zum Geschäftsgeheimnisgesetz, aber auch aktuelle Stellungnahmen aus dem Schrifttum berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Unternehmen und Geschäftsbetriebe aller Art, Unternehmens- und Verbraucherschutzverbände, Rechtsanwälte, Gerichte.
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
In die zweite neue Auflage wurde die aktuelle Rechtslage eingearbeitet. Enthalten sind Erfahrungen aus dem Corona-Krisenjahr 2020. Erweitert wurden die Informationen zu vorbeugenden organisatorischen Maßnahmen, staatlichen Hilfsprogrammen, medizinischen Maßnahmen (Tests, Immunitätsnachweis, Krankheitsverdacht, Risikogruppen), flexiblen Personaleinsätzen, Dienst- und Urlaubsreisen zu Krisenzeiten, Kurzarbeitergeld und Resturlaub, u.a.
Das Werk beschäftigt sich mit unternehmerischen Not- und Krisensituationen und den entsprechenden arbeitsrechtlichen Handlungsoptionen in den einzelnen Phasen. Ferner werden die Aufgaben des Betriebsrats, etwaige staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die Kommunikation nach innen und außen praxisnah beschrieben.
Im Schnittfeld zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht treten komplexe Rechtsfragen auf, die nur bei intensiver Kenntnis beider Rechtsmaterien und deren Verknüpfung Erfolg versprechend gelöst werden können. Dies betrifft zum einen das Insolvenzverfahren, zum anderen das materielle (Insolvenz-) Arbeitsrecht. Wie reihenüblich erleichtern zahlreiche Checklisten, Praxistipps und Textmuster Lektüre und Arbeit.
Das bewährte Werk ist auf dem Stand Januar 2022 und wurde grundlegend überarbeitet sowie erweitert. Die zahlreichen Reformen der vergangenen Jahre, insbesondere die aktuellen Änderungen durch COVInsAG, SanInsFoG samt StaRUG sind berücksichtigt.
Das Handbuch bietet eine systematische Darstellung des Insolvenzarbeitsrechts einschließlich der Sozialversicherung und Lohnsteuer. Dabei werden die wichtigsten Sanierungs- und Abwicklungsszenarien eingehend beschrieben: von der Insolvenzgeldvorfinanzierung und dem Einsatz von Transfermaßnahmen bis hin zur Behandlung der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz.
In der 2. Auflage 2024 sind alle aktuellen Reformen, wie SanInsFOG und StaRUG, eingearbeitet.
Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie finden Erläuterungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie zur Anfechtung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Kündigungsschutz in der Insolvenz, sozialrechtlichen Folgen und steuerrechtlichen Aspekten unter Berücksichtigung des europäischen Arbeitsrechts.
Alle Facetten des Personalabbaus im Überblick.
Dieser Standardkommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften des das Kündigungsschutzrechts fundiert und bietet auch zu neuen Fragestellungen eigene Lösungsansätze. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften gelegt.
Zum Werk
Das Kündigungsschutzrecht ist aus dem Arbeitsrecht nicht wegzudenken – genauso wenig wie dieser Standard-Kommentar im Regal eines jeden Arbeitsrechtlers. Das Werk liefert praxisnahe Lösungsansätze auf zahlreiche bekannte, aber auch neue Fragestellungen. Ein besonderer Wert wurde der Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften beigemessen. Der Kommentar ist ein unentbehrliches Handwerkszeug für alle, die dringende Fragen rund um das Kündigungsschutzgesetz haben.
Das Handbuch gibt bei allen praxisrelevanten Fragen zuverlässige Auskunft, indem es die Kündigungsmöglichkeiten und die Abwehransprüche detailliert anhand zahlreicher Beispiele darstellt. Neben den kündigungsrechtlichen Besonderheiten bestimmter Personengruppen wird auch das prozessuale Verfahren ausführlich behandelt.
Der Küttner - hier kommt zusammen, was im Personalrecht zusammen gehört. Er bietet rasche Problemlösung in allen Fragen zu Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Arbeitsrecht + Lohnsteuer + Sozialversicherung
Das jährlich neu erscheinende Personalbuch ist aufgebaut wie ein Lexikon. Es enthält über 400 Stichworte aus der betrieblichen Praxis und liefert zu jedem Stichwort die richtige Antwort - jeweils aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Dieses Konzept sorgt für die umfassende, rasche und befriedigende Problemlösung in allen Fragen des Personalrechts.
Ein ausführliches Stichwortregister erschließt das Werk über die Hauptstichworte hinaus.
Vorteile auf einen Blick
Alle Stichwörter wurden auf den Rechtsstand 1. Januar 2022 aktualisiert. Neue Themen wurden in die bestehenden Stichworte eingearbeitet
Zielgruppe
Für Personalabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Richter, Betriebsräte.
Die 8. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. dem umfangreichen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11.7.2021, dem Digitalen Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz vom 3.6.2021, dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 22.12.2020 sowie zahlreichen Einzeländerungen im Zusammenhang mit COVID-19.
Laufend aktualisierte Kommentierung zu allen wichtigen Vorschriften des SGB I - XII und SGG, herausgegeben von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.
Dem hektischen Wirken des Gesetzgebers im Sozialrecht in den letzten Jahren kommt der Rechtsanwender und auch die gedruckte Kommentarliteratur kaum nach.
Der Beck’sche Online-Kommentar Sozialrecht hat deshalb vor allem das Ziel, aktuelle Informationen zu bieten. Regelmäßig findet eine Aktualisierung statt; besonders wichtige Änderungen bzw. Neuerungen werden unverzüglich angezeigt.
Der Online-Kommentar Sozialrecht ist zudem speziell im Hinblick auf die Arbeit am Bildschirm konzipiert worden; es ist keine Online-Fassung eines schon als Printwerk vorhandenen Kommentars.
Neuartig sind vor allem direkte Verlinkungen auf die einschlägigen Vorschriften und Entscheidungen, Besprechungsergebnisse und Vordrucke sowie Querverweise innerhalb des Kommentars selbst. Der Nutzer blättert nicht wie in einem Buch, sondern gelangt über intelligente Links zielgerichtet zum gesuchten Ergebnis.
Dabei hilft auch der neue, dreistufige Aufbau. Er setzt sich zusammen aus einer Übersichtsebene mit knappen Kurzerläuterungen, einer Standardebene mit ausführlichen Kommentierungen und einer Detailebene mit Mustern, Beispielen und Checklisten für die Praxis. So kann der Nutzer von dem Überblick aus unmittelbar auf die Kommentarstelle "klicken", die sein Problem behandelt. Dadurch wird der Zeitaufwand für die Informationsbeschaffung minimiert.
Ebenfalls wichtig für die juristische Praxis: Der Beck’sche Online-Kommentar Sozialrecht ist zitierfähig (z.B. Beck OK R/G/K/U/Bearbeiter SGB IV § 34 Rn 2), ältere Fassungen bleiben im Archiv abrufbar. Z.Zt. umfasst der Kommentar ca. 3.700 Seiten (eines vergleichbaren Printwerkes).
Die Herausgeber:
Dr. Miriam Meßling, Vors. Richterin am Bundessozialgericht, Kassel
Die Autoren:
Dr. Daniel Ammann M.mel., Dr. Marion Baierl, Prof. Dr. Peter Baumeister, Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Dr. Volker Bischofs, Dr. Aaron Bogan, Simone Brandmayer, Prof. Dr. Hans-Dieter Braun, Dr. Tilman Breitkreuz, Dr. Christian Burkiczak, Yvonne Diepenbruck, Dr. Jonathan Imre Fahlbusch, Katrin Gebhardt, Dr. Andy Groth, Prof. Dr. Martin Gutzeit, Dr. Stephan Gutzler, Dr. Björn Harich, Prof. Dr. Friedhelm Hase, Prof. Dr. Ingo Heberlein, Sabine Heße, Dr. Manfred Hintz, Dirk Hölzer, Jürgen Jabben, Hans Christian Jakob, Raimund Jassat, Prof. Dr. Jacob Joussen, Stefan Jungeblut, Dr. Kirsten Kaiser, Dr. Uwe Kaminski, Christoph Kapp, Dr. Andrea Kießling, Ulrich Knispel, Hajo A. Köhler, Philipp Köster, Kerstin Kols, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, Thomas Krodel, Jens Kuszynski, Dr. Anders Leopold, Dr. Philipp Männle M.A., Prof. Dr. Andreas Marschner, Dr. Jan Oliver Merten, Rüdiger Mette, Jan Michalla-Munsche, Sabine Mink LL.M., Beate Mogwitz LL.M., Elisabeth Müller, Axel Neumann, Judit Neumann, Dr. Sabine Niedermeyer, Dr. Thomas Pfitzner, Michael Plössner, Prof. Dr. Heike Pohl, Frank Rehbein, Dr. Nina-Annette Reit, Stephan Rittweger, Dr. Matthias Röhl, Tobias Schlaeger, Dr. Benjamin Schmidt, Dr. Jörg Schnitzler LL.M. Eur., Dr. Karsten Scholz, Jürgen Schröder, Heiko Siebel-Huffmann, Dr. Volker Stelljes, Beatrix Tischler, Prof. Dr. Peter Udsching, Dr. Mathias Ulmer, Richard Utz, Dr. Christian von Dewitz, Friedrich von Koch, Benjamin Warner, Dirk Weber, Eva-Maria Wehebrink, Prof. Dr. Carsten Wendtland, Dr. Christine Wilcken, Prof. Dr. Jürgen Winkler.
Der Beck'sche Online-Kommentar Sozialrecht ist Bestandteil:
Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB I ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB I im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB II ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB II im Gagel.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB III ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB III im Gagel.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB IV ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB IV im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB V ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB V im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB VI ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB VI im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB VII ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB VII im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB X ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB X im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB XI ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB XI im Kasseler Kommentar.
Die 1. Auflage 2023 bespricht das Sozialversicherungsrecht, das Arbeits- und Steuerrecht im Überblick. Es enthält zahlreiche Musterformulierungen sowie die Auswertung neuester Rechtsprechung und Literatur.
Ein besonderer Schwerpunkt der Darstellung ist das im April 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/882, u.a. mit der neugeregelten Feststellung des Erwerbsstatus (§ 7a SGB IV).
Die Neuauflage bringt den bewährten Standardkommentar auf den aktuellen Stand 1.1.2023.
Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch das:
Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand 1.1.2021 und berücksichtigt bereits das Grundrentengesetz, das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) und das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket I).
Herausgegeben von Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, Honorarprofessor an der TU Braunschweig, Geschäftsführer der Dt. Rentenversicherung Braunschweig-Hannover a.D., und Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin.
Das Werk enthält zum einen die Kommentierung des Schwerbehindertenrechts auf neuestem Stand, zum anderen eine vollständige Erläuterung der sozialrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind die Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), kommentiert. Berücksichtigt und erläutert ist auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Die Neuauflage legt besonderen Fokus auf das neue Betreuungsrecht, durch das das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen gestärkt werden soll. Darüber hinaus treten 2023 die letzten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft und schließen die Reform des SGB IX ab. Schwerpunkte sind u.a. die Teilhabe an Bildung der Menschen mit Behinderungen, die schulische Inklusion, die soziale Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, die Teilhabe am Arbeitsleben, das Budget für Arbeit und Ausbildung, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, das Gesamtplanverfahren und die vertragliche Beziehungen zwischen den Eingliederungshilfeträgern und den Leistungserbringern.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten sehr oft an den Schnittstellen Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Übergang in den Ruhestand oder betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM).
Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt. Häufig sind Arbeitsrechtler im Sozialrecht nicht sehr bewandert und erkennen das Gefahrenpotential nicht hinreichend.
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Tarifrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis und setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander.
Der Klassiker erläutert fundiert, wissenschaftlich und aktuell das Tarifvertragsrecht unter dem besonderen Eindruck der Weiterentwicklung der vergangenen Jahre.
Die 9. Auflage berücksichtigt bzw. vertieft die seit Erscheinen der Vorauflage eingetretene aktuelle Rechtsentwicklung, u.a.:
Der Kommentar informiert in verständlicher und vollständiger Form auf wissenschaftlicher Grundlage über das Recht der Teilzeit und der Befristung, zwei wichtige Kernbereiche des Arbeitsvertragsrechts.
Dieser Kommentar zum TzBfG erläutert das Teilzeit- und Befristungsgesetz präzise und zuverlässig für den Rechtsalltag mit Schwerpunkt auf den Themen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, Benachteiligungsverbot, Befristungsgründe. Besonders nützlich: Auch die jeweilige gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ist eingehend erläutert.
In der Neuauflage werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Ferner ist eine Fülle an Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte insbesondere zum Befristungsrecht ergangen, die in der Neuauflage enthalten sind. Neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit werden erörtert.
