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Glossar technischer Begriffe und hierzu relevante juristische Informationen

Randnummer 2242 Beim Neuwagenkaufvertrag wird beim Käufer in der Regel kein Problem hinsichtlich der unendlichen Zahl technischer Begriffe oder Akronyme auftreten. Entweder sind die in den Prospekten genannten Bezeichnungen allgemein bekannt, wie etwa ABS, oder dort erklärt, wie etwa SIPS (side inline protection system). Hingegen zeigt sich in der Praxis bei Streitigkeiten aus Gebrauchtwagenkaufverträgen eine erhebliche Unsicherheit beim Umgang mit den sich aus Rechnungen oder Gutachten ergebenden Bezeichnungen. Typisch hierfür ist der Begriff des Steuerriemens oder Turboladers, die in einer Vielzahl von Entscheidungen erörtert werden. Auch weisen die juristischen Normen vielfach Bezeichnungen auf, die im alltäglichen Sprachgebrauch sehr ungewöhnlich sind, etwa der Begriff des „Fremdzündungsmotors“ im Kfz-Steuerrecht, den der Bürger schlicht unter dem Begriff „Benziner“ kennt. Jahrzehntelange forensische Praxis, insbes. auch der Umgang mit jungen Kollegen, zeigt, dass ein technisches Grundverständnis das Verständnis für die juristische Problematik fördert. Nachfolgend sollen daher für den Juristen wichtige technische Begriffe kurz erläutert werden. Adaptronic Die adaptive Strukturtechnologie befasst sich mit der Entwicklung zugleich lärm-, vibrationsarm und formstabiler Fahrzeugteile. zur Fussnote [1] ASU Die ASU (Abgassonderuntersuchung) spielt neben „dem TÜV“ im Gebrauchtwagenbereich eine erhebliche Rolle. Insoweit handelt es sich um einen juristischen Begriff. Gemäß § 47a StVZO ist der Schadstoffausstoß regelmäßig zu prüfen. Seit 2010 ist. ist die Überprüfung Teil der Hauptuntersuchung. zur Fussnote [2] Autonomes Fahrzeug

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