Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Art. 102 AEUV [Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung]

Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen,


Zitiervorschläge:
MüKoEuWettbR/Bien AEUV Art. 102
MüKoEuWettbR/Bien, 4. Aufl. 2023, AEUV Art. 102
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen