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Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Schreiben betr. Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neuauflage der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen

Vom 4. April 2024 BMF III C 3 - S 7327/22/10001 :001; DOK 2024/0231371 (BStBl. I S. 709) 1 Anlage Die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,


Parallelfundstellen:

Weitere Fundstellen: BStBl. 2024 I S. 709 UR 2024 S. 356

Siehe auch ...
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