Bitte beachten Sie auch das Nomos Kommentarmodul Eisenbahnrecht.
Dieses Standardwerk kommentiert die zentralen privatrechtlichen Vorschriften des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts:
Außerdem sind folgende internationale Regelungen erläutert: CMR, Montrealer Übereinkommen 1999 sowie die CIM und die CMNI (Budapester Übereinkommen).
Neu eingearbeitet
Die 9. Auflage ist umfassend aktualisiert und berücksichtigt die Neufassungen der
Eine große Hilfe
für Transport-, Speditions- und Güterkraftverkehrsunternehmen, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, Richter, Versicherungen.
Das Fünfte Buch des HGB wird in anderen handelsrechtlichen Werken meist nicht erläutert. Dieser Kommentar beantwortet seit über 40 Jahren alle Fragen auf dem Gebiet des Seehandelsrechts.
Dabei setzt die Kommentierung Maßstäbe durch
Die 5. Auflage
berücksichtigt die große Reform des Seehandelsrechts im HGB, das neu strukturiert und modernisiert worden ist. Hierbei wurde das Seefrachtrecht an internationale Übereinkommen und Regeln angepasst. Die neuen Bestimmungen über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See nach Maßgabe des EU-Rechts (Athen-VO) wurden ebenso eingearbeitet wie die aktuellen Fassungen gebräuchlicher Vertragsstandards.
Die Autoren
sind führende Experten zum internationalen Handels- und Transportrecht. Dr. Dieter Rabe war auch Mitglied der Sachverständigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts.
Der moderne zweibändige Praktikerkommentar bietet eine umfassende Darstellung von HGB sowie wesentlichen transport- und bankrechtlichen Bestimmungen.
Zielgruppe
Mit dem Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht befasste Juristen,
insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Unternehmens- und
Bankjuristen, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater.
Der Band 7 kommentiert Viertes Buch. Handelsgeschäfte (§§ 407–475h), Fünftes Buch. Seehandel (§§ 476–619) sowie das internationale Transportrecht. Er liegt in 4. Auflage 2020 vor.
Der aktuelle Band 7 zum Transportrecht behandelt das Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft und Lagergeschäft sowie das reformierte Seehandelsrecht. Erläutert sind die Vorschriften des HGB sowie internationale Abkommen, u.a. CMR, CIM, Montrealer Übereinkommen und CMNI.
Der Kommentar konzentriert sich ganz auf Normen des HGB. Kommentiert sind in einem Anhang rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen und insbesondere der Unternehmenskauf. Ferner wird das Seehandelsrecht erläutert, wodurch der Kommentar einen Mehrwert gegenüber anderen gängigen Kommentaren zum HGB bietet. Zusätzlich sind die Normen des Bilanzrechts vollständig abgedruckt.
Umfang und Schwerpunkt der Kommentierungen orientierten sich an dem Gewicht der Probleme in der Praxis. Das umfangreiche Entscheidungsmaterial der Gerichte wird umfassend aufbereitet und systematisch dargestellt. Europarechtliche und internationale Überlagerungen des deutschen Rechts sind in die Kommentierungen eingearbeitet. Jede Kommentierung folgt einem einheitlichen durchdachten Aufbau; zum Abschluss einer Erläuterung wird auf Dispositivität und Beweislast hingewiesen. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der ausführlichen Kommentierung des Rechts der Personenhandelsgesellschaften unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts.
Die 8. Auflage bietet u.a. Erläuterungen zu folgenden neuen gesetzlichen Regelungen:
Zielgruppe
Für alle mit dem Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht befassten Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Hochschullehrer, Unternehmens- und Bankjuristen, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Dem überaus vielfältigen und komplizierten Rechtsgebiet der Transportversicherung ist mit diesem Werk ein eigenständiger Kommentar gewidmet worden. Dieser bringt eine umfassende Kommentierung sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige und erläutert das Zusammenwirken der unterschiedlichsten Versicherungsbereiche auf dem schwer überschaubaren Gesamtgebiet des Transportrechts (Gütertransport-, Schienenverkehr-, Straßenverkehr-, Wassertransport-, Lufttransport-Versicherung).
Der Spezial-Kommentar erläutert ausführlich alle wichtigen Rechtsgrundlagen sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige, z. B.
Der "Thume/de la Motte/Ehlers" bietet so umfassenden Rechtsrat zum gesamten Transportversicherungsrecht.
Die 2. Auflage ist umfassend aktualisiert und erweitert. Erläutert sind auch die relevanten Vorschriften des VVG (§§ 1-99, §§ 100-124, §§ 130-141, § 209 und § 210).