Der Kommentar gibt auch in der Neuauflage in der Praxis ein zuverlässiges Werkzeug an die Hand. Besonderer Wert wird daher auf die Darstellung und Erläuterung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes , die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Altersteilzeitgesetzes (ATG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das Altersteilzeitgesetz legt fest, welche Möglichkeiten und Vorgehensweisen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzgl. der Altersteilzeitarbeit zur Verfügung stehen. Nach diesem gesetzlich geregelten Modell kann ein älterer Arbeitnehmer (55+) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) seine Arbeitszeit halbieren.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, Handelsvertreter, Beamte und Richter in Zusammenhang mit der Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (Ärzte-Arbeitsverträgebefristungsgesetz -- ÄrzteBefrG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Arbeitsverträge mit Assistenzärzten beinhalten in aller Regel auch Vereinbarungen zur strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung.
Zu diesem Zweck regelt das ÄrzteBefrG selbstständige Befristungsmöglichkeiten. Diese gehen dem allgemeinen Befristungsrecht (Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG) vor.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das BBiG regelt die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1). Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das BDSG regelt zusammen mit den länderspezifischen Datenschutzgesetzen deutschlandweit den Umgang mit personenbezogenen Daten. An den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind, ergänzt und präzisiert es die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zu den §§ 74 – 80 BetrVG aus dem beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das BetrVG ist das zentrale gesetzliche Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und dem Betriebsrat. Es stellt die rechtliche Basis für die Arbeit des Betriebsrats dar und enthält Rechte und Pflichten sowohl für den Betriebsrat als für die Arbeitgeber. Auch schafft es die Grundlage zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zu den §§ 99 – 105 BetrVG aus dem beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das BetrVG ist das zentrale gesetzliche Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und dem Betriebsrat. Es stellt die rechtliche Basis für die Arbeit des Betriebsrats dar und enthält Rechte und Pflichten sowohl für den Betriebsrat als für die Arbeitgeber. Auch schafft es die Grundlage zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Nach den Vorschriften des BPersVG werden in den Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Bundes Personalvertretungen gebildet. Die Länder haben eigene Personalvertretungsgesetze.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (Bergmannversorgungsscheingesetz - BVSG NW) aus dem Gesamtwerk dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Wegen der besonderen Belastungen, die der bergmännische Beruf mit sich bringt, besteht in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland für Bergleute ein besonderer Schutz, wenn sie nach längerer Tätigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausüben können. Dieser Schutz ist in den jeweiligen Landesgesetzen über einen Bergmannsversorgungsschein enthalten und dem Schwerbehindertenrecht nachgebildet.
Einen Bergmannsversorgungsschein können Untertagearbeiter im Bergbau nach einer bestimmten Beschäftigungszeit erhalten. Er verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber innerhalb bestimmter Grenzen, Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen zu beschäftigen. Außerdem haben die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen weitere Sonderrechte.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft. Sie regelt das Datenschutzrecht und vereinheitlicht die Gesetzgebung innerhalb der EU. Der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten soll durch die neue EU-Verordnung für die Nutzer transparenter und sicherer werden.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (Einigungsvertragsgesetz -- EVertrG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. 8. 1990 (BGBl. II 885) beendete verfassungsrechtlich die Teilung Deutschlands (Wiedervereinigung).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert (§ 1 FPfZG). Berufstätige in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten haben zur Pflege eines nahestehenden Menschen ein Recht auf bis zu zwei Jahre Teilzeitarbeit. Anstelle der Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers gewährt ihnen der Bund in dieser sogenannten Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen sichert ihre Sozialversicherung ab.
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz bestehen nebeneinander, sind aber miteinander verzahnt.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das Grundgesetz (GG) ist die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung. Es steht deshalb über sämtlichen anderen Gesetzen. Es beinhaltet insbesondere die Grundrechte sowie Regelungen zum Staatsorganisationsrecht.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Heimarbeitsgesetzes (HAG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Heimarbeit ist das Sonderrecht für arbeitnehmerähnliche Personen. Sie ist eine „Form der Lohnarbeit“ in nichtselbständiger Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsplatz ist selbstgewählt (Wohnung oder eigene Werkstatt). Der Arbeitgeber stellt die Produktionsmittel zur Verfügung und erwirbt das Recht am fertigen Produkt.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Insolvenzordnung (InsO) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Die InsO regelt das Insolvenzverfahren in Deutschland. Sie ersetzt seit 1. Januar 1999 in den alten Bundesländern die Konkursordnung (vom 10. Februar 1877) und die Vergleichsordnung (vom 26. Februar 1935); in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung (vom 6. Juni 1990, welche nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz galt).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das KSchG trat 1951 in Kraft. Es soll Arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Unterschieden werden personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Unternehmen, die eine bestimmte Mitarbeiteranzahl aufweisen, entscheidend ist, dass nur die ständig beschäftigten Arbeitnehmer zählen. In der Regel müssen fünf und bei Neueinstellungen nach dem 31.12.2004 mehr als 10 Personen angestellt sein.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das MuSchG schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die zentralen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes betreffen
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut -- NTS) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Der NATO-Truppenstatut (NTS oder NATO-TrSt, auch NATOTrStatVtr) bildet die Rechtsgrundlage für NATO-Streitkräfte und deren Angehörige, die sich auf dem Gebiet anderer NATO-Mitgliedsstaaten aufhalten.
