Vom 30. April 2014 BMF IV D 2 - S 7100/07/10037; DOK 2014/0332437 (BStBl. I S. 816) Mit Urteil vom 28. Juli 2011 BFH Aktenzeichen VR2809 V R 28/09 (BStBl. 2014 II S. BSTBL Jahr 2014 II Seite 406), hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung u. a. entschieden, dass eine steuerbare Leistung auch bei der freihändigen Verwertung nach § INSO § 166 Abs. INSO § 166 Absatz 1 InsO von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vorliegt. Daneben enthalten die Urteilsgrundsätze auch generelle Ausführungen zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden