Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2024 Heft 19, 900
BGH: In der Regel keine Annahme, für den Schuldner habe keine Aussicht bestanden, seine übrigen Gläubiger zukünftig vollständig zu befriedigen, wenn dies allein aus den zur Begründung einer Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten des Schuldners abgeleitet wird; keine Annahme der Zahlungseinstellung, wenn allein Zahlungsverzögerungen auftreten; zu den Voraussetzungen, unter denen eine Zurechnung des Wissens zwischen verschiedenen Behörden gerechtfertigt ist
Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 239/22