Schreiben betr. Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
Vom 22. Februar 2022 BMF IV C 3 - S 2190/21/10002 :025; DOK 2022/0186479 (BStBl. I S. 187) Inhaltsgleich: OFD Frankfurt 24.3.2022 S 2190 A - 031 - St 214 Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § ESTG § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter