Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars erläutert umfassend die Vorschriften des geänderten EBRG, mit Blick auf die neu gefasste EBR-Richtlinie (2009/38/EG) und berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke??, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars erläutert umfassend die Vorschriften des geänderten EBRG, mit Blick auf die neu gefasste EBR-Richtlinie (2009/38/EG) und berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke??, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Die 4. Auflage des Handkommentars
Der „Burger“
ist im Tarifrecht der öffentlichen Hand eine feste Größe.
Die 4. Auflage des Handkommentars
Eingearbeitet ist auch die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre
Herausgeber und Autoren
kennen das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aus Ihrer täglichen Arbeit und bringen Ihre Erfahrungen, auch aus vielfältigen Schulungsveranstaltungen, in die Kommentierung ein: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München | Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nürnberg | Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts München | Wolfgang Howald, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a. D. | Christiane Nollert-Borasio, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Ralf Weinmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, Regensburg, Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg