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Althoff/Gänsler, Ordnung des Betriebs
Einleitung
I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
II. Arbeitsverhalten
III. Ordnung des Betriebs
IV. Tor- und Taschenkontrollen
V. Bekleidungsvorschriften und Dienstkleidung
VI. Internet, E-Mail, Social Media
VII. Einzelfälle zur Mitbestimmung
VIII. Betriebsbußen
IX. Ausübung und Durchsetzung der Mitbestimmung
X. Gerichtsverfahren
XI. Exkurs: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§ 90 BetrVG)
Einleitung
94. Welches Mitwirkungsrecht hat der Betriebsrat nach § 90 BetrVG?
95. Was sind Bauvorhaben iSd § 90 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG?
96. Was versteht man unter „technischen Anlagen“?
97. Was versteht man unter „Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen“?
98. Was ist mit „Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)“ gemeint?
99. Wieso hat der Gesetzgeber den Einsatz von KI in § 90 BetrVG ergänzt?
100. Welche Planungen sind hinsichtlich der Arbeitsplätze denkbar?
101. Kann der Betriebsrat die Planungen auch auf seine Initiative durchsetzen?
102. Kann das Recht des Betriebsrats aus § 90 BetrVG (freiwillig) eingeschränkt werden?
103. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unterrichtung durch den Arbeitgeber erfolgen?
104. Wie muss die Unterrichtung erfolgen?
105. Wie läuft die Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
106. Worüber muss die Beratung im Einzelnen erfolgen?
107. Welche Ziele sollte die Beratung verfolgen?
108. Welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse iSd § 90 Abs. 2 S. 2 BetrVG sollen die Betriebsparteien berücksichtigen?
109. Wie kann der Betriebsrat sein Mitwirkungsrecht durchsetzen?
110. Kann der Betriebsrat einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, die gegen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse verstoßen, verhindern?
111. Welche Maßnahmen sind dem Betriebsrat aufgrund seines Mitbestimmungsrechts möglich?
112. Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn eine Einigung über Abwehr- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht zustande kommt?
113. Mit welchen Konsequenzen muss der Arbeitgeber rechnen, wenn er das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats aus § 90 BetrVG missachtet?
Muster
Althoff/Gänsler, Ordnung des Betriebs
XI. Exkurs: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§ 90 BetrVG)
Althoff/Gänsler, Ordnung des Betriebs | XI. | Edition 34 2024
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