Laufend aktualisierte Kommentierung zum StGB plus strafrechtlichem Lexikon, herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, VorsRiOLG a.D., VorsRiBayObLG a.D., Honorarprofessor und Rechtsanwalt.
Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafrechtlicher Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Strafrechtspraxis schwieriger, noch den Überblick zu behalten.
Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen.
Als besonderen Mehrwert enthält das Werk ein strafrechtliches Lexikon, über das der Nutzer sich mit Begriffen wie etwa „Kausalität“ oder „Europäisches Strafrecht“ ebenfalls Zugang zu einer Thematik und über die entsprechenden Links zur weiterführenden Kommentierung verschaffen kann.
Der BeckOK StGB ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Datenumfang des Beck’schen Online-Kommentars StGB entspricht rund 1.800 Seiten eines vergleichbaren Printwerkes.
Der Herausgeber:
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Rechtsanwalt.
Die Autoren:
Dr. Markus Bange; Dr. Katharina Beckemper; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Jens Dallmeyer; Dr. Klaus Ellbogen; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Michael Heuchemer; Prof. Dr. Hans Kudlich; Prof. Dr. Carsten Momsen; Dr. Ali B. Norouzi; PD Dr. Peter Rackow; Dr. Felix Ruhmannseder; Dr. Philipp Stoll; Dr. Gerson Trüg; Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg; PD Dr. Brian Valerius; Dr. Matthias Weidemann; Dr. Lars Witteck; Prof. Dr. Petra Wittig; Theo Ziegler.
Der NK-StGB ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Für die Praxis werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit. Die Neuauflage umfasst alle aktuellen Gesetzesänderungen.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Konzentration auf das Wesentliche im Strafrecht
Knapp und zugleich fundiert, dabei besonders klar strukturiert und leicht verständlich verschafft der Lackner / Kühl / Heger, StGB präzise Informationen zu allen Vorschriften des Strafgesetzbuches, ein sicheres Verständnis der Systematik sowie der inneren Struktur jeder einzelnen Vorschrift des StGB sowie den verlässlichen Überblick über die wichtige und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur zum Strafrecht.
Zur Neuauflage
Die 30. Auflage verarbeitet alle Änderungen des Strafgesetzbuches der vergangenen Jahre. Betroffen waren davon zuletzt die §§ 275, 277, 278, 279, 281 StGB zur besseren Erfassung von Impfpassfälschungen sowie die Änderung von § 203 StGB bezüglich der Verletzung von Privatgeheimnissen zum 1. August 2022. Darüber hinaus sind die umfangreiche Rechtsprechung und die neuere Literatur gründlich eingearbeitet worden. Ebenfalls enthalten ist bereits ein Hinweis auf den Wortlaut des neuen § 130 Abs. 5 zur Volksverhetzung.
Zielgruppe
Für Studierende, Strafjustiz, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 1 kommentiert mit den §§ 1 – 38 StGB den großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB.
Vorteile auf einen Blick
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 2 umfasst mit den §§ 38 – 79b StGB die praktisch wichtigen weiteren Normen des AT, also Strafen, Strafbemessung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen und Verjährung.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage von Band 2
Band 2 umfasst die Kommentierung der §§ 38-79b StGB, also einen großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB.
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Ausführlich dargestellt sind insbesondere die Reform der Vermögensabschöpfung, das 53. StrÄndG (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) sowie das 56. StrÄndG (Strafbarkeit nicht genehmigter Kfz-Rennen).
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Vorteile auf einen Blick
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 4 erläutert mit den §§ 185 – 262 StGB u.a. die in der Praxis überaus wichtigen Vorschriften zu Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch), Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung sowie Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche.
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage von Band 5 (neue Bandzählung)
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert, neue Fragestellungen (beispielsweise »COVID«, »Diesel«) werden in zahlreichen Kommentierungen aufgearbeitet. Mit ausführlicher Darstellung der Interims-Rechtslage bis 23.11.2021 bzgl. der Fälschung von Impfausweisen, die zahlreiche Gerichte in der kommenden Zeit beschäftigen wird.
Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6).
Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1: §§ 1–37, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2: §§ 38–79b, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3: §§ 80–184k, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4: §§ 185–262, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5: §§ 263–297, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6: §§ 298–358, Bandredakteur: Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7: Nebenstrafrecht I und JGG, Bandredakteur: Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8: Nebenstrafrecht II, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9: Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur: Professor Dr. Christoph Safferling
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 6 umfasst mit den §§ 298 – 358 StGB die Kommentierung der Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt sowie Straftaten im Amt und schließt damit die Kommentierung des StGB ab.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage von Band 6 (neue Bandzählung)
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu)).
Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1: §§ 1–37, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2: §§ 38–79b, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3: §§ 80–184k, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4: §§ 185–262, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5: §§ 263–297, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6: §§ 298–358, Bandredakteur: Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7: Nebenstrafrecht I und JGG, Bandredakteur: Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8: Nebenstrafrecht II, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9: Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur: Professor Dr. Christoph Safferling
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1: §§ 1–37, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2: §§ 38–79b, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3: §§ 80–184k, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4: §§ 185–262, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5: §§ 263–297, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6: §§ 298–358, Bandredakteur:Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7: Nebenstrafrecht I JGG, Bandredakteur:Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8: Nebenstrafrecht II, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9: Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur:Professor Dr. Christoph Safferling
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befasst.
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 9 (neue Bandzählung) enthält eine Kommentierung zu den strafrechtlichen Normen des Waffenrechts (WaffG, KWKG, SprengG), Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes und Asylgesetzes, die in den gängigen ausländerrechtlichen Kommentaren meist allein aus verwaltungsrechtlicher Sicht kommentiert werden, sowie des StaatsangehörigkeitsG (StAG). Darüber hinaus werden das Wehrstrafgesetz sowie dessen Einführungsgesetz ausführlich dargestellt.
Ferner beinhaltet der Band eine ausführliche Kommentierung zum Völkerstrafgesetzbuch. Neben den Straftaten gegen das Völkerrecht (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, gegen Eigentum und sonstige Rechte, gegen humanitäre Operationen und Embleme sowie Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden und Mittel der Kriegsführung u.a.) wird der Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuches sowie die Frage der Schuld bei Handeln auf Befehl ausführlich behandelt.
Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1: §§ 1–37, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2: §§ 38–79b, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3: §§ 80–184k, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4: §§ 185–262, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5: §§ 263–297, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6: §§ 298–358, Bandredakteur:Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7: Nebenstrafrecht I JGG, Bandredakteur:Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8: Nebenstrafrecht II, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9: Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur:Professor Dr. Christoph Safferling
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
In der Neuauflage wird das Kapitel zur Revisibilität der Strafzumessung
deutlich erweitert und vertieft. Daneben wird das Werk insgesamt auf den
aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand Spätherbst 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Kapitel zum Jugendstrafrecht wurde deutlich erweitert.
Hierfür bietet das Werk eine systematische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.
Dieser erfolgreiche Kommentar bringt eine ebenso umfassende wie fundierte Erläuterung des Strafgesetzbuches. Die ausführliche und durchstrukturierte Darstellung hilft auch bei der Lösung schwieriger Spezialfragen und garantiert ein Höchstmaß an Praxisnutzen.
Die gelungene Kombination von Vollständigkeit und Handlichkeit macht das Werk zu einem unentbehrlichen Bestandteil jeder strafrechtlichen Bibliothek. In gewohnter Zuverlässigkeit und Aktualität ermöglicht die Neuauflage jedem Benutzer den vollständigen Überblick über das materielle Strafrecht und seine neuesten Entwicklungen.
Laufend aktualisierte Kommentierung zur StPO sowie Nebengesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafprozessualer Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Praxis schwieriger, den Überblick zu behalten.
Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, sind nicht nur die Vorschriften der StPO kommentiert, sondern auch das StrEG, der EU- Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl sowie die relevanten Normen aus GVG, JGG, BZRG, TKG, BtMG, AO, EMRK, IRG, aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen und aus dem Wiener Konsular-Übereinkommen-Gesetz. Zudem MiStra, RiStBV und MiZi. Damit finden sich die wesentlichen Vorschriften für die Praxis in einem Werk.
Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen.
Der BeckOK StPO ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Herausgeber:
Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe
Die Autoren:
Dr. Peter Allgayer; Lars Bachler; Dr. Johannes Berg; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Alexandra Bücherl; Gabriele Cirener; Dr. Kai Cornelius; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Sabine Ferber; Dr. Alexander Ganter; Claudia Gorf; Catharina Graf; Dr. Jürgen Peter Graf; Sigrid Hegmann; Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland; Matthias Huber; Dieter Inhofer; Dr. Oliver Klein; Dr. Matthias Krauß; Hanns Larcher; Christian Monka; Dr. Lars Niesler; Jörn Patzak; Dr. Jens Peglau; Christian Ritscher; Silke Ritzert; Dr. Dieter Temming; PD Dr. Brian Valerius; Prof. Bernhard Weiner; Prof. Dr. Jürgen Wessing; Stefan Wiedner; Prof. Dr. Petra Wittig.
Der Beck'sche Online-Kommentar StPO ist Bestandteil:
Dieser Spezialkommentar behandelt das gesamte strafprozessuale Beweisrecht und hilft dem Praktiker, sich in einem der heikelsten und fehlerträchtigsten Bereiche der Prozesspraxis sicher zu bewegen. Übersichtlich und geschlossen vermittelt der Band Zusammenhänge, die sich sonst nur über die Lektüre zahlreicher Kommentare, Handbücher und Aufsätze erschließen lassen. Die umfassende Auswertung der relevanten Rechtsprechung und Literatur und die Einbeziehung empirischer Erkenntnisse benachbarter Disziplinen liefern das nötige Rüstzeug für den Berufsalltag.
Aus dem Inhalt:
Ein detailliertes Gesetzes-,ein Rechtsprechungs- und ein Sachverzeichnis sichern das schnelle Auffinden der jeweils gesuchten Information.
Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern. Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG. In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen
Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler: Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG;
Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage befindet sich auf dem Stand Sommer 2022, verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere
Literatur und Rechtsprechung sind bis Mitte 2022 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus.
Zielgruppe
Für Strafrichterinnen und Strafrichter, Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft sowie Hochschullehrerinnen und -lehrer.
Band 1 umfasst die Kommentierung der §§ 1–150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung,
die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze
und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens
sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert.
Schwerpunkte im Band 1 sind umfangreiche Erläuterungen
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug:
Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.
Vorteile auf einen Blick
Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.
Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Band 3/1 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen. Eingearbeitet sind u.a.
Das anerkannte und erfolgreiche Format des Münchener Kommentars wird komplettiert durch die Bände zum Strafprozessrecht. Der hier vorgelegte Band 3/1 rundet dieses ambitionierte Projekt ab, indem die §§ 333 ff. StPO und damit so wichtige Gebiete wie die Revision, die Wiederaufnahme, das Strafbefehlsverfahren, das Kostenrecht oder die Strafvollstreckung erläutert werden.
Band 3 des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung wurde bisher einbändig angekündigt. Aufgrund einer durch die Gesetzgebung bedingten erheblichen Umfangserweiterung erscheint das Werk nun in zwei Teilbänden.
Für alle Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft bietet der Kommentar Übersichtlichkeit und praktikable Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung
Der Band 3/2 kommentiert auszugsweise zahlreiche weitere Gesetze, die neben der StPO für den Strafprozess von großer Bedeutung sind:
GVG und EGGVG, Europäische Menschenrechtskonvention, EGStPO und EGStGB, Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG), Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), die Verfahrensvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, das Artikel 10-Gesetz sowie Auszüge aus der Abgabenordnung.
Band 3 des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung wurde bisher einbändig angekündigt. Aufgrund einer erheblichen Umfangserweiterung erscheint das Werk nun in zwei Teilbänden.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeitdes Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.
Mit dem Beck'schen Online-Kommentar zum BtMG wird das Angebot an BeckOKs zum Strafrecht ergänzt.
Die beiden Herausgeber sind Oberstaatsanwalt und Vorsitzender Richter, sie kommentieren praxisgerecht und mit juristischer Schwerpunktsetzung. Dabei wird jenen Vorschriften besonderes Augenmerk gewidmet, die Ihre tägliche Arbeit bestimmen, ohne wissenschaftliche Fundierung oder aktuelle rechtspolitische Diskussionen zu vernachlässigen. Die laufend aktualisierten Kommentierungen umfassen derzeit Folgende Vorschriften:
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Maßgebend im Betäubungsmittelrecht.
Alles drin für die BtM-Rechtspraxis.
Laufend aktualisierte Kommentierung zur JGG herausgegeben von Dr. Nils Fabian Gertler, Dr. Volker Kunkel und Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. .
In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Die Herausgeber:
Der BeckOK JGG ist Teil folgender Module:
Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
Die 25. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Zur Neuauflage
Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der 21. Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile einer grundlegenden Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Januar 2024.
Zielgruppe
Für Jugendrichterinnen und -richter, Jugendstaatsanwaltschaft, Strafverteidigung sowie Mitarbeitende im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kripo sowie Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum Ordungswidrigkeitenrecht (Bundes- und Landesrecht), herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Zum Inhalt:
Der umfangreiche Kommentar deckt die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem Bundesrecht und dem Recht aller 16 Länder ab. Derzeit sind nachfolgende relevante Normen aus bundesrechtlichen Vorschriften enthalten:
Bundesrecht
Relevantes Landesrecht vervollständigt den Onlinekommentar.
Laufende Aktualisierung:
In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Der Herausgeber: Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Der BeckOK OWiG ist Bestandteil von:
Der umfassende OWiG-Kommentar orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau, dabei immer prägnant und gut verständlich. Stets werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht, aufgezeigt. Der Kommentar wertet die BGH-Rechtsprechung lückenlos aus, bringt aber auch dort Lösungsvorschläge, wo noch keine gefestigte Judikatur vorliegt.
Stand Juli 2017
Verarbeitet sind u.a.
Zudem ist auch der umfangreiche Anhang aktualisiert worden, der insbesondere durch den Abdruck der wichtigsten ergänzenden Vorschriften des Landesrechts den Praxisnutzen des Kommentars erhöht.
Herausgegeben wird das Werk von Lothar Senge, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.. Bearbeitet wird es von Dr. Klaus Ellbogen, Dr. Jürgen-Peter Graf, Andreas Heidrich, Karl-Heinz Kurz, Joachim Lampe, Dr. Hans-Joachim Lutz, Prof. Dr. Wolfganz Mitsch, Prof. Dr. Rudolf Rengier, Prof. Dr. Klaus Rogall und Lothar Senge.
Die Konzeption dieses Kommentars entspricht dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Werk konzentriert sich auf die alltäglich auftauchenden Probleme. Lösungsvorschläge orientieren sich grundsätzlich an der herrschenden Rechtsprechung, liefern bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen.
Die Zitate stammen überwiegend aus leicht zugänglichen Quellen.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum GVG, Nebengesetzen sowie den Landesausführungsgesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Die nun vorliegende 3. Edition des neugeschaffenen Online-Kommentars zum gesamten GVG berücksichtigt sowohl neue Literatur zu den kommentierten Vorschriften, als auch die seit der letzten Edition ergangene Rechtsprechung. Außerdem wurden folgende Gesetzesänderungen seit der letzten Edition berücksichtigt:
Im GVG wurde § 74c geändert mWv 26.4.2019 durch Art. BRD_001_2019_0466 Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung v. 18.4.2019 (BGBl. 2019 I BGBL Jahr 2019 I Seite 466).
Das BayAGGVG hatte Änderungen zu berücksichtigen von Art. 15, 35, 41, 49, 53, jeweils mWv 1.5.2019 durch § 1 Abs. 288 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung v. 26.3.2019 (GVBl. S. 98).
Im SächsJG gab es Änderungen zu §§ 12a, 25b, 33a, 37a, Anlage mWv 22.3.2019 durch Art. SXN_240_2019_0158 Artikel 7 Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz v. 5.3.2019 (SächsGVBl. S. 158).
Der Herausgeber:
Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Der Beck'sche Online-Kommentar GVG ist Bestandteil:
Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes im Juni 2017 kamen viele Neuerungen auf Unternehmen, Gütehändler und Anti-Geldwäsche-Beauftragte zu. Diese betreffen zahlreiche Berufsgruppen, die bislang nicht oder eher wenig mit dem Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kontakt kamen. Zu erwarten sind zahlreiche Entscheidungen von Gerichten und Behörden auf nationaler und europäischer Ebene, dabei ist der BeckOK GwG mit seinem vierteljährlichen Aktualisierungsrhythmus ein unverzichtbares Werkzeug für eine erfolgreiche Anti-Geldwäsche-Strategie.
Das neue Geldwäschegesetz ist am 23.6.2017 in Kraft getreten. Damit wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, implementiert. Die Anzahl der Normen im Geldwäschegesetz verdreifachte sich und bestehende Vorgaben wurden erheblich verschärft:
Herausgeber
Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam aus dem Finanz- und Nicht-Finanz-Sektor kommentieren das neue GwG umfassend und prägnant unter Berücksichtigung der europäischen Grundlagen bis hin zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin, die für eine effiziente Geldwäschebekämpfung unverzichtbar sind.
Der BeckOK Geldwäschegesetz ist Bestandteil von:
Der Kommentar erläutert praxisorientiert das Geldwäschegesetz (GwG) sowie die einschlägigen Vorschriften des KWG, u. a. zu besonderen Aufgaben einschließlich Finanzsanktionen, zum Kontenabruf sowie die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute. Erläutert werden auch die entsprechenden Regelungen im StGB.
Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen seit Erscheinen der 4. Auflage. Dazu zählen insbesondere die umfassenden Änderungen des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sowie die Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und SDG II), Änderungen des StGB durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (GwStrRVG) sowie verschiedener anderer Anpassungen des GwG. Daneben werden u.a. die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) und die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) erörtert.
Im Zentrum des Kommentars steht das am 2.7.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das den Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bildet (BGBL. I 2023 Nr. 140).
Das HinSchG stellt als neues Stammgesetz erstmals detaillierte Regelungen für den individualrechtlichen und institutionellen Umgang mit Hinweisgeberfällen auf und bildet damit das Fundament des neuen deutschen Whistleblowing-Rechts. Es erlaubt insbesondere bei Vorliegen der Schutzvoraussetzungen die freie Wahl zwischen internem und externem Whistleblowing. Bei der Kommentierung wurde großen Wert darauf gelegt, die jeweiligen unionsrechtlichen Bezüge herauszuarbeiten.