Außerdem kommentiert sind die Verbandsempfehlungen zur Güter- und zu den Sparten der Kasko- und zur Verkehrshaftungsversicherung sowie zu den Sonderzweigen. Dargestellt sind auch Policen im Bereich der Verkehrshaftungsversicherung sowie der P&I-Versicherung. Mit internationalem Versicherungsvertrags- und Prozessrecht.
Das unentbehrliche Arbeitsmittel für alle Versicherer, Spediteure und Transportunternehmen, aber auch für Makler und für die Anwaltschaft.
Herausgegeben von Dr. Karl-Heinz Thume, Rechtsanwalt, und Harald de la Motte, Rechtsanwalt, und Henning C. Ehlers, Rechtsanwalt. Bearbeitet von Dr. Günter Bauer, Rechtsanwalt, Dr. Gerfried E. Brunn†, Rechtsanwalt, Klaus Eckardt, Rechtsanwalt, Dr. Henning C. Ehlers, Rechtsanwalt, Hans-Christoph Enge, Rechtsanwalt, Dr. Hans-Joachim Enge, Britischer Konsul A.H., Peter Kollatz, Rechtsanwalt, Harald de la Motte, Rechtsanwalt, Thomas Mühlbauer, Dr. Helmut Müller, Präsident des BAV a.D., Dr. Wolf Müller-Rostin, Rechtsanwalt, Dr. Dieter Schwampe, Rechtsanwalt, Dr. Karl-Heinz Thume, Rechtsanwalt.
Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt. Im Brüsseler Kommentar analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien.
Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen in Europa
ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Er umfasst ca. 90% des Außen- sowie 40% des innereuropäischen Handels, jedes Jahr nutzen über 400 Millionen Passagiere die EU-Häfen. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch in großen Teilen unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt.
Im Brüsseler Kommentar zum EU-Schifffahrtsrecht
analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien, insbesondere zu den Fragen der
Auf aktuellem Stand
Die in Folge schwerer Unfälle beim Transport auf Wasserwegen von der EU verabschiedeten sogenannte Erika-Pakete, die v.a. die Schiffssicherheit sowie den Meeresumweltschutz regulieren, sind durchgängig berücksichtigt.
Der "Witte" kommentiert den neuen Unionszollkodex (UZK) eingehend und praxisgerecht und verknüpft den UZK mit den umfassenden Vorschriften der Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, berücksichtigt die verschiedenen Leitlinien der Kommission, das Zollverwaltungsgesetz und die Zollverordnung ebenso wie den Einführungserlass zum neuen Zollrecht und die Umsetzungsverfügung der Generalzolldirektion. Zudem werden die Zollbefreiungsverordnung und Versandvorschriften kommentiert.
Topaktuell in der 7. Auflage enthalten:
Zu den Autoren:
Das Werk unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Peter Witte wird von insgesamt 17 Verfassern bearbeitet, allein neun von ihnen kommen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster, einer ist Finanzrichter, sechs sind als Rechtsanwälte oder Berater in Berlin, Münster, Brüssel und Bozen tätig. Die gerade das Zollrecht unerlässliche Verbindung von Wissenschaft und Praxis ist damit in besonderer Weise gewährleistet.
Das Praxishandbuch erschließt das gesamte EU-Wirtschaftsrecht und erläutert das Zusammenspiel mit dem nationalen Recht. Sein Loseblatt-System garantiert aktuelle Information und verschafft den nötigen Überblick über Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Transport- und Speditionsunternehmen, Rechtsabteilungen, alle mit dem Transportrecht befassten Personen.
Der multimodale Transport bezeichnet die Güterbeförderung mit verschiedenen Beförderungsmitteln und ist, etwa als Containerverkehr, wirtschaftlich von großer Bedeutung. Gesetzlich ist er teilweise in den §§ 452-452d HGB geregelt, ferner in diversen internationalen Abkommen wie CMR, COTIF, CIM und CMNI.
Das neue Handbuch bietet erstmals eine zusammenhängende, gründliche Gesamtdarstellung aller juristischen Aspekte des multimodalen Transports wie z. B.:
Zum Autor: Dr. Klaus Ramming ist Rechtsanwalt in Hamburg, Kapitän und Diplom-Ingenieur für Seeverkehr sowie Lehrbeauftragter.
Das Werk brauchen Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen exportierender und importierender Wirtschaftsunternehmen, Speditionen, Reedereien und andere güterbefördernde Verkehrsunternehmen.
Dieses kompakte Handbuch stellt praxisnah das Recht der internationalen wie auch der nationalen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt dar.
