NRW-Polizeipräsident durfte nicht in einstweiligen Ruhestand geschickt werden
Nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 wurde der damalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Das BVerfG hat nun die einschlägige, Polizeipräsidenten als politische