Das Statut wurde am 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages (NATO) geschlossen (Status of Forces Agreement) und am 3. August 1959 durch ein Zusatzabkommen ergänzt. Das Zusatzabkommen enthält im Detail Regelungen zu allen Fragen, die die Stationierung von ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, wie
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das PflegeZG erlaubt es Berufstätigen seit 2015, sich unter bestimmten Bedingungen für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen ein halbes Jahr ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Werden Angehörige überraschend pflegebedürftig, dürfen Arbeitnehmer auch kurzfristig eine bis zu zehntägige Auszeit von der Arbeit nehmen. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz bestehen nebeneinander, sind aber miteinander verzahnt.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Saarland (BergmVersG) aus dem Gesamtwerk dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Wegen der besonderen Belastungen, die der bergmännische Beruf mit sich bringt, besteht in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland für Bergleute ein besonderer Schutz, wenn sie nach längerer Tätigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausüben können. Dieser Schutz ist in den jeweiligen Landesgesetzen über einen Bergmannsversorgungsschein enthalten und dem Schwerbehindertenrecht nachgebildet.
Einen Bergmannsversorgungsschein können Untertagearbeiter im Bergbau nach einer bestimmten Beschäftigungszeit erhalten. Er verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber innerhalb bestimmter Grenzen, Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen zu beschäftigen. Außerdem haben die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen weitere Sonderrechte.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Für Seeleute gilt grundsätzlich das „normale“ Arbeitsrecht, allerdings mit zahlreichen Besonderheiten, die im SeeArbG geregelt sind.
Nach § 1 Satz 1 regelet das SeeArbG die "Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen" in allen Gebieten der Welt. Das SeeArbG gilt also nur für gewerbliche Seeschiffe.
Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der IAO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG[4] erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ das Seemannsgesetz (SeemG) ab.
Die Arbeitszeit für Seeleute etwa ist ausschließlich im SeeArbG geregelt, das Arbeitszeitgesetz gilt nicht. Ergänzend zum Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) enthält das SeeArbG spezielle Urlaubsregelungen.
Beschwerderecht, Beschwerdeverfahren sind geregelt in § 127 und § 128 SeeArbG.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen des § 41 SGB VI aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das SGB VI ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten und stellt die Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland dar. Es ersetzte damit die rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO), des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil - aus dem Gesamtwerk dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Dieser TVöD-AT gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist und regelt die Bezahlung, die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) aus dem Gesamtwerk dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das TzBfG verfolgt das Ziel, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgetz - WissZeitVG) dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Kündigungsrecht.
Das WissZeitVG regelt, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wo die Grenzen der Befristung sind. Dabei trägt es den Besonderheiten der wissenschaftlichen Arbeitswelt Rechnung, indem es gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht spezielle Regelungen für Befristungen vorsieht.
Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).
Zur Neuauflage
Sämtliche Muster und Formulare wurden entsprechend der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung im Arbeitsleben wird durch neue Themen Rechnung getragen, wodurch zahlreiche neue Muster ergänzt wurden. Dies betrifft u.a. anwendungs- und datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von MS 365, Kollektivvereinbarung zur elektronischen Personalakte, Betriebsvereinbarungen zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit Grundregeln für keine oder abgestufte Leistungs-/Verhaltenskontrolle u.v.m.
Auf die zunehmende Bedeutung und künftig daraus erwachsende rechtliche Fragestellungen des Einsatzes von KI und ChatGPT wird hingewiesen.
Dieser Band enthält alle relevanten Formulare für den forensisch tätigen Anwalt. Die umfangreichen Formularmuster zu allen praxisrelevanten Fallgestaltungen sowie die zahlreichen Anmerkungen sind sowohl für den Berufsanfänger als auch für den Fachanwalt im Arbeitsrecht geeignet.
Zur Neuauflage
Die 6. Auflage bringt das Werk auf den Rechtsstand April 2022. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen und bietet eine umfassende Aktualisierung der einzelnen Formulare mit umfangreichen Anmerkungen.
Die BeckOF Arbeitsrecht enthalten erweitern die Sammlung der BeckOF um zahlreiche weitere relevante Vertrags-, Korrespondenz- und Schriftsatzmuster zum Arbeitsrecht für Ihre tägliche Arbeit.
Die Beck'schen Online-Formulare unterstützen Ihre tägliche Arbeit durch:
Auszug zum Arbeitsrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Auszug zum Sozialrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Beck'sche Online-Formulare zum Arbeitsrecht (Vertragsrecht), Krauß/Weise
Arbeitsrechtlicher Auszug
aus den eigens für die Online-Nutzung erstellten, individuell anpassbaren
kautelarjuristischen Formularen und Mustern. Die Aktualisierung und der sukzessive Aufbau
der Formularsammlung erfolgt vierteljährlich - je nach Bedarf und
Rechtsentwicklung.
Die
Herausgeber und Autoren
Die Autoren aus der Anwaltschaft
stammen aus der Kanzlei Noerr LLP (Herausgeber RA Dr. Stefan Weise); für die
Notarseite zeichnet Notar Dr. Hans-Frieder Krauß als Herausgeber mit weiteren
bekannten Notaren verantwortlich.
Die Sammlung enthält alle Umsetzungshilfen für die tägliche Praxis, einsatzbereit im Word-Format. Eine Speicherung auf dem eigenen Arbeitsplatz und eine direkte Einbindung des Textes in den aktuellen Fall sind möglich. Hier finden Sie Formulierungshilfen von Abfindungsangebot über Dienstwagenüberlassungsvertrag bis hin zum Zeugnis. Zur vertiefenden Recherche sind diese Arbeitshilfen verlinkt mit dem zugehörigen Stichwortbeitrag des Personal-Lexikons.
Der Band enthält praktische Mustertexte mit Erläuterungen zum Interessenausgleich und zum Sozialplan bei: Betriebsstilllegung, Personalabbau, Betriebsverlegung sowie Unternehmensfusion. Die Formulierungshilfen basieren auf der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, etwa zur Altersdifferenzierung in Sozialplänen. Von den gut verständlichen Erläuterungen profitieren Juristen und Nichtjuristen in Unternehmensleitung und Betriebsrat. Die Besonderheiten mittelständischer wie konzernangehöriger Unternehmen sind eingehend berücksichtigt.
Beck’sche Interaktiv-Formulare
Mit den BeckIF | Beck´sche Interaktiv-Formulare haben Sie Zugriff auf eine völlig neue Form von Textvorlagen für Ihre Vertragsgestaltung: Anhand eines ausführlichen Fragenkatalogs und unterstützt durch präzise Anmerkungen unseres fachkundigen Autorenteams erstellen Sie direkt am Bildschirm individualisierte und rechtssichere Verträge. Die Klauseln und Anmerkungen werden quartalsweise aktualisiert und sind verlinkt mit beck-online, die fertigen Verträge stehen Ihnen unmittelbar zum Download und zur weiteren Ausfertigung zur Verfügung. BeckIF: Komfort - Kompetenz - Konsistenz.
Autoren:
Zielgruppe
Für alle Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richter und Rechtsreferendare nutzen den umfangreichen Fundus mit Gewinn.
Das Personal-Lexikon erläutert in rund 5000 Stichworten kompetent und praxisnah arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen einschließlich des Human Resource Managements. Das Personal-Lexikon liefert mit allen wichtigen Stichworten die Basis für Ihre tägliche Arbeit. Mit der komfortablen Suchfunktion gelangen Sie schnell und punktgenau zur gesuchten Information, diese ist praxisgerecht verlinkt mit Checklisten, Mustern, Formulierungshilfen und Berechnungsprogrammen.
Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Die Stichworte geben Ihnen mehr als eine erste Orientierung. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern.
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Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Der »Weber« kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.500 Begriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
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Die NZA liefert Ihnen die aktuellen, redaktionell aufbereiteten Original-Entscheidungen des BAG mit Orientierungssätzen und Leitsätzen. Ebenfalls enthalten sind alle weiteren bedeutsamen Entscheidungen, etwa von BVerfG und EuGH, sowie besonders brisante instanzgerichtliche Entscheidungen. Die NZA erscheint 14-täglich aktuell mit Archivbestand ab 1984.
Die NZA Beilage ist die hervorragende Ergänzung zur NZA und enthält zusätzliche Beiträge zum Arbeitsrecht.
Der NZA-Rechtsprechungs-Report veröffentlicht monatlich aktuell die neuesten, für die Praxis wichtigen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und der Arbeitsgerichte sowie aktuelle Beiträge zu ausgewählten Themen, mit Archivbestand ab Erscheinen 1996
Mit der ArbR werden Sie von ausgewiesenen Experten im Arbeitsrecht mit für die Praxis aufbereiteten Entscheidungen und Kurzbeiträgen zu aktuellen Rechtsfragen versorgt. Es werden jeweils die Auswirkungen auf die Beratungs- und Prozesspraxis dargestellt und konkrete Hinweise für die tägliche Arbeit gegeben. Neben allen Bereichen des Arbeitsrechts werden auch sozialversicherungsrechtliche Themen aufgegriffen, sofern sie im Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht liegen. Die Zeitschrift erscheint 14-tägig als Kombination aus Online- und Printmedium, die in der Zeitschrift besprochenen Entscheidungen im Volltext sind von Ihrem Abonnement umfasst.
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Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.
Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.
Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.
Mit dem Dienstwagenrechner wird eine schnelle Berechnung des Sachbezugswerts für einen Dienstwagen nach der sog. 1 %-Regelung ermöglicht.
Sie können den Sachbezugswert und die pauschale Lohnsteuer berechnen. Berücksichtigt werden dabei
Mithilfe des Einkommensteuerrechners ermitteln Sie ganz einfach
Das Programm ermittelt ebenfalls den persönlichen Grenzsteuersatz, bspw. bei Lohnerhöhungen.
Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.
Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.
Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:
Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.
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Das Nachschlagewerk des BAG - ab 1971 das komplette Material im Volltext, ab 1954 in Leitsätzen
Die AP ist die umfangreichste und maßgebende kommentierte Entscheidungssammlung des Arbeitsrechts und wird in Praxis und Wissenschaft am häufigsten zitiert.
Inhalt:
von 1954 bis 1970 das komplette Material im Leitsatz mit Parallelfundstellen;
zusätzlich das komplette Material ab 1971 im vollen Text der Entscheidungen einschließlich Sachverhalt und Gründen;
die meistzitierten BAG-Urteile auch vor 1971 im Volltext.
Über 25.500 arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen von BAG, LAG, ArbG, BVerfG, EuGH, BGH, BVerwG, BSG und anderen Gerichten; ballastfrei, weil nur bestätigende und unwesentliche Entscheidungen weggelassen werden.
Mit ausführlichen Anmerkungen kompetenter Sachkenner des Arbeitsrechts ab 1970 im Volltext.
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Das Werk bietet Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht und enthält damit alle Vorschriften der bewährten Textsammlung "Aichberger Sozialgesetzbuch" und einige mehr. Es liefert den unentbehrlichen Grundstock für die sozialrechtliche Praxis.
Änderungsgesetze mit ihren umfangreichen Auswirkungen auf die verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuchs und darüber hinaus werden laufend und schnell berücksichtigt.
Ihre Vorteile:
bewährte Textredaktion
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inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität
Recherche in der gesamten Datenbank
fest kalkulierbare Abo-Preise
attraktiver Sonderpreis für Fortsetzungsbezieher des Loseblattwerks "Aichberger Sozialgesetzbuch".
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Der Aichberger-Ergänzungsband ist in beck-online nur in Auszügen enthalten. Loseblattausgabe des Ergänzungsbandes im beck-shop bestellen.
Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).
Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:
Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),
Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),
Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),
Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),
Arbeitnehmerüberlassung usw.
Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.
Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.
Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.
Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.
Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.
Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.
Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Das kompetente Autorenteam der Kanzlei Gleiss Lutz erschließt Ihnen die wichtigsten Entscheidungen im Arbeitsrecht.
Herausgeber Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, Mitherausgeber der NZA, der AP und der ZAP-Edition Arbeitsrecht. Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen.
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