Es behandelt unter anderem die Beförderungsarten einschließlich des multimodalen Transports, die Parteien des Frachtgeschäfts, das anwendbare Recht bei Beteiligung von Vertragsparteien aus verschiedenen Staaten (internationales Privatrecht), Vertragsabschluss und -inhalt, Rechte und Pflichten aus dem Frachtvertrag, Frachtdokumente, Liegezeiten, Leistungsstörungen, Zusammenstoß, Große Havarei und Bergung, Haftung und Verjährung, Verfahrensrecht und Gerichtsbarkeit sowie Schiffsgläubigerrechte.
Der Autor
Nach aktiver Fahrenszeit als Schiffsoffizier ist Kapitän Dr. jur. Klaus Ramming seit 1995 als Rechtsanwalt auf den Gebieten des Handels-, Schifffahrts- und Transportrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit tätig. Er ist Schriftleiter der Zeitschrift RdTW und mit diversen Veröffentlichungen unter anderem zum Handels- und Transportrecht hervorgetreten.
Die
Herausgeber und Autoren
Die Autoren aus der Anwaltschaft
stammen aus der Kanzlei Noerr LLP (Herausgeber RA Dr. Stefan Weise); für die
Notarseite zeichnet Notar Dr. Hans-Frieder Krauß als Herausgeber mit weiteren
bekannten Notaren verantwortlich.
Auszug zum Transport- und Speditionsrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Speditionsgeschäft (§§ 453 - 466) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen zum Lagergeschäft (§§ 467 - 475h) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierungen der §§ 476 bis 905 HGB zum Seehandel aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Montrealer Übereinkommens (MÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen – MÜ) ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen des internationalen Flugrechts. Es regelt die zivilrechtliche Haftung von Luftfahrtunternehmen für Verletzungen von Fluggästen und Beschädigungen von Gepäck und Fracht, die im Rahmen der Beförderung durch Luftfahrtzeuge auftreten.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die ADSp 2017 sind ein gemeinschaftliches Empfehlungswerk der Verbände der verladenden Wirtschaft und der Spedition. Sie setzen die seit 1927 bestehende Tradition fort, für die Abwicklung aller Arten von Speditionsgeschäften den beteiligten Unternehmen sowohl aus Industrie und Handel als auch aus der Speditions- und Verkehrsbranche eine „fertig bereitliegende Vertragsordnung“ an die Hand zu geben. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Zudem können die Vertragsparteien von diesen Empfehlung abweichende Vereinbarungen treffen.
Die ADSp 2017 sollen ausschließlich nationale Transporte regeln. Dies sind „Transporte, die in Deutschland beginnen, in Deutschland andauern und in Deutschland enden“. Internationale Transporte, die mindestens eine Landesgrenze überschreiten, will die CMR regeln.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Artikel 1 bis 39 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (englische Originalfassung: Uniform Customs and Practice for Documentary Credits - UCP 600) sind ein Regelwerk für die Eröffnung und Abwicklung von Dokumentenakkreditiven (Akkreditiv), das unter der Federführung der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) entwickelt worden ist. Die ERA fassen bestehende Handelsbräuche zusammen, zwecks einheitlicher Handhabung bei der Abwicklung von Dokumentenakkreditiven. Der Rechtscharakter der ERA (Handelsbrauch oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist umstritten.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Haftungsbeschränkungs-Übereinkommens (HBÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (Haftungsbeschränkungs-Übereinkommen – HBÜ) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das HBÜ ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, für welche im Zusammenhang mit Sachverhalten des Seehandelsrechts entstandenen Ansprüche die Haftung beschränkt werden kann.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt (Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung – SVertO) regelt das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der §§ 33 – 45 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beinhaltet grundlegende Regelungen für die Durchführung des nationalen Luftverkehrs. Die haftpflichtrechtlichen Bestimmungen der §§ 33 ff. LuftVG regeln die Haftung des Luftfahrzeughalters gegenüber Außenstehenden, die §§ 44 ff. LuftVG die beförderungsvertragliche Haftung des Luftfrachtführers für Personen-, Gepäck- und Güterschäden. Letztere unterliegt bei internationalen Flügen allerdings vorrangig dem Montrealer Übereinkommen.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM - Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die CIM in ihrer aktuellen Fassung von 1999 hat die Vorgängerversion aus 1980 modernisiert und sich an den grenzüberschreitenden Regelungen für den Gütertransport anderer Verkehrsträger orientiert. Diese Harmonisierung findet ihre Grenzen an den Besonderheiten des Eisenbahnverkehrs und seinen Produktionsweisen. Hier unterscheidet sich die CIM deutlich von anderen internationalen frachtrechtlichen Vorschriften. Die Kommentierung weist gerade auf diese Besonderheiten hin und kann dort, wo es Parallelen etwa zu Regelungen des HGB oder der CMR gibt, auf diese verweisen. Die CIM ist bis auf wenige, ausdrücklich zugelassene Ausnahmen zwingendes Recht für Eisenbahn-Gütertransporte, die in unterschiedlichen Staaten beginnen und enden, von denen wenigstens ein Staat ein „CIM-Mitgliedsstaat“ ist. Der Kreis der Mitgliedsstaaten geht dabei weit über die EU-Mitgliedsstaaten und sogar über die Grenzen Europas hinaus. Mit der zumindest politisch gewollten wachsenden Bedeutung des Eisenbahn-Güterverkehrs wird die CIM gewiss ebenfalls weiter an Aufmerksamkeit gewinnen. Gerichtsentscheidungen zur CIM sind nach wie vor Mangelware. Die vorliegende Kommentierung wird schrittweise ergänzt werden und die praktischen Erfahrungen der Autoren aus dem internationalen Eisenbahnfrachtrecht vermitteln.