Über das HinSchG hinaus werden zahlreiche weitere Vorschriften mit Bezug zum Hinweisgeberschutz kommentiert, z.B. sektorspezifische Bestimmungen zum Whistleblowing, die auf ältere Rechtsakte der EU zurückgehen, sachgegenstandsbezogene Regelungen wie die §§ 3 und 5 GeschGehG, Vorschriften, die spezielle Beschwerderechte enthalten, wie etwa § 17 ArbSchG und § 8 LKSG, sowie Normen aus anderen Rechtsgebieten mit besonderer hinweisgeberrechtlicher Relevanz, beispielsweise § 87 BetrVG.
Herausgeber
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollstreckungsordnung enthält eine eigenständige Kommentierung der StrVollstrO durch zahlreiche versierte Autoren aus der Praxis.
Die StrVollstrO enthält die Verwaltungsvorschriften zur Aus- und Durchführung der Strafvollstreckung in Deutschland durch staatliche Organe aufgrund einer in einem Strafprozess ergangener Entscheidung. Als Teilgebiet des Strafprozessrechts (§§ 449 ff. StPO) regelt das Strafvollstreckungsrecht „Ob“ eine Strafe durchgeführt wird. Aufgrund zahlreicher Lücken haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt, die zwar für die Gerichte nicht bindend, aber in der Praxis völlig unangefochten ist. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten für die Vollstreckung die Richtlinien nach § 114 Jugendgerichtsgesetz. Die Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung gelten aber ergänzend. Die Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist nach §§ 87, 88 StVollstrO möglich.
Alle sechs Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg kommentiert das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Die Vollzugseinrichtungen des Landes erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit und deren Schutz vor weiteren Straftaten. Baden-Württemberg verfügt über 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen, zwei Jugendarrestanstalten, ein Justizvollzugskrankenhaus, eine Sozialtherapeutische Anstalt sowie ein Bildungszentrum Justizvollzug.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist Dr. Joachim Müller, Ministerialrat, Referatsleiter im Justizministerium Baden-Württemberg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bayern werden derzeit kommentiert:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Berlin umfasst folgende Berliner Justizvollzugsgesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Berlin verfügt über derzeit über sechs Justizvollzugsanstalten (JVA), eine Jugendstrafanstalt (JSA), eine Jugendarrestanstalt (JAA) und ein Justizvollzugskrankenhaus (in der JVA Plötzensee).
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Brandenburg umfasst folgende Gesetze
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die Beck'schen Online-Kommentare sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bremen kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jens Peglau Richter am OLG Hamm.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bund kommentiert folgende Vorschriften (teils in Auszügen):
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hamburg kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Holger Schatz, Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht, Hamburg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Hessen hat von der übertragenen Verantwortung seit 2007 durch insgesamt vier Hessische Vollzugsgesetze Gebrauch gemacht, die im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hessen kommentiert werden:
Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Torsten Kunze, Generalstaatsanwalt, Frankfurt a. M.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Mecklenburg-Vorpommern kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Matthias Goers, Richter am Landgericht in Hof.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Niedersachsen kommentiert folgende Gesetze:
Unter dem Begriff „Justizvollzug“ wird Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe, der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, der Untersuchungshaft und des Jugendarrestes verstanden. Für die Unterbringung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten stehen in Niedersachsen 13 selbständige Justizvollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen zur Verfügung. Der Jugendarrest wird in der selbständigen Jugendarrestanstalt Verden mit vier angeschlossenen Abteilungen vollzogen.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist Dr. Peter Reichenbach, Vorsitzender Richter am Landgericht in Osnabrück.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht NRW kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Bremen.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Saarland kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Sachsen kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Bremen.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Schleswig-Holstein kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Thüringen kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Matthias Goers, Richter am Landgericht Hof.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Die 249. Ergänzungslieferung bringt die Kommentierungen der Gewerbeordnung und des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Urheberrechtsgesetz auf den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Zielgruppe
Für Strafrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltung, Polizeibehörden, Unternehmen, Verbände.
Umfassende Neuregelungen im Kapitalmarktstrafrecht
Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben zahlreiche Rechtsakte zum Anlegerschutz und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte erlassen. Das WpHG ist vollkommen neu strukturiert. Erweiterte Befugnisse, nun auch zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen und verhängten Sanktionen durch die BaFin, sind eröffnet.
Aktuelle 5. Auflage
Die Neuauflage des Handkommentars ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt u.a.
