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§ 56 Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Kontenführung

(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind berechtigt, bei den Krankenkassen


Zitiervorschläge:
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä § 56
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek, 1. Aufl. 2014, BMV-Ä § 56
Siehe auch ...
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