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) vom 19.5.1956 ist ein internationales Übereinkommen, das zentrale (materiell-rechtliche) Fragen des grenzüberschreitenden Transports von Waren auf der Straße vereinheitlicht und ausgewählte kollisionsrechtliche und zivilprozessuale Annexfragen regelt.
Die CMR enthält unter anderem Vorschriften zur Durchführung des Landfrachtvertrags (Frachtbrief, Begleitdokumente, Rechte und Pflichten der Parteien bei Transporthindernissen etc.) und regelt vor allem die Haftung des Straßenfrachtführers. Darüber hinaus enthält die Konvention Vorschriften zur Reklamation und Verjährung von Ansprüchen und legt ein System von Gerichtsständen und ergänzende prozessuale Regeln fest.
Die Vorschriften der CMR sind grundsätzlich zwingend, allerdings regelt sie den grenzüberschreitenden Landtransportvertrag nicht umfassend, so dass ergänzend nationales Recht heranzuziehen ist. Die CMR gilt mittlerweile in zahlreichen europäischen und asiatischen Staaten sowie in einigen afrikanischen Staaten.
Ergänzt wird die Konvention durch ein Protokoll von 1978, das den ursprünglich vereinbarten Goldstandard durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds ablöst, sowie ein Zusatzprotokoll von 2008 zu elektronischen Dokumenten (e-CMR).
Dieser Auszug umfasst die Kommentierung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz (MontÜG) aus dem Gesamtwerk beck-online.GROSSKOMMENTAR.
Das Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 (Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz – MontÜG) enthält die notwendigen ergänzenden Bestimmungen zum Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen – MÜ).
Die Zeitschrift Recht der Tranportwirtschaft (RdTW) setzt Schwerpunkte auf das Transportrecht und Schifffahrtsrecht mit Überseekauf und Versicherungsrecht sowie das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Mit zwölf Heften pro Jahr wird der Bestand laufend aktualisiert.
Die seit 2009 veröffentlichte Hamburger Zeitschrift für Schifffahrtsrecht war die einzige deutsche Zeitschrift, die sich ausschließlich dem See- und Binnenschifffahrtsrecht gewidmet hat. Sie ist Nachfolger des Hamburger Seerechts-Reports vom selben Herausgeber, der 1996 erstmals veröffentlicht wurde. Sie enthielt neue Rechtsprechung, Mitteilungen über Rechtsänderungen und -entwicklungen sowie Aufsätze zu schifffahrtsrechtlichen Themen.
Die Hamburger Zeitschrift für Schifffahrtsrecht wurde durch die HmbSchRZ-Int ergänzt. Es handelte sich um eine selbständige Zeitschrift, die seit 2010 herausgegeben wurde. Sie erschien zweimonatlich, ggf. in Doppelausgaben, und ebenfalls nur als Printversion. In der HmbSchRZ-Int wurden Entscheidungen ausländischer Gerichte zu see- und binnenschifffahrts-rechtlichen Fragen in zusammengefasster Form in deutscher Sprache wiedergegeben.
Dieser Link führt direkt zur Trefferliste, wo die zum Modul gehörenden Aufsätze gezeigt werden. Dies ist besonders bei Sortierung dieser Trefferliste nach Datum interessant.
Dieser Link führt direkt zur Trefferliste, wo die zum Modul gehörende Rechtsprechung gezeigt wird. Dies ist besonders bei Sortierung dieser Trefferliste nach Datum interessant.
Alle praxisrelevanten Gesetze, Verordnungen, internationalen Verträge und sonstigen Vorschriften zum Transportrecht.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Bitte beachten Sie auch das Nomos Kommentarmodul Eisenbahnrecht.