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beck-personal-portal PLUS

Das Modul beck-personal-portal PLUS deckt alle für die Personalarbeit wichtigen Inhalte ab. Neben dem Arbeitsrecht werden auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen sowie Aspekte des Human Resource Managements praxisgerecht dargestellt; über 5000 Stichworte sind verlinkt mit Checklisten, Mustern und Formulierungshilfen, Berechnungsprogrammen und Kommentaren.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Lexikon

Das Personal-Lexikon erläutert in rund 5000 Stichworten kompetent und praxisnah arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen einschließlich des Human Resource Managements. Das Personal-Lexikon liefert mit allen wichtigen Stichworten die Basis für Ihre tägliche Arbeit. Mit der komfortablen Suchfunktion gelangen Sie schnell und punktgenau zur gesuchten Information, diese ist praxisgerecht verlinkt mit Checklisten, Mustern, Formulierungshilfen und Berechnungsprogrammen.

Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.

Formulare

Die Sammlung enthält alle Umsetzungshilfen für die tägliche Praxis, einsatzbereit im Word-Format. Eine Speicherung auf dem eigenen Arbeitsplatz und eine direkte Einbindung des Textes in den aktuellen Fall sind möglich. Hier finden Sie Formulierungshilfen von Abfindungsangebot über Dienstwagenüberlassungsvertrag bis hin zum Zeugnis. Zur vertiefenden Recherche sind diese Arbeitshilfen verlinkt mit dem zugehörigen Stichwortbeitrag des Personal-Lexikons.

Kommentare

Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Handbücher

Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.

Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Bereiche des Arbeitsrechts. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:

  • das Individualarbeitsrecht mit der AGB-Kontrolle, dem Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutz
  • die betriebliche Altersversorgung
  • die Arbeitnehmerüberlassung
  • der Anspruch auf Mindestlohn
  • die Darstellung des Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrechts
  • das Betriebsverfassungsrecht und das Sprecherausschussgesetz
  • eine Erläuterung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen sowie des Lohnpfändungsrechts


Vorteile auf einen Blick

  • das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit europarechtlichen Bezügen
  • systematisch gegliedert in einem Band


Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet die jüngsten gesetzlichen Änderungen, z.B. im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, die auch zu neuen Erscheinungsformen der Arbeit geführt haben, werden ebenfalls thematisiert: New Work z.B. Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen sowie Unternehmensberatung. 

mehr Info zum Werk

Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten sehr oft an den Schnittstellen Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Übergang in den Ruhestand oder betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM).
Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt. Häufig sind Arbeitsrechtler im Sozialrecht nicht sehr bewandert und erkennen das Gefahrenpotential nicht hinreichend. 


Die zum Teil konträre Entscheidungspraxis der Gerichtszweige erschwert die Beratung zusätzlich.
Hier hilft das Werk durch die Zusammenstellung der kritischen Problemfelder und gibt durch viele Beispiele und Tipps praktische Hilfestellung.

Vorteile auf einen Blick:
  • Behandlung der Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • konkrete Hinweise und Hilfestellungen mit zahlreichen Beispielen
  • übersichtliche, verständliche Darstellung
Zur Neuauflage
Eine Vielzahl von Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen und die Rechtsprechung war für die dritte Auflage einzuarbeiten, um das Werk wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Insbesondere sind die Themen "Rente mit 63", "Mütterrente", "Familienpflegezeit" und die Auswirkungen des Mindestlohns auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse behandelt.

Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, die arbeitsrechltiche Mandate mit Schnittstellen zum Sozialrecht oder sozialrechtliche Mandate mit Schnittstellen zum Arbeitsrecht bearbeiten, Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Personalabteilungen größerer Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Betriebsräte.

mehr Info zum Werk

Praxisleitfaden Personal

Der Praxisleitfaden Personal erläutert in kompakten Beiträgen personalrechtliche Themen mit Fokus auf eine ablaufbezogene Darstellung. Praxisgerechte Muster helfen in der täglichen Arbeit weiter.

Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.

 

Arbeitshilfen

Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.

Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.

Mit dem AfA-Rechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Anlagegüter einschließlich Sonderabschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 1 EStG und nach der degressiven Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 2 EStG (bis 31.12.2007) ermöglicht.

Des Weiteren ermittelt das Programm den optimalen Zeitpunkt für einen Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode (bis 31.12.2007) und den Verlauf der AfA während der Nutzungsdauer. Ab 1.1.2008 können Sie die vorgeschriebene Pool-Abschreibung für Anlagegüter von 150,01 EUR bis 1.000,00 EUR pro Anlagegut vornehmen. Hinterlegt ist eine Datenbank mit sämtlichen amtlichen AfA-Tabellen in der Sie nach allen beweglichen Wirtschaftsgütern auch nach den Branchentabellen suchen können.

Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.

Mit dem Dienstwagenrechner wird eine schnelle Berechnung des Sachbezugswerts für einen Dienstwagen nach der sog. 1 %-Regelung ermöglicht.

Sie können den Sachbezugswert und die pauschale Lohnsteuer berechnen. Berücksichtigt werden dabei

  • die als Werbungskosten anzusetzenden Entfernungskilometer der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
  • Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung und
  • die Auswirkungen der Gestellung eines Fahrers.

Mithilfe des Einkommensteuerrechners ermitteln Sie ganz einfach

  • die tarifliche Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2005,
  • den Durchschnittsteuersatz,
  • den Solidaritätszuschlag und
  • die Kirchensteuer.

Das Programm ermittelt ebenfalls den persönlichen Grenzsteuersatz, bspw. bei Lohnerhöhungen.

Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.

 

Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.

Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:

  • Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreslohn nach der allgemeinen und besonderen Lohnsteuertabelle
  • automatische Berücksichtigung aller Freibeträge einschließlich Kinderfreibeträge sowie Hinzurechnungsbeträge
  • Hochrechnung von Netto- auf Bruttolohn
  • Berechnung Geringfügige Beschäftigung, Gleitzone und Mini-Jobs
  • Berechnung der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge einschl. Zuschläge
  • Variable Eingabe aller Beitragssätze für die Sozialversicherung

Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.

Mit dem Mutterschutz- und Elternzeitrechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) sowie der Anspruchsdauer für die Elternzeit gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglicht.

Mit dem Mutterschutzrechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) ermöglicht.

Die Online-Version

Die wichtigsten Tabellen, Übersichten, Indizes, Vervielfältiger, Berechnungen und Zusammenstellungen

Beck'sche Textausgaben Steuertabellen

Schneller Zugriff:

Die wichtigsten Tabellen, Übersichten, Indices, Vervielfältiger, Berechnungen und Zusammenstellungen zu

  • Einkommensteuer: ABC des Bilanzsteuerrechts, Richt- und Eigenverbrauchssätze, BA-Pauschbeträge, Aufwandsentschädigungen, AfA-Tabellen, Sonderabschreibungen, Größenklassen bei der AP, Ertragsanteile von Rentenrechten, Deckungskapital, Zinssätze, Kaufkraftzuschläge, Einkommensteuertabellen.
  • Lohnsteuer: WK-Pauschbeträge, Sachbezugswerte, Unterhaltsleistungen, Pfändungsfreigrenzen, Lohnsteuer-Tabellen (Tag, Woche, Monat, Jahr), Steuerklassenwahl.
  • Umsatzsteuer: ECU-Durchschnittswerte, USt-Umrechnungssätze, Goldpreis-Durchschnittswerte.
  • Bewertung: Kapitalforderungsvervielfältiger, Kapitalwertberechnungen, Renten-Anwartschaften-Vervielfältiger, Sterbetafel, Goldmünzen/Edelmetallbarren, Investmentfondszahlen.

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Materialien

Die Online-Version

Sämtliche Steuerrichtlinien in redaktionell bearbeiteter Fassung mit Hinweisen (EStR, EStH, LStR, LStH, WoPR, KStR, KStH, BewRGr, Fortschreibungs-Richtlinien, ErbStR, ErbStH, GrStR, GewStR, UStAE, AEAO) und automatischen Synopsen für die Steuerrichtlinien mit neuer Nummerierung

Beck'sche Textausgaben Steuerrichtlinien

Komplett:

Die Steuerrichtlinien enthalten alle Richtlinien des Bundes zum Steuerrecht mit den kompletten Anlagen, mit weiterführenden Hinweisen und ausführlichen Stichwortverzeichnissen, die Ihre tägliche Arbeit wesentlich erleichtern.

Mit dieser umfassenden und übersichtlich aufgebauten Textsammlung haben Sie ein stets aktuelles Hilfsmittel zur Hand bei der Bearbeitung von Erklärungen, der Überprüfung der Veranlagungen und bei Betriebsprüfungen. Aber auch in Studium und Ausbildung, in der Verwaltung und für Finanzgerichte ist die Sammlung unentbehrlich.

