Kommentiert werden in Band zwei die Regelungen der einzelnen Versicherungszeige, beginnend mit der Haftpflichtversicherung in §§ 100 ff. über die Rechtsschutz-, die Transport-, die Gebäude-, die Lebens-, die Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung und schließlich endend mit der Krankenversicherung in den Vorschriften der §§ 192 ff., gefolgt von den Schlussvorschriften u.a. über Großrisiken, die See- und die Rückversicherung und das Datenschutzrecht. Eingeschlossen sind hier kleine Besonderheiten wie der brandneue §
210a VVG, der die Digitalisierung der Versicherungsdokumentation für die Transportversicherung öffnet.