Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein beck-online

BMF 11.3.2024 IV D 2 - S 0316/21/10001 :002

Schreiben betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

Vom 11. März 2024 BMF IV D 2 - S 0316/21/10001 :002; DOK 2024/0184201 (BStBl. I S. 374) Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts zur Fussnote [1] ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD. Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom BMF 28. November 2019 (BStBl. I S. BSTBL Jahr 2019 I Seite 1269) zur Fussnote [2], mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: 1.Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:In der Angabe zu 1.6 das Wort „Finanzverwaltung“ durch das Wort „Finanzbehörde“ ersetzt. 2.In Randziffer 6 Satz 3 und in der Überschrift


Parallelfundstellen:

Parallelfundstelle: DStR 2024, 820

Weitere Fundstellen: BStBl. 2024 I S. 374 DB 2024 S. 901

Ansicht
Einstellungen