Rechtzeitig zur großen Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht am 1.1.2023 informiert die BtR (Betreuungsrecht aktuell), zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Berufsbetreuerinnen und -betreuern, umfassend über das Betreuungsrecht und macht - praxisorientiert mit Arbeitshilfen und Handlungsanweisungen - fit für das neue Betreuungsrecht. Die BtR erscheint zweimonatlich.
Am 1.1. 2023 tritt die größte Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht seit drei Jahrzehnten in Kraft. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der unter Betreuung stehenden Menschen zu stärken und gleichzeitig eine hohe Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen, etwa im BGB, BtOG oder SGB, wirken sich weitreichend auf die tägliche Arbeit von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus.
Mit der neuen Zeitschrift BtR können Sie Ihre Betreuten auch ab 2023 kompetent und rechtssicher unterstützen: Sie versorgt Sie ab sofort mit allen nötigen Informationen zum gesamten Betreuungs- und Unterbringungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Die BtR hält Sie zuverlässig auf dem Laufenden über sämtliche aktuellen Entwicklungen und wertet die relevante Rechtsprechung für Sie aus. Konkrete Praxistipps helfen Ihnen bei der Umsetzung in Ihrer täglichen Arbeit.
Renommierte Expertinnen und Experten arbeiten sorgfältig heraus, was für die Praxis wichtig ist. Davon profitieren insbesondere Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Darüber hinaus ist die BtR auch bestens geeignet für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrenspflegerinnen und -pfleger, Alten- und Pflegeheime sowie Wohlfahrtsverbände.