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Münchener Kommentar AktG - Nachtrag zum ARUG II
Inhaltsübersicht
Die Bearbeiter des Nachtragsbandes
Im Einzelnen haben bearbeitet:
Vorwort zur ersten Auflage
Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur
Aktiengesetz (§ 67 - § 162)
§ 67 Eintragung im Aktienregister
§ 67a Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen
§ 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre
§ 67c Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes
§ 67d Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären
§ 67e Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre
§ 67f Kosten; Verordnungsermächtigung
§ 87 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
§ 87a Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften
§ 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
§ 111a Geschäfte mit nahestehenden Personen
§ 111b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen
§ 111c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen
§ 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 162 Vergütungsbericht
Sachverzeichnis
Münchener Kommentar AktG - Nachtrag zum ARUG II
Aktiengesetz (§ 67 - § 162)
MüKoAktG Nachtrag ARUG II | Aktiengesetz | 5. Auflage 2021
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