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Sachverzeichnis Aktiengesetz Vierter Teil. Die Verfassung der Aktiengesellschaft Vorbemerkung (Vor § 76) Erster Abschnitt. Vorstand § 76 Leitung der Aktiengesellschaft § 77 Geschäftsführung § 78 Vertretung § 79 [aufgehoben] § 80 Angaben auf Geschäftsbriefen § 81 Änderung des Vorstands und

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