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Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht zur Fussnote 1 (HUntProt)

Vom 23. November 2007 (ABl. 2009 Nr. L 331 S. 19) Celex-Nr. 2 2009 A 1216 (02) (1) Dieses Protokoll bestimmt das auf solche Unterhaltspflichten anzuwendende Recht, die sich aus Beziehungen der Familie, Verwandtschaft, Ehe oder Schwägerschaft ergeben, einschließlich der Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind, ungeachtet des Zivilstands zur Fussnote 1 seiner Eltern. (2) Die in Anwendung dieses Protokolls ergangenen Entscheidungen lassen die Frage des Bestehens einer der in Absatz 1 genannten Beziehungen unberührt. Dieses Protokoll ist auch anzuwenden, wenn das darin bezeichnete Recht dasjenige eines Nichtvertragsstaats

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