Das Fachmodul enthält namhafte Kommentare und Handbücher sowie Formulare, Entscheidungen, Aufsätze, Gesetze und den ReiseRFD - Fachdienst Reiserecht. Es bündelt die wichtigsten Aspekte dieser von Heterogenität geprägten Materie praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Damit ist das Modul in besonderer Weise für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen in Reiseunternehmen aller Art geeignet.
All inclusive – das ganze Reiserecht in einem Band, umfassend, kompakt, übersichtlich.
Die Neuauflage behandelt alle typischen und pandemiebedingt neuen Fragestellungen, vom Beherbergungsvertrag über das Pauschalreiserecht bis hin zu den Fluggastrechten, aus einer Hand. Vom klaren Blick auf effiziente Falllösungen profitieren die Rechtsberater:innen von Verbraucher:innen, Reiseveranstalter:innen und -vermittler:innen.
Die Tourismuswirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen, die besonders schwer von den Folgen der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen. Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme, denen sich die Neuauflage des Tonner/Bergmann/Blankenburg widmet. Dazu gehört in erster Linie die Frage, wann ein Reisender von einer Reise zurücktreten kann, ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. Es gibt immer mehr Urteile dazu, doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die Judikatur auf, sondern weist auch Wege zur Lösung von Problemen, zu denen sich die Rechtsprechung bislang nicht äußern konnte.
Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues Insolvenzschutzrecht anzuwenden, das einen tiefen Einschnitt für das Reiserecht bedeutet und alle, die sich mit Reiserecht zu befassen haben, zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz, das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG).
Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage.
Schließlich reißt der Strom der Entscheidungen des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab, was Anlass zu einer gründlichen Überarbeitung des einschlägigen Abschnitts in der Neuauflage gab.
In weiteren Kapiteln behandelt das Buch
Die Autorinnen und Autoren erörtern u.a. folgende Fragen:
Das Werk beinhaltet die Kommentierung der Fluggastrechte-VO [VO (EG) 261/2004]. Es erläutert Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung bzw. bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die Beck'schen Online-Kommentare sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Herausgeber:
Die Autoren:
Der Beck'sche Online-Kommentar Fluggastrechte-VO ist Bestandteil von:
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen der §§ 536 bis 552 HGB - Personenbeförderungsverträge aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Bei diesem Werk handelt es sich um ein elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung mit hohem Praxisnutzen.
Der Auszug aus Band 6 liefert die Neukommentierung der §§ 651a-651y BGB.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zu den §§ 631ff. BGB, insbesondere jedoch die zu Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Der BeckOK BGB ist ein laufend aktualisierter Praxiskommentar zum BGB und zahlreichen Nebengesetzen, konzeptioniert für die Online-Nutzung. Enthalten ist in diesem Auszug die Kommentierung zum BGB Buch 2, Abschnitt 8, Titel 9: Reisevertragsrecht.
Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten.
Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern.
Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert.
Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht.
Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurden
Erläutert werden zudem in eigenen Abschnitten
Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen der reisevertraglichen Bestimmungen des EGBGB aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Der BeckOK BGB ist ein laufend aktualisierter Praxiskommentar zum BGB und zahlreichen Nebengesetzen, konzeptioniert für die Online-Nutzung. Enthalten ist in diesem Auszug die Kommentierung zum EGBGB.
RA Dr. Hubert W. van Bühren ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und war Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln. RAin Claudia Richter ist Syndikusanwältin bei einer großen Versicherung. RA Dr. Hubert Martin van Bühren, LL.M., ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Auszug aus der 3. Auflage 2015 des Versicherungsrechts-Handbuchs: Reiserücktritt, -abbruch-, -gepäck- und Auslandskrankenversicherung (Autor: Ansgar Staudinger)
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Speditionsgeschäft (§§ 453 - 466) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Lagergeschäft (§§ 467 - 475h) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen der §§ 476 bis 905 HGB zum Seehandel aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Montrealer Übereinkommens (MÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen – MÜ) ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen des internationalen Flugrechts. Es regelt die zivilrechtliche Haftung von Luftfahrtunternehmen für Verletzungen von Fluggästen und Beschädigungen von Gepäck und Fracht, die im Rahmen der Beförderung durch Luftfahrtzeuge auftreten.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz (MontÜG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 (Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz – MontÜG) enthält die notwendigen ergänzenden Bestimmungen zum Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen – MÜ).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der §§ 33 – 45 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beinhaltet grundlegende Regelungen für die Durchführung des nationalen Luftverkehrs. Die haftpflichtrechtlichen Bestimmungen der §§ 33 ff. LuftVG regeln die Haftung des Luftfahrzeughalters gegenüber Außenstehenden, die §§ 44 ff. LuftVG die beförderungsvertragliche Haftung des Luftfrachtführers für Personen-, Gepäck- und Güterschäden. Letztere unterliegt bei internationalen Flügen allerdings vorrangig dem Montrealer Übereinkommen.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM - Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die CIM in ihrer aktuellen Fassung von 1999 hat die Vorgängerversion aus 1980 modernisiert und sich an den grenzüberschreitenden Regelungen für den Gütertransport anderer Verkehrsträger orientiert. Diese Harmonisierung findet ihre Grenzen an den Besonderheiten des Eisenbahnverkehrs und seinen Produktionsweisen. Hier unterscheidet sich die CIM deutlich von anderen internationalen frachtrechtlichen Vorschriften. Die Kommentierung weist gerade auf diese Besonderheiten hin und kann dort, wo es Parallelen etwa zu Regelungen des HGB oder der CMR gibt, auf diese verweisen. Die CIM ist bis auf wenige, ausdrücklich zugelassene Ausnahmen zwingendes Recht für Eisenbahn-Gütertransporte, die in unterschiedlichen Staaten beginnen und enden, von denen wenigstens ein Staat ein „CIM-Mitgliedsstaat“ ist. Der Kreis der Mitgliedsstaaten geht dabei weit über die EU-Mitgliedsstaaten und sogar über die Grenzen Europas hinaus. Mit der zumindest politisch gewollten wachsenden Bedeutung des Eisenbahn-Güterverkehrs wird die CIM gewiss ebenfalls weiter an Aufmerksamkeit gewinnen. Gerichtsentscheidungen zur CIM sind nach wie vor Mangelware. Die vorliegende Kommentierung wird schrittweise ergänzt werden und die praktischen Erfahrungen der Autoren aus dem internationalen Eisenbahnfrachtrecht vermitteln.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) vom 19.5.1956 ist ein internationales Übereinkommen, das zentrale (materiell-rechtliche) Fragen des grenzüberschreitenden Transports von Waren auf der Straße vereinheitlicht und ausgewählte kollisionsrechtliche und zivilprozessuale Annexfragen regelt.
Die CMR enthält unter anderem Vorschriften zur Durchführung des Landfrachtvertrags (Frachtbrief, Begleitdokumente, Rechte und Pflichten der Parteien bei Transporthindernissen etc.) und regelt vor allem die Haftung des Straßenfrachtführers. Darüber hinaus enthält die Konvention Vorschriften zur Reklamation und Verjährung von Ansprüchen und legt ein System von Gerichtsständen und ergänzende prozessuale Regeln fest.
Die Vorschriften der CMR sind grundsätzlich zwingend, allerdings regelt sie den grenzüberschreitenden Landtransportvertrag nicht umfassend, so dass ergänzend nationales Recht heranzuziehen ist. Die CMR gilt mittlerweile in zahlreichen europäischen und asiatischen Staaten sowie in einigen afrikanischen Staaten.
Ergänzt wird die Konvention durch ein Protokoll von 1978, das den ursprünglich vereinbarten Goldstandard durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds ablöst, sowie ein Zusatzprotokoll von 2008 zu elektronischen Dokumenten (e-CMR).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die ADSp 2017 sind ein gemeinschaftliches Empfehlungswerk der Verbände der verladenden Wirtschaft und der Spedition. Sie setzen die seit 1927 bestehende Tradition fort, für die Abwicklung aller Arten von Speditionsgeschäften den beteiligten Unternehmen sowohl aus Industrie und Handel als auch aus der Speditions- und Verkehrsbranche eine „fertig bereitliegende Vertragsordnung“ an die Hand zu geben. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Zudem können die Vertragsparteien von diesen Empfehlung abweichende Vereinbarungen treffen.
Die ADSp 2017 sollen ausschließlich nationale Transporte regeln. Dies sind „Transporte, die in Deutschland beginnen, in Deutschland andauern und in Deutschland enden“. Internationale Transporte, die mindestens eine Landesgrenze überschreiten, will die CMR regeln.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Artikel 1 bis 39 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (englische Originalfassung: Uniform Customs and Practice for Documentary Credits - UCP 600) sind ein Regelwerk für die Eröffnung und Abwicklung von Dokumentenakkreditiven (Akkreditiv), das unter der Federführung der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) entwickelt worden ist. Die ERA fassen bestehende Handelsbräuche zusammen, zwecks einheitlicher Handhabung bei der Abwicklung von Dokumentenakkreditiven. Der Rechtscharakter der ERA (Handelsbrauch oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist umstritten.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Haftungsbeschränkungs-Übereinkommens (HBÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (Haftungsbeschränkungs-Übereinkommen – HBÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das HBÜ ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, für welche im Zusammenhang mit Sachverhalten des Seehandelsrechts entstandenen Ansprüche die Haftung beschränkt werden kann.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt (Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung – SVertO) regelt das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt.
Dieses Werk bietet Prozessformulare rund ums Reiserecht.
Auszug zum Reiserecht und Fluggastrechte aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Der ReiseRFD – Fachdienst Reiserecht bietet den im Reiserecht tätigen Juristinnen und Juristen monatlich aktuelle Informationen, Beiträge und Rechtsprechung (als Volltexte, als Urteilsanmerkungen und als Leitsätze) zum gesamten Reiserecht.
Nicht Zuletzt durch die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 entwickelt sich das Reiserecht zunehmend zu einem eigenen Rechtsgebiet, das vertiefte und aktuelle Kenntnisse des Pauschalreiserechtes, des Luftverkehrsrechtes, des Rechtes der Vermittlung von touristischen Einzelleistungen wie auch des Lauterkeitsrechtes der Touristik erforderlich macht. Diese Kenntnisse vermittelt Ihnen der ReiseRFD. Herausgegeben wird der ReiseRFD von Dr. Stefanie Bergmann und Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst.
Dieser Link führt direkt zur Trefferliste, wo die zum Modul gehörende Rechtsprechung gezeigt wird. Dies ist besonders bei Sortierung dieser Trefferliste nach Datum interessant.
Alle praxisrelevanten Gesetze, Verordnungen, internationalen Verträge und sonstigen Vorschriften zum Reiserecht.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.