Die Autoren:
Felicitas Boehm | RAin Ute Bottmann, FAStrafR | Prof. Dr. Mark Deiters | RA Dr. Tobias Eggers, FAStrafR | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | RA Prof. Dr. Björn Gercke, FAStrafR | Ronny Häselbarth | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf | Diana Köhler | Carsten Kusche | RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR und FAStR | AkadR a.Z. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford) | Prof. Dr. Frank Saliger | RAin Dr. Kerstin Stirner, FAStrafR | RA Sebastian Wagner, FAStrafR | Prof. Dr. Frank Zieschang
Das Lexikon zum Nebenstrafrecht
präsentiert alle Tatbestände und Vorschriften, alphabetisch nach Stichwörtern geordnet. Es stellt bei Rechtsvorschriften jeweils Inhalt sowie Straf- und Bußgeldbestimmungen vor. Außerdem sichert es den Zugang zum Wortlaut der Vorschriften durch Nennung der Fundstellen.
Diese 47. Ergänzungslieferung schreibt das Lexikon des Nebenstrafrechts (zugleich Stichwortband zu Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze ) durchgehend auf den Gesetzgebungsstand vom 1. Januar 2024 fort.
Im Jahre 2023 haben die Gesetzgebungsaktivitäten des Bundes und der Länder zu einer Vielzahl von Gesetzesnovellen, Änderungsgesetzen und Änderungsverordnungen geführt. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf das Nebenstrafrecht erforderten umfangreiche Überarbeitungen im Lexikon. So waren folgende Einträge neu im Lexikon darzustellen: G über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung 96 VII, EinwegkunststofffondsG 209a, EnergieeffizienzG 217, HerkunftsnachweisregisterG 399, HinweisgeberschutzG 400, IdentifikationsnummernG 409, KreditzweitmarktG 472, MindeststeuerG 544b und TierhaltungskennzeichnungsG 818a. Darüber hinaus wurden für folgende Hauptstichwörter umfangreichere Überarbeitungen erforderlich: ChemikalienG 183/Erbs C 10, GebäudeenergieG 315 sowie UnterlassungsklagenG 842.
Kommentar mit StVO und StVG, den wichtigsten Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB und Versicherungsrecht, der Bußgeldkatalog-Verordnung und Verwaltungsvorschriften sowie einer systematischen Einführung.
Knapp, aktuell und übersichtlich stellt dieser Kommentar die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar: das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Schadensrecht und Versicherungsrecht. Er bietet dem Verkehrsrechtspraktiker alles, was er zur vollständigen Wahrnehmung eines verkehrsrechtlichen Mandats an Informationen benötigt.
Zur Neuauflage
In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung spielt nach wie vor die Frage, inwieweit die Funktionsweise eines Messgerätes offengelegt werden muss und wie weit das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung reicht, eine außerordentlich große Rolle. Die Rechtsprechung hierzu ist nach wie vor uneinheitlich.
Die 26. Auflage dieses Verkehrsrechts-Klassikers befindet sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Bearbeitungsstand September 2019. Bereits enthalten ist die erste Kommentierung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie Betriebe mit Fuhrpark.
Dieser kompakte Band gibt dem Revisionsführer vom Beginn bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens eine zuverlässige Richtschnur an die Hand. Zusätzlich kann der Tatrichter sein Urteil überprüfen, der Revisionsrichter seine Entscheidung vorbereiten. Besonderer Wert wird auf Hinweise zum Vortrag einzelner Verfahrensrügen gelegt.
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Insbesondere zu nennen sind dabei die neuesten Entwicklungen bei der Verständigung (Deal) im Strafverfahren. Neu ist ein Kapitel zur Abänderung und Aufhebung der Revisionsentscheidung.
Prof. Dr. Hans Dahs
ist Rechtsanwalt und einer der renommiertesten Strafverteidiger, mit einem Schwerpunkt im Revisionsrecht. Er ist zudem als Herausgeber und Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen bestens ausgewiesen.
Das Handbuch behandelt wichtige Fragen des materiellen Strafrechts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahren 2020/2021. Kompakt und nutzerfreundlich werden u.a. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Betrug und Untreue beleuchtet. Auch die Problematik der „Triage“ und die Herausforderungen bei der ehrenamtlichen Herstellung von „Medizinprodukten“ werden dargestellt. Ausführungen zum Marken- und Insolvenzstrafrecht sowie Erläuterungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen, zum Arbeitsstrafrecht und zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten runden das Werk ab.
In Zeiten von Pandemien (wie der COVID-19-Krise) werden Strafrechtler mit neuen oder bislang kaum praxisrelevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen konfrontiert - z.B. den §§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Verstöße gegen Anordnungen nach dem IfSG sanktionieren. Daneben gibt es klassische Fragestellungen, die sich plötzlich in neuem Gewand präsentieren: Inwiefern werden Körperverletzungstatbestände oder gar Tötungsdelikte erfüllt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen mit einem Virus ansteckt?
Kann wirksam in eine Ansteckung eingewilligt werden, um bspw. eine eigene Immunisierung zu erreichen, oder scheitert dies an der Grenze des § 228 StGB? Besteht ein Strafbarkeitsrisiko von Ärzten bei fehlerhafter Triage? Wo stößt ehrenamtliche Tätigkeit an strafrechtliche Grenzen (MPG)?
Die Gesellschaft und ihr Rechtssystem verändern sich in einer Pandemie substantiell und schnell. Staatliche Hilfspakete verleiten mitunter zu Subventionsbetrug; Firmenpleiten befeuern das Insolvenzstrafrecht. Der strafrechtliche Arbeits-, Daten- und Geheimnisschutz kommt auf den Prüfstand, ebenso Delikte zum Schutz der Persönlichkeitssphäre oder gewerblicher Schutzrechte.
In einer Pandemie ergeben sich zahlreiche neue Herausforderungen für die Rechtsanwendung und Beratungspraxis, die durch das Buch analysiert und anwendungsfreundlich dargestellt werden.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und Praktiker in den Bereichen Strafrecht, Medizin und Wirtschaft
Das Werk bietet die anwenderfreundliche Darstellung praxisrelevanter Problemkonstellationen
Auch wenn die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Verteidiger mittlerweile mehr als 4 Jahre beschäftigt, ergeben sich für den Praktiker nach wie vor zahlreiche Fallstricke in der konkreten Rechtsanwendung. Diese sind zunehmend auch Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen. Das Buch enthält eine anwenderfreundliche Darstellung praxisrelevanter Problemkonstellationen und zeigt Ansätze zu deren Lösung auf. Zahlreiche Beispielsfälle, Grafiken und Praxishinweise runden das Werk ab. Eine synoptische Darstellung der im Zuge der umfassenden Reform vorgenommenen Änderungen im StGB und in der StPO ermöglichen dem Leser eine schnelle Orientierung.
Zur Neuauflage
Eingeflossen in die Neuauflage sind mehr als 400 Entscheidungen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie die Erfahrungen aus der Justizpraxis. Behandelt werden u.a. die Einziehung bei Dritten, die Bestimmung der Höhe des Erlangten, Beschlagnahme und Vermögensarrest als vorläufige Sicherungsmaßnahmen, die Opferentschädigung sowie die Verteidigung gegen rechtskräftige Einziehungsmaßnahmen in der Strafvollstreckung.
Vorteile auf einen Blick
Zu den Autoren:
Markus Meißner, RA, FAStR, berät und verteidigt regelmäßig Personen des Wirtschaftslebens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen. Er wurde im Gesetzgebungsverfahren zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als Sachverständiger angehört.
Dr. Matthias Schütrumpf, RA, FAStR, verfügt über umfassende Erfahrung bei der Präventivberatung von Unternehmen und ist Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Referendarausbildung sowie Dozent der Deutschen Anwalt Akademie für die Ausbildung von Fachanwälten.
Zielgruppe
Alle, die sich praktisch mit dem Einziehungsrecht beschäftigen, insbesondere Strafverteidiger, Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Ermittlungsbehörden und Gerichte.
Park liefert klare Antworten zu den Einzelfragen der Voraussetzungen und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen ebenso wie deren Grenzen, der Rechtsschutz und die Verwertungsverbote.
Damit die Selbstanzeige wirksam ist.
Als eines der ersten Bücher zur neuen Selbstanzeige arbeitet
die Neuerscheinung die neue Gesetzeslage auf der Basis der seit dem Selbstanzeigebeschluss
ergangenen Rechtsprechung und der Literatur sowie der
Gesetzesmaterialien umfassend auf.
Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis beleuchten das Strafrecht der Medizin systematisch und praxisgerecht in den drei Teilen Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Pharmastrafrecht. Besonderes Augenmerk legt das Werk auf die einschlägige Rechtsprechung.
Das Handbuch bespricht die strafrechtlichen Risiken aus ärztlicher Heilbehandlung und ärztlichen Eingriffen, die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken ärztlicher Berufstätigkeit und Arzneimittel und Medizinprodukte (Pharmastrafrecht, Verstöße gegen das AMG, MPG, TFG, BtMG).
Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
In der Neuauflage wird das Kapitel zur Revisibilität der Strafzumessung
deutlich erweitert und vertieft. Daneben wird das Werk insgesamt auf den
aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand Spätherbst 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Kapitel zum Jugendstrafrecht wurde deutlich erweitert.
Hierfür bietet das Werk eine systematische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.
Umfassend behandelt das Handbuch alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Wirtschaftskriminalität. In anschaulicher Weise sind die typischen Betätigungsfelder, Organisationsformen, Vorgehensweisen und Zielrichtungen des Wirtschaftsstraftäters dargestellt.
Jedes Kapitel beginnt in der Regel mit einer kurzen Darstellung der wirtschaftlichen Abläufe, soweit sie für die strafrechtlichen Verhaltensweisen von Bedeutung sind.
