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VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 DES RATES vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000

(ABl. L 338 vom 23.12.2003, S. 1, ber. in ABl. L 99 vom 15.4.2016, S. 34; zuletzt geändert durch Art. 104 Abs. 1 Brüssel IIa-VO 2022 vom 25. Juni 2019, ABl. L 178, S. 1) – Auszug – DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, zur Fussnote 1 nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, zur Fussnote 2 nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, zur Fussnote 3 in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Gemeinschaft hat sich die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ziel gesetzt,

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