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§ 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

(1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis


Zitiervorschläge:
Ascheid/Preis/Schmidt/Rolfs BGB § 628
Ascheid/Preis/Schmidt/Rolfs, 7. Aufl. 2024, BGB § 628
Siehe auch ...
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