Eine Erläuterung der spezifischen straf- und strafprozessrechtlichen Fragen schließt sich an; ermittlungstechnische Probleme werden stets berücksichtigt.
Zur Neuauflage
Die 5. Auflage des Handbuchs trägt den sich wandelnden Erscheinungsformen wirtschaftskriminellen Handelns in besonderer Weise Rechnung durch:
- zusätzliche Kapitel zur Compliance und zum Handels- und Gesellschaftsstrafrecht
- umfassende Erläuterungen zur Strafbarkeit unternehmerischer Entscheidungen ("Managerkriminalität")
- erweiterte Ausführungen zur Geldwäsche, organisierten Kriminalität und internationalen Rechtshilfe
- vertiefte Darstellungen der Internetkriminalität
- stärkere Berücksichtigung der Verständigung im Strafverfahren in Wirtschaftsstrafsachen
- die Einarbeitung des neuen Rechts der Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Werk befindet sich auf dem Bearbeitungsstand Sommer 2019.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung des gesamten Spektrums der Wirtschaftskriminalität
- anschauliche Schilderung der Deliktsfelder und wirtschaftlichen Abläufe
- breit aufgestelltes Autorenteam aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Wirtschaftsunternehmen, Steuerrechtler, Polizei und Zoll.
Ein Handbuch von Praktikern für Praktiker
Dieses Handbuch bietet dem Strafverteidiger einen nahezu unerschöpflichen Fundus an rechtlichen und taktischen Hinweisen, die ihm eine erfolgreiche Verteidigung in "Allgemeinen Strafsachen" verschiedenster Prägung ermöglichen - vom Ermittlungs- und amtsgerichtlichen Verfahren über die Revision bis hin zum Wiederaufnahmeverfahren.
Das Werk behandelt alle wesentlichen Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts aus Verteidigersicht. Auch die weiteren Grundlagen der Verteidigertätigkeit - wie z.B. Rhetorik- und Stilfragen, Berufs-, Vergütungs- und Haftungsrecht werden ausführlich erläutert. Darüber hinaus widmet sich ein großer Abschnitt den wichtigen Bereichen Sachverständigenbeweis, Kriminalistik und Kriminaltechnik, die hier einzigartig aufbereitet und "verteidigergerecht" dargestellt werden.
Zur 3. Auflage
Das erfolgreiche Standardwerk wird in der 3. Auflage von drei äußert renommierten Herausgebern und erneut mehr als 90 erfahrenen Mitautorinnen und Mitautoren auf den aktuellen Stand Sommer 2021 gebracht. Neben einer grundlegenden Überarbeitung der bisherigen Beiträge und der Einarbeitung der jüngsten Reformen (insbesondere zu StGB, StPO und BRAO) sorgen zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.
Mittels zahlreicher Praxistipps, Checklisten und Formulierungsvorschläge geben die äußerst erfahrenen und renommierten Autoren dem Leser wertvolle Arbeitshilfen an die Hand. Die über 80 Kapitel des Werkes gliedern sich in folgende Abschnitte:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für die auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwaltschaft. Das Werk kann sowohl Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern und der nur gelegentlich mit Verteidigungsmandaten betrauten Anwaltschaft den Einstieg in die Mandatsarbeit erleichtern als auch der erfahrenen Verteidigerin und dem erfahrenen Verteidiger neue Erkenntnisse und wertvolle Hinweise vermitteln. Darüber hinaus ist der Titel als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltslehrgang Strafrecht bestens geeignet.
Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.
Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.
Die NStZ-RR - monatlich aktuell mit Archivbestand ab Erscheinen 1996 - beinhaltet aktuelle und umfassende Informationen über neue Rechtsprechung.
Das Werk NZWiSt enthält die Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht seit Bestehen Januar 2012. Der Bestand wird monatlich aktualisiert.
Zum Werk
Das Beck'sche Formularbuch für den Strafverteidiger beinhaltet alle
relevanten Formulare für den Strafverteidiger und den Fachanwalt für
Strafrecht. Ausführliche Anmerkungen zu den einzelnen Formularen
beinhalten neben den wesentlichen Verfahrensfragen ausführliche Hinweise
zum materiellen Recht.
Inhalt
Auszug zum Strafrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Der »Weber« kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.500 Begriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
Der »Weber« kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum
Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa
Den »Weber« mit seinen über 13.500 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Weber Rechtswörterbuch PLUS beziehen.
Wichtige Gesetze zum Strafrecht.
Diese Textsammlung enthält nahezu alle wichtigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum Strafrecht und ist damit unverzichtbar für alle Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte.
Dieses Werk enthält im Erbs/Kohlhaas enthaltene strafrechtliche Nebengesetze.
Ihre Vorteile:
bewährte Textredaktion
laufende Aktualisierung mit Erscheinen der Verkündungsblätter
inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
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