Der umfassende OWiG-Kommentar orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau, dabei immer prägnant und gut verständlich. Stets werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht, aufgezeigt. Der Kommentar wertet die BGH-Rechtsprechung lückenlos aus, bringt aber auch dort Lösungsvorschläge, wo noch keine gefestigte Judikatur vorliegt.