Inhalt:

Einkommensteuer-Richtlinien, Lohnsteuer-Richtlinien, Wohnungsbau-Prämienrichtlinien, Körperschaftsteuer-Richtlinien, Bewertungsrichtlinien, Erbschaftsteuer-Richtlinien, Grundsteuer-Richtlinien, Gewerbesteuer-Richtlinien, Anwendungserlass zur Umsatzsteuer, Anwendungserlass zur Abgabenordnung

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Die aktuelle Sammlung wichtiger Erlasse zur Lohnsteuer.


 

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Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.

Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.

Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich – was heißt das?

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses  – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.

Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.

Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).

Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.

Zahlung des Tariflohnes

Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.

Es besteht keine Tarifbindung

Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.

Es besteht eine Tarifbindung

Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.

 

mehr Info zum Werk

Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.

Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Mit den unverzichtbaren Abstimmungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Normen

Die umfassende Textsammlung mit allen wichtigen Tarifverträgen des Bundes, der Länder und der Kommunen mit Sonderregelungen, Protokollnotizen und Hinweisen.

Zusätzlich erhalten Sie die für Angestellte geltenden Vorschriften des Beamtenrechts, wie z. B. das Bundespersonalvertretungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze der Länder, bundes- und landesrechtliche Regelungen für Nebentätigkeiten, Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld und Reisekosten.

mehr Info zum Werk

Die Online-Version

Steuergesetze zum Lohnsteuerrecht

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

Komplett
Auf rund 3700 Seiten in einem einzigen Band haben Sie hier alle für die tägliche Beratung notwendigen Steuergesetze und Durchführungsverordnungen zum materiellen und formellen Steuerrecht, die EG-Mehrwertsteuerrichtlinien, die berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einen ausführlichen Tabellenanhang (Einkommen- und Lohnsteuertabellen) mit Berechnungsprogramm auf CD-ROM.

Übersichtlich
Textsynopsen sowie in Klammern gesetzte Textergänzungen weisen auf unterschiedliche Geltungs- und Anwendungszeiträume hin. Fußnotenerläuterungen sowie Querverweise erschließen die Texte zusätzlich.

Aktuell
Je nach Anfall von Gesetzesänderungen wird die Sammlung mit etwa drei Lieferungen jährlich aktualisiert.

[jetzt die Beck'sche Textausgaben Steuergesetze bestellen]

mehr Info zum Werk

Alle praxisrelevanten Texte zum Arbeitsrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht sind auch das Landesrecht und das EG-Recht berücksichtigt.

Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.

Das Onlineprodukt enthält den Inhalt dieser drei Beck'schen Textsammlungen nahezu komplett:
  • Aichberger Sozialgesetzbuch
  • Aichberger Ergänzungsband - Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung
  • Aichberger Rentenversicherung.

mehr Info zum Werk

Zeitschriften

Schnell – Praxisbezogen – Aktuell: Der aktuelle Stand im Arbeitsrecht – alle zwei Wochen auf acht werbefreien Seiten. Für Ihren Vorsprung in Arbeitsrecht und Personalpraxis: Aktuelle Gesetzgebung, neue Rechtsprechung und die wichtigsten Infos für alle, die mit dem Arbeitsrecht zu tun haben.

»SPA– Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht«
ist die Zeitschrift für den eiligen arbeitsrechtlichen Praktiker: Zweimal pro Monat schließt er übersichtlich aufbereitet und leicht verständlich nahezu jede Wissenslücke auf acht werbefreien Seiten.

Prominente Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler
aus großen, bekannten Kanzleien und Unternehmen geben Tipps für die tägliche Praxis. Ein Team aus renommierten Schriftleiterinnen und Schriftleitern bereitet die Informationen für Sie auf.

Die kompakte Information
umfasst die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht, zahlreiche Urteile der Arbeitsgerichte und ihre praktischen Auswirkungen, den aktuellen Stand der Gesetze und die wichtigsten Instrumente der Personalarbeit. Musterformulierungen, Übersichten und Checklisten helfen, die Informationen sofort in die Praxis umzusetzen.

Die Rubriken:

  • TOP-Thema – aktuelle Beiträge zu Gesetzgebung, Rechtsprechung, Personalpraxis etc.
  • Rechtsprechung – kurze, praxisnahe Aufbereitung neuer EuGH-, BAG- und LAG-Entscheidungen
  • Für die Praxis – wichtiger Einzelthemen im Fokus mit praktischen Tipps für die Umsetzung
  • Kurz berichtet – aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, dazu Termin- und Literaturhinweise

mehr Info zum Werk

Fachnews

Aktuelle Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht sind in Ihrem Abonnement enthalten.

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