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§ 44 Sonstige Abrechnungsregelungen

(1) Der Vertragsarzt hat ergänzende Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung zu beachten. (2) Nicht vollständig ausgefüllte Überweisungsscheine für ambulante vertragsärztliche Behandlung


Zitiervorschläge:
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä § 44
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek, 1. Aufl. 2014, BMV-Ä § 44
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