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FM Nds 25.3.2024 G 1000-26/10

Erlass betr. Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § NDSGRSTG § 8 Abs. NDSGRSTG § 8 Absatz 5 Satz 2 und § NDSGRSTG § 9 Abs. NDSGRSTG § 9 Absatz 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)

Vom 25. März 2024 FM Niedersachsen G 1000-26/10 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Frist zur


Parallelfundstellen:

Parallelfundstelle: [Runderlass:] Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4

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