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§ 41 Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit

(1) 1Ambulant ausgeführte vertragsärztliche Leistungen werden einem Vertragsarzt nach den Grundsätzen


Zitiervorschläge:
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä § 41
Rompf/Schröder/Willaschek BMV-Ä/Rompf/Schröder/Willaschek, 1. Aufl. 2014, BMV-Ä § 41
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