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GRUR-Prax
2024
Heft 8 (Seite 219-256)
Rechtsprechung
Urheberrecht
Ettig: EuGH-Vorlage zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe bei strukturell homogenem Personenkreis
Grübler: Zur Interessenabwägung bei geplantem Abriss eines Werkes der Baukunst
Leitsatz
Sachverhalt
Entscheidung
Praxishinweis
Brtka: Nutzungsrechte bei Fototapete
Flechsig: Keine Privatkopiervergütung für Cloud-Computing
Matthes: Ausschließliche Nutzungsrechte fallen in der Insolvenz an den Urheber zurück
GRUR-Prax 2024, 239
Anm. zu OLG Celle: Zur Interessenabwägung bei geplantem Abriss eines Werkes der Baukunst
Entscheidungsbesprechung von Dr. Ulrike Grübler zum Urteil v. 27.02.2024 - 13 U 57/23
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