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Zivilprozessrecht Mohr Siebeck

In Kooperation mit dem Verlag Mohr Siebeck startet das neue beck-online-Modul „Zivilprozessrecht Mohr Siebeck“ mit dem renommierten Kommentar zur Zivilprozessordnung von Stein. Herausgegeben von Prof. Dr. Reinhard Bork und Prof. Dr. Herbert Roth, bietet der Kommentar eine aktuelle und außergewöhnlich umfassende und gründliche, dabei übersichtliche Darstellung des gesamten Zivilprozessrechts inklusive des Europäischen Zivilprozessrechts. Prozessrechts-Experten gewährleisten eine herausragende Qualität der Kommentierung. Der ausgewählte und zahlmäßig überschaubare Bearbeiterkreis sorgt außerdem für eine perfekt aufeinander abgestimmte Kommentierung.

Ab der 24. Auflage erscheint der Kommentar unter dem Werknamen „Stein, Kommentar zur Zivilprozessordnung“.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Der vorliegende Band 1 der erneut auf zwölf Bände angelegten 24. Auflage des Großkommentars zur Zivilprozessordnung umfasst neben der Einleitung die §§ 1-77.

Die Neuauflage hat dabei größere personelle Änderungen gebracht: Nach dem Tode des viel zu früh verstorbenen Wolfgang Brehm hat Christoph Althammer die Kommentierung der Einleitung übernommen. Die bisher von Herbert Roth verantwortete Bearbeitung der §§ 2-9 ist in die Hände von Florian Loyal übergegangen. Die Kommentierung des § 1 und der §§ 10-37 liegt nach wie vor bei Herbert Roth. Reinhard Bork kommentiert wie bisher die §§ 38-49 und Florian Jacoby die §§ 50-77. Der Kommentar ist jetzt auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.

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Dieser Band versammelt Kommentierungen zu Rechtsgebieten, die ebenso von wissenschaftlichem Interesse wie von großer praktischer Bedeutung sind. Florian Jacoby bearbeitet die Vorschriften des Allgemeinen Teils über den Anwaltsprozess, die Prozessbevollmächtigten und die Beistände.

Das vielfach vernachlässigte Kostenrecht ist von Olaf Muthorst umfassend kommentiert worden, ebenso das Recht der Prozesskostenhilfe von Reinhard Bork. Die Regelungen der mündlichen Verhandlung haben in den letzten Jahren eine erhebliche Überarbeitung erfahren, was sich in der Kommentierung von Christoph Kern niederschlägt. Christoph Althammer schließlich hat sich den Normen betreffend prozessleitende Anordnungen und die Verbindung von Verfahren gewidmet.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Wie schon in der Vorauflage hat Herbert Roth auch für die 23. Auflage die Kommentierung der §§ 148-270 übernommen.

Im Zustellungsrecht wurde mit § 183 ZPO die Darstellung der Zustellung im Ausland vertieft. Im praktisch wichtigen Wiedereinsetzungsrecht der §§ 230-238 musste die nicht abreißende Flut der veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung berücksichtigt werden, was zu einer weitgehenden Neukommentierung des Rechtsgebiets geführt hat. Größere Änderungen hat auch die Erläuterung des §240 mit der Unterbrechung des Prozesses durch Insolvenzverfahren erfahren. Die umfangreiche Einleitung zu § 253 zeichnet die neueren Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft in der Lehre des Streitgegenstandes nach. Dabei konnte vor allem die Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht mit manchen Neuakzentuierungen samt ihrer Hinwendung zum allgemeinen Prozessrecht nicht unerwähnt bleiben. Schließlich hat sich die Feststellungsklage des §256 weiterhin als unruhiges Gebiet ohne klare dogmatische Struktur erwiesen. Neueste Rechtsprechung und Literatur wurden in alle Teile der Kommentierung eingearbeitet.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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In der 23. Auflage des vierten Bandes werden die §§ 271-327 auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur kommentiert, wobei auch einige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen waren.

Christoph Thole hat in dieser Auflage erstmals die Kommentierung der Vorschriften der §§ 271-299a übernommen und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zum Beweisrecht umfassend überarbeitet. Neuere Entwicklungen wie z.B. die zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Regelungen zur elektronischen Akte bei §§ 298, 298a wurden bereits berücksichtigt. Christoph Althammer hat die Kommentierung der Vorschriften zum Urteil (§§ 300-327) übernommen und insbesondere bei den Vorschriften zur Rechtskraft eine Fülle neu veröffentlichter höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Umfassend überarbeitet werden musste auch die Feststellungswirkung des Musterentscheids nach der Reform des KapMuG. Weitere Bearbeitungsschwerpunkte bildeten aufgrund ihrer praktischen Bedeutung die Bestimmungen zu Teil-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Mit der 23. Auflage des fünften Bandes werden die §§ 328-510c ZPO auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht.

Christian Berger hat in der Neukommentierung des Beweisrechts in den §§ 355-494a ZPO die seit der Vorauflage veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur gründlich berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit galt wiederum den Einflüssen des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs auf das Beweisrecht. Die durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ("E-Justice-Gesetz") bewirkten Veränderungen beweisrechtlicher Vorschriften sind kommentiert. Herbert Roth hat die Anerkennungsnorm des § 328 ZPO neu bearbeitet und die Kommentierung vertieft. Neueste Rechtsprechung und Literatur wurden eingearbeitet.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Band 6 des »Stein/Jonas« widmet sich vier verschiedenen Büchern der Zivilprozessordnung und damit sehr vielfältigen Materien des Zivilprozessrechts: dem Rechtsmittelrecht, der Wiederaufnahme des Verfahrens, dem Urkunden- und Wechselprozess und dem Mahnverfahren.

 

Das Rechtsmittelrecht (§§ 511–577) ist durch das Zivilprozessreformgesetz des Jahres 2001 einschneidend geändert worden. Die Änderungen betreffen die Berufung, die Revision und das gesamte Beschwerderecht. Christoph Althammer und Matthias Jacobs verfolgen mit ihrer Kommentierung immer noch das Ziel, die Auswirkungen der Reform auf Doktrin und Praxis gründlich zu untersuchen und Antworten auf noch nicht beantwortete Fragen zu geben. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der umfangreichen Judikatur gelegt. Christian Berger widmet sich in seiner Kommentierung umfassend sowohl dem Urkunden- und Wechselprozess (§§592–605a) als auch dem Mahnverfahren (§§ 688–703d). Dabei zeichnet er nicht nur neuere Entwicklungen nach, die sich etwa aus der Verwendung elektronischer Urkunden oder als Folge des deutlich zunehmenden Einflusses europäischer Vorgaben im materiellen und Prozessrecht ergeben, sondern verdeutlicht zudem die Bezüge des Regelverfahrens zu anderen Verfahrensarten, namentlich zum Schiedsverfahrens- und Insolvenzverfahrensrecht. Der Band gibt den Gesetzesstand vom Spätsommer 2017 wieder. Rechtsprechung und Schrifttum sind umfassend verarbeitet.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Band 7 des Kommentars ist dem »Allgemeinen Teil« im Recht der Zwangsvollstreckung gewidmet.

 

Die Kommentierung von Christian Heinze gibt eine Einführung in die Grundfragen des Rechts der Zwangsvollstreckung und erläutert sodann die §§ 704–723 ZPO unter umfassender Berücksichtigung der Rechtsentwicklung seit der vorangegangenen Auflage. Insgesamt neu bearbeitet wurden die Regeln zur Vollstreckung ausländischer Urteile, die maßgeblich durch neuere Rechtsprechung und die Expansion des Unionsrechts geprägt sind.
Klaus Bartels bearbeitet mit den §§ 724–765 ZPO das Recht der vollstreckbaren Ausfertigung sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und bringt die Kommentierung durchweg auf aktuellen Stand. Dabei werden neu eingeführte Regeln zur Digitalisierung der Vollstreckung berücksichtigt. Der Vollstreckungsschutz des § 765a ZPO tariert Gläubiger- und Schuldnerinteressen aus und spiegelt aktuelle ökonomische und soziale Probleme wider.
Auch die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung sind von großer praktischer wie theoretischer Bedeutung; erst durch sie können zahlreiche zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen gerichtlich geklärt und das Verhältnis zum materiellen Recht verstanden werden. Christoph Kern führt die Kommentierung der §§ 765a ff. ZPO fort und berücksichtigt neuere Entwicklungen wie die Verfestigung der Titelgegenklage und die Rechtsprechung zum Rechtsschutz bei Verstoß gegen Vollstreckungsverträge.

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Zum ersten Mal seit 1877 hat sich die Struktur des Vollstreckungsverfahrens grundlegend verändert: Markus Würdinger bearbeitet die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Rechte. In dem von Klaus Bartels bearbeiteten Teil haben vor allem die neuen Regeln des Schuldnerverzeichnisses sowie die stark von der Rechtsprechung konturierten Vorschriften der Herausgabe- und Handlungsvollstreckung eine intensive Neu- bzw. Überarbeitung erforderlich gemacht.


Der Kommentar behandelt ebenso Fragen der Unterlassungsvollstreckung näher. Diese erschließt sich die Praxis zunehmend auch für solche Fälle, die ihrem Herkommen nach der behäbigen Handlungsvollstreckung unterworfen sind.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Der Band 9 umfasst die §§ 916–945b, das GVG sowie das EGZPO und damit etliche Normen, die seit der Vorauflage erhebliche Veränderungen erfahren haben.

 

Die Kommentierung von Alexander Bruns zu den §§ 916–945b untersucht nicht nur die grundlegenden Prinzipien des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens und dessen verfassungsrechtliche und dogmatische Legitimation, sondern auch die Verfahrensdurchführung in der Praxis. Neu eingearbeitet wurden insbesondere die Einführung des elektronischen Schutzschriftenregisters sowie die Neuerungen durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013, das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts sowie das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Das GVG prägt die gesamte Tätigkeit der Gerichte. Die Kommentierung von Matthias Jacobs erläutert daher auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung. Neu eingearbeitet wurden insbesondere das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198–201 GVG), die neuen Regelungen zur Bildung von Spezialkammern und Spezialsenaten an Landgerichten und Oberlandesgerichten (§§ 72a, 119a GVG), das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (Neuregelungen in §§ 169, 186 und 187 GVG) sowie die andauernde Diskussion über eine mögliche Reform der Kammer für Handelssachen.

Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. Der Stein/Jonas wird ausnahmslos von ausgewiesenen Prozessrechtlern bearbeitet. Der Bearbeiterkreis bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Der Stein/Jonas ist nunmehr auf zwölf Bände angelegt, darunter auch in dieser Auflage wieder ein eigenständiger Band zum Europäischen Zivilprozessrecht. Die 23. Auflage wird von Reinhard Bork und Herbert Roth herausgegeben.

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Alle Vorschriften der ZPO zur Schiedsgerichtsbarkeit sind diesmal in einem extra Band zusammengefasst.

Das liegt nicht nur an dem um 40% gewachsenen Umfang des Werkes, sondern auch an der im In- und Ausland stark gewachsenen Anzahl von Fachleuten, denen der isolierte Umgang mit ihrem Metier erleichtert werden soll. Inhaltlich ist die Neuauflage durch zweierlei geprägt: zum einen hat Peter Schlosser die Rechtsprechung aus dem Ausland systematisch in die Gedankenführung eingebaut. Zum anderen konnte der Verfasser in das Werk die vielfältigen eigenen praktischen Erfahrungen aus der Beteiligung an in- und ausländischen Schiedsverfahren einbringen, die er seit der letzten Auflage neu gesammelt hat.

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Der neu konzipierte Band 11 des Kommentars ist den Unionsrechtsakten und ihrer nationalen Umsetzung gewidmet.

Klaus Bartels kommentiert mit den §§ 946–959 die – teils überschießend umgesetzten – Durchführungsbestimmungen zur EuKoPfVO, durch welche im Kern die von der Verordnung geschaffenen Rollen – die notwendigen Justizakteure – für das deutsche Vollstreckungssystem besetzt werden.
Die Kommentierung der §§ 1067–1109 umfasst zum einen die Rechtshilfe in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union in Gestalt der EuZVO und der EuBewVO. Zum anderen hat sie die »zweite Generation« der Unionsrechtsakte auf dem Gebiet der Titelfreizügkeit zum Gegenstand, namentlich die EuVTVO, die EuMahnVO und die EuBagatellVO. Auch die nationalen Durchführungsbestimmungen des 11. Buchs der ZPO werden behandelt. Tanja Domej unternimmt die Klärung dogmatischer Grundsatz- und Einzelfragen, eine Einbettung in das Gesamtsystem des europäischen Zivilverfahrensrechts sowie eine Analyse der praktischen Funktionsfähigkeit der betrachteten Rechtsakte.
Christian Koller erläutert die Durchführungsbestimmungen (§§ 1110–1117) zur EuGVVO, die der Gesetzgeber aus Anlass ihrer Neufassung in das 11. Buch der ZPO aufgenommen hat. Die Kommentierung stellt bereits zahlreiche Querbezüge zur Anerkennung- und Vollstreckung nach der EuGVVO her, deren Bearbeitung für Band 12 des Kommentars vorgesehen ist.
Die §§ 1118–1120 enthalten die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EU-UrkundenvorlageVO, deren Bearbeitung Reinhard Bork übernommen hat.

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Band 12 des Kommentars widmet sich dem Herzstück des Europäischen Zivilprozessrechts, der Brüssel Ia-VO (EuGVVO). Die Verordnung ist mit Wirkung zum 10.1.2015 neugefasst worden.

Die Kommentierung stellt die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage dar und greift die mit der Neufassung verbundenen Fragen auf. Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen der VO und das auf ihrer Grundlage entstandene Richterrecht in den Kontext des deutschen Zivilprozessrechts zu integrieren, ist aber gleichzeitig darum bemüht, die Sachfragen des Europäischen Zivilprozessrechts aus einer gemeineuropäischen Perspektive zu behandeln. Die Entscheidungen des EuGH werden dabei einer kritischen Analyse unterzogen und auf ihre Folgen für das Verhalten der Parteien und ihrer Anwälte abgeklopft. Christoph Thole hat die Kommentierung der maßgeblichen Regelungen des Zuständigkeitsrechts übernommen. Gerhard Wagner kommentiert weiterhin den zentralen besonderen Gerichtsstand des Art. 7 der VO. Christian Koller erläutert die dem Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht zugehörigen Vorschriften der VO.

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von Zivilprozessrecht Mohr Siebeck