Schreiben betr. Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden zur Fussnote [1]
Vom 2. November 2021 BMF IV A 3 – S 0336/20/10004 :001; DOK 2021/1103127 (BStBl. I S. 2153) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder