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Laux/Schlachter, TzBfG
E. § 21 Berufsbildungsgesetz (§ 21)
Schlachter in Laux/Schlachter | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vierter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften Anhang 2: Sonderregelungen über befristete Arbeitsverhältnisse E. Rn. 1 - 6 | 2. Auflage 2011