Schreiben betr. Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung zur Fussnote [1]
Vom 26. Februar 2021 BMF IV C 3 - S 2190/21/10002 :013; DOK 2021/0231247 (BStBl. I S. 298) Inhaltsgleich: OFD Frankfurt 26.2.2021 S 2190 A - 031 - St 516 Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und ‑verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der