Erlass betr. steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die starken Regenfälle und damit verbundenen Überschwemmungen im Juni und Juli 2017 verursachten Schäden in Brandenburg
Vom 11. August 2017 FM Brandenburg 34 - S 1915 - 2017#002 (StEd S. 551) Durch die massiven Regenfälle im Juni und Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in Teilen Brandenburgs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 30. November 2017 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden
Parallelfundstellen:
Weitere Fundstellen:
BB 2017 S. 1942 ◊
StEd 2